Antrag Nr. 0113/2018:
Änderungsantrag der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN zu Drucks. Nr. 2816/2017: Personalkosten für hauptberufliche Mitarbeiter/innen der Mitgliedsverbände des Stadtjugendrings Hannover e.V. (SJR)

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0113/2018 (Originalvorlage)
2816/2017 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

Gruppe LINKE & PIRATEN

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN zu Drucks. Nr. 2816/2017: Personalkosten für hauptberufliche Mitarbeiter/innen der Mitgliedsverbände des Stadtjugendrings Hannover e.V. (SJR)

Antrag

zu beschließen:

1. Der letzte Absatz unter Punkt 2 des Antrages wird wie folgt geändert:

„Tarifsteigerung werden nicht berücksichtigt. Als Tarifstand gilt der 1.03.2015. Es werden nur die bereits in 2014 geförderten 16 Träger berücksichtigt.“

2. In der Anlage 1 („Richtlinien über die Förderung von Jugendverbänden und Jugendgruppen ab 01.01.2018“) werden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Auf Seite 3 werden unter 2.1.3 in der Klammer der Begriff „Vergütungsgruppe“
durch „Entgeltgruppe“ und der Begriff „Dienstaltersstufe“ durch „Entwicklungsstufe“ ersetzt.
b) Auf Seite 3 werden unter 2.2.2
- im ersten Absatz bzgl. der Maximalbeträge die aktuellen Tabellenentgelte zugrunde gelegt,
- im zweiten Absatz am Ende die obige Änderung („Tarifsteigerung werden nicht berücksichtigt. Als Tarifstand gilt der 1.03.2015. Es werden nur die bereits in 2014 geförderten 16 Träger berücksichtigt.“) übernommen,
- im dritten Absatz der letzte Satz (von „Bei Personalkosten …“ bis „… nicht um zuwendungsfähige Ausgaben.“) gestrichen,
- der vierte Absatz (Von „2.2.2 Der zuwendungsfähige prozentuale Beschäftigungsanteil …“ bis „… handelt es sich nicht um zuwendungsfähige Ausgaben.“) komplett gestrichen.

Begründung

Zu 1.

Mit einem zielgerichteten Profil, das Selbstorganisation sowie Selbstverwaltung befördert, sind der Stadtjugendring e.V. und seine Verbände für die Kinder- und Jugendarbeit in Hannover von großer Bedeutung. Es ist inakzeptabel, dass die Mitarbeiter, die einen unverzichtbaren Beitrag zur außerschulischen Bildung in Hannover leisten, von der allgemeinen Tarifentwicklung und insbesondere der des öffentlichen Dienstes dauerhaft abgekoppelt werden. Immerhin basiert die Festlegung auf den „Tarifstand 1. März 2015“ ursprünglich auf einer Drucksache aus eben jenem Jahr 2015. Statt der dauerhaften Festschreibung einer faktisch weiter fortschreitenden Gehaltskürzung sollte die Wertschätzung der Arbeit sich auch in üblichen Gehaltssteigerungen widerspiegeln.

Zu 2.
- a)
Mit der nunmehr erfolgten Überleitung des BAT in den TVöD gibt es nur noch Entgeltgruppen und Entwicklungsstufen. Dies sollte in einer aktuellen Richtlinie im Jahr 2018 berücksichtigt werden.
- b)
Bzgl. der ersten beiden Spiegelstriche zu den Absätzen 1 und 2 wird auf die kontextuale Begründung zu 1. verwiesen.
Bzgl. des dritten Spiegelstrichs zu Absatz 3 ist wie unter a) auf die erfolgte Überleitung des BAT in den TVöD hinzuweisen, der einen Bewährungsaufstieg im Gegensatz zum BAT nicht mehr vorsieht. Insofern ergibt diese aus vorhergehenden Richtlinien übernommene Formulierung keinen Sinn mehr.
Bzgl. des vierten Spiegelstrichs zu Absatz 4, der erneut mit „2.2.2“ beginnt, liegt nahe, dass es sich um eine versehentlich kopierte Text-Übernahme aus vorhergehenden Richtlinien handelt, die sich noch auf den BAT bezogen haben. Dies ergibt inhaltlich keinen Sinn.


Dirk Machentanz
Vorsitzender