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Mandatsverlust von Ratsherrn Patrick Drenske
Antrag,
gemäß § 52 Absatz 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) festzustellen, dass die Voraussetzungen für den Verlust des Sitzes von
Ratsherrn Patrick Drenske vorliegen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Das Ratsmandat geht auf die nächste dazu bereite Ersatzperson über.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Ratsherr Patrick Drenske hat am 09. Januar 2019 schriftlich erklärt, dass er auf sein Ratsmandat zur Ratsversammlung am 24.01.2019 verzichtet.
Damit endet die Mitgliedschaft im Rat gemäß § 52 Absatz 1 Ziffer 1 NKomVG.
Der Rat stellt die Voraussetzungen des Sitzverlustes nach § 52 Absatz 2 NKomVG fest.
18.60
Hannover / 14.01.2019