Informationsdrucksache Nr. 0110/2022:
Ergebnis der Verwaltung zum Antrag vom 04.05.2021 „Elternarbeit an Ganztagsgrundschulen verstärken“ der SPD-Fraktion, Bündnis 90 / Die Grünen Fraktion und der FDP-Fraktion im Rat der Landeshauptstadt Hannover (1072/2021)

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverInformationsdrucksache-ZeichenInformationsdrucksache
In den Schul- und Bildungsausschuss
In den Jugendhilfeausschuss
In den Verwaltungsausschuss
An die Stadtbezirksräte 01 - 13 (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0110/2022
2 (SBR 01-13 nur online)
 
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Ergebnis der Verwaltung zum Antrag vom 04.05.2021 „Elternarbeit an Ganztagsgrundschulen verstärken“ der SPD-Fraktion, Bündnis 90 / Die Grünen Fraktion und der FDP-Fraktion im Rat der Landeshauptstadt Hannover (1072/2021)

Mit einem Antrag der SPD-Fraktion, Bündnis 90 / Die Grünen Fraktion und der FDP-Fraktion gemäß § 34 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover wurde die Verwaltung gebeten zu prüfen, „wie das Ganztagsangebot dahingehend ausgeweitet werden kann, dass die Beteiligung und Einbeziehung der Eltern in die Ausgestaltung des Ganztagsangebotes verstärkt werden kann. Die beteiligten Träger*innen sollen bei der Prüfung mit eingebunden werden.“

Die Ergebnisse sollen bis zum Ende des Jahres 2021 dem Schul- und Bildungsausschuss, sowie dem Jugendhilfeausschuss vorgestellt werden.

Mit dieser Drucksache informiert die Verwaltung über die Möglichkeiten der Beteiligung und Einbeziehung der Eltern in die Ausgestaltung des Ganztagsangebotes an Grundschulen, sowie über die Möglichkeiten der Verbesserung und Weiterentwicklung bereits vorhandener Strukturen an Ganztagsgrundschulen.

Ausgangssituation

Aktuell wird an 45 der 63 Grundschulen der Landeshauptstadt Hannover ein Ganztagsangebot vorgehalten. In enger Zusammenarbeit mit den Grundschulen und Ganztagsgrundschulkooperationspartner*innen begleitet und unterstützt die Landeshauptstadt Hannover die qualitativen und strukturellen Entwicklungsprozesse hannoverscher Ganztagsgrundschulen schulortstandortbezogen und –übergreifend.
Im Rahmen der „Qualitätsoffensive Grundschulkinderbetreuung“ entstand im August 2019 eine pädagogische Handreichung „Ganztagsgrundschulen – Qualität gemeinsam weiterentwickeln und ausbauen“. Die Handreichung wurde unter Beteiligung des fachlichen Austausches mit den Experten*innen in den Ganztagsgrundschulen entwickelt und unterstützt die Fortsetzung der Qualitätsentwicklung unter anderem auch zum Thema „Zusammenarbeit mit Eltern“. Die pädagogische Handreichung ist dieser Drucksache als Anlage zur Information beigefügt.

Rechtliche Regelungen

Ganztagsgrundschulen sind Grundschulen mit einem ganztägigen Betreuungsangebot und unterliegen den gesetzlichen Regelungen der allgemeinbildenden Schulen. Die rechtlichen Grundlagen für die Beteiligung von Erziehungsberechtigten ergeben sich aus dem Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG). Der § 6 NSchG sieht als Grundsatz die Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtigten an Grundschulen vor.
Die Beteiligung und Mitarbeit von Erziehungsberechtigten ist zudem durch die vorgeschriebenen Gremien in den Schulen möglich. In den §§ 88 – 100 NSchG ist die Einrichtung von Klassenelternschaften, den Schulelternrat oder die Beteiligung bei Verfahren durch die Vertreter*innen im Schulvorstand sowie bei Konferenzen und Ausschüssen geregelt. Dies ermöglicht eine direkte Mitwirkung der Erziehungsberechtigten am Schulleben.
Weitere Möglichkeiten der Zusammenarbeit werden zudem im Grundsatzerlass „Die Arbeit in der Grundschule“ konkretisiert. Der Punkt 9 des Grundsatzerlasses sieht eine Beteiligung von Erziehungsberechtigten u.a. in Form von Sprechstunden, Elternsprechtagen, Hospitationen im Unterricht vor.

Aktuelle Formen der Elternmitwirkung an den hannoverschen Ganztagsgrundschulen

Erziehungsberechtigte, die sich beteiligen möchten, haben aktuell über die dargestellte Gremienarbeit weitreichende Möglichkeiten der Mitwirkung.
Die Vertreter*innen der Elternschaft im Schulvorstand sind bspw. bereits bei der Entwicklung der Ausgestaltung des Ganztagsangebotes der jeweiligen Grundschule in seiner Entstehung beteiligt, da das Ganztagskonzept einer Ganztagsgrundschule ein integrativer Bestandteil des Schulprogramms ist und durch den Schulvorstand vorgeschlagen wird. Der Schulvorstand ist darüber hinaus berechtigt über die Überprüfung der Arbeit der Schule nach § 32 Abs. 3 NSchG zu entscheiden.
An einigen hannoverschen Ganztagsgrundschulen sind darüber hinaus für den Ganztagsbereich Steuerungsgruppen eingerichtet, in denen neben den Lehrkräften, Ganztagsgrundschulkooperationspartner*innen auch Elternvertreter*innen mitwirken können. Die Entscheidung über die Einrichtung von Steuerungsgruppen liegt im Rahmen der eigenverantwortlichen Schule bei den jeweiligen Schulleitungen.

Die Schulen und die Ganztagsgrundschulkooperationspartner*innen bieten ein breit gefächertes Angebot, um Erziehungsberechtigten den Zugang zum Schulleben und den Ganztagsangeboten zu ermöglichen. Hierzu zählen Begegnungsräume wie z.B. Elterncafés, Tage der offenen Tür oder Schulfeste. Diese ermöglichen den Erziehungsberechtigten den direkten Zugang zum schulischen Personal sowie zu den pädagogischen Fachkräften der Ganztagsgrundschulkooperationspartner*innen. Diese geben den Erziehungsberechtigten die Möglichkeiten sich über die Angebote der Ganztagsschulen zu informieren und Anregungen im direkten Dialog mit den Ganztagsmitarbeiter*innen zu erörtern. Weitere Informationsmöglichkeiten und Ansätze für einen Austausch mit den Mitarbeiter*innen der Ganztagsgrundschule bieten darüber hinaus Veranstaltungen im Stadtteil, Vorführungen und Elternabende.

Weiterhin können Erziehungsberechtigte ihre Beteiligung und Unterstützung bei der Organisation und Durchführung von Aktivitäten anbieten. Dies kann z. B. im Rahmen der außerunterrichtlichen Angebote oder des neunwöchigen Ferienangebotes der Ganztagsgrundschulkooperationspartner*innen erfolgen.

Die Landeshauptstadt Hannover setzt seit einigen Jahren das Programm „Rucksack in der Grundschule“ als einen wesentlichen Beitrag zur Elternbildung und –beteiligung um. Es unterstützt Erziehungsberechtigte, denen der Zugang z. B. aufgrund von Sprachschwierigkeiten erschwert ist. Dieses Programm wird seit dem Schuljahr 2019/2020 als Pilotprojekt auch im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft im Ganztagsangebot einer Ganztagsgrundschule umgesetzt. In diesem Schuljahr 2021/2022 ist eine weitere Schule hinzugekommen. Somit können auch Erziehungsberechtigte, die vormittags aus zeitlichen Gründen nicht am Programm teilnehmen können, von dem Programm profitieren.

Unabhängig von den bereits vorhandenen Beteiligungsmöglichkeiten bleibt die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten auch künftig ein wesentliches Element in der Qualitätsentwicklung der Ganztagsgrundschulen. Die Elternschaft ist gekennzeichnet durch eine Heterogenität mit unterschiedlichen Erwartungshaltungen an die Schule und an die Mitbestimmung, sowie unterschiedlichen zeitlichen Verfügbarkeiten, Verständnisschwierigkeiten und Befürchtungen und Ängsten gegenüber dem Schulsystem. In dem Prozess der Beteiligung von Eltern ist die Betrachtung der jeweiligen Belange und die Möglichkeiten der Erziehungsberechtigten daher elementar.

Im Rahmen der Qualitätsentwicklung des pädagogischen Themas „Zusammenarbeit mit Eltern“, welches seitens der Verwaltung mit den Ganztagsgrundschulen fortlaufend weiterentwickelt wird, ist zeitnah ein Austausch mit dem Stadtelternrat geplant, um die Bedarfe und Interessen der Eltern an der Mitgestaltung des Ganztagsangebots zu eruieren und somit gemeinsam weitere Möglichkeiten der Mitwirkung zu erarbeiten.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Das Ganztagsangebot in den Grundschulen richtet sich generell an beide Geschlechter. Sowohl der bedarfsgerechte Ausbau der Ganztagsschulen, als auch die Qualitätsentwicklung von Bildungsangeboten in Ganztagsschulen sind Möglichkeiten zur Verbesserung der Bildungsgerechtigkeit von Kindern und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Mütter und Väter.

Kostentabelle

Mit der vorliegenden Informationsdrucksache sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden.

40.12 
Hannover / 13.01.2022