Drucksache Nr. 0111/2020 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der SPD-Fraktion zu Frauenhäusern
in der Ratssitzung am 30.01.2020, TOP 3.5.1.

Inhalt der Drucksache:

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0111/2020 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der SPD-Fraktion zu Frauenhäusern
in der Ratssitzung am 30.01.2020, TOP 3.5.1.

Jede dritte Frau hat im Laufe ihres Lebens mindestens einmal körperliche, sexualisierte oder psychische Gewalt erlebt. Davon betroffen sind Frauen aller sozialen Schichten. Um schutzsuchenden Frauen und Kindern eine sichere Unterkunft zur Bekämpfung häuslicher Gewalt auch in der akuten Notsituation zu schaffen, hat sich das Ampelbündnis zum Doppelhaushalt der Landeshauptstadt Hannover 2019/2020 bereits für eine Erhöhung der Mittel in Höhe von 1,15 Millionen Euro eingesetzt. Mit dem FrauenHaus.24 gibt es nun in Hannover bereits eine neue Notaufnahmestelle für schutzsuchende Frauen und Kinder.

Gerade auch für den weiteren Ausbau der Frauenhauslandschaft in Form einer speziellen Einrichtung für junge Frauen sowie für ein ergänzendes Wohnangebot mit sozialer Betreuung als Übergangsangebot nach dem Aufenthalt in einem Frauenhaus sowie die Implementierung anderer Projekte zur Unterstützung bei der Wohnungs- und Arbeitssuche bedarf es weiterer Mittel.

Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey (SPD) hat für den Aus-, Um- und Neubau von Frauenhäusern und Beratungsstellen in Deutschland im Oktober 2019 ein Investitionsförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ mit 120 Millionen Euro bis 2023 aufgelegt, in dem für Niedersachsen nach Königsteiner Schlüssel ca. 11,3 Millionen Euro für den barrierefreien Aus-, Um- und ggf. sogar Neubau von Schutzeinrichtungen zur Verfügung stehen. Im Januar 2020 soll das Programm starten.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Wann, in welcher Höhe und in welcher Form wird die Landeshauptstadt Hannover Mittel aus dem Bundesprogramm in Anspruch nehmen?
2. Auf welche Projekte setzt die Landeshauptstadt Hannover hier ihre Priorität?

3. Sieht die Verwaltung über dieses Programm Möglichkeiten, das Unterstützungssystem für Frauen mit Beeinträchtigung auszubauen und das erfolgreiche Projekt „Behindert sexuelle Gewalt“ zu verstärken?

Lars Kelich

Fraktionsvorsitzender

Text der Antwort

Frage 1: Wann, in welcher Höhe und in welcher Form wird die Landeshauptstadt Hannover Mittel aus dem Bundesprogramm in Anspruch nehmen?

Mit dem Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ will der Bund im Rahmen seiner Förderkompetenzen die Erprobung von Konzepten zur Schließung bekannter Lücken im Hilfesystem unterstützen. „Ziel ist, Hilfseinrichtungen besser zugänglich zu machen, insbesondere für Zielgruppen, die es bislang schwer haben, Schutz und Hilfe zu bekommen. Zum Beispiel soll mit den Bundesmitteln der barrierefreie Ausbau von Frauenhäusern gefördert werden. Außerdem sollen neue räumliche Kapazitäten und innovative Wohnformen für Frauen geschaffen werden, die von Gewalt betroffen sind und gemeinsam mit ihren Kindern Schutz suchen. Die Bauförderung soll in enger Kooperation mit den Ländern und Kommunen durchgeführt werden.“
(https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/presse/pressemitteilungen/start-des-bundesinvestitionsprogramms--gemeinsam-gegen-gewalt-an-frauen-/140316)

Auf Anfrage teilte das Bundesministerium für Frauen, Senioren, Familie und Jugend mit, dass sich das Programm derzeit noch in der Anlaufphase befindet und die notwendigen Grundlagen und Förderrichtlinien in der Erarbeitung sind. Sobald die Förderrichtlinien feststehen, werden diese im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit kommuniziert.

Vor diesem Hintergrund ist eine Aussage zur Inanspruchnahme von Mitteln aus diesem Programm zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.

Frage 2: Auf welche Projekte setzt die Landeshauptstadt Hannover hier ihre Priorität?

Siehe Antwort auf Frage 1.

Frage 3: Sieht die Verwaltung über die Programm Möglichkeiten, das Unterstützungssystem für Frauen mit Beeinträchtigung auszubauen und das erfolgreiche Projekt „Behindert sexuelle Gewalt“ zu stärken?

Siehe Antwort auf Frage 1.