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zu beschließen, den Förderempfehlungen zur Atelier- und Projektraumförderung für das Haushaltsjahr 2022 zu folgen (Anlage 1).
Die Förderung richtet sich an Personen jeden Geschlechts.
1. Förderprogramm und Verfahren
Mit dieser Förderung stärkt die Landeshauptstadt Hannover den Kunststandort Hannover und fördert dessen Weiterentwicklung durch die Schaffung angemessener Rahmenbedingungen. Die Atelier- und Projektraumförderung richtet sich an Bildende Künstler*innen und an Betreiber*innen von Projekträumen der Bildenden Kunst, die ihren jeweiligen Arbeits- bzw. Ausstellungsraum im Stadtgebiet Hannover haben. Die Atelier- und Projektraumförderung wird als Mietkostenzuschuss gezahlt.
Die Entscheidung über eine Förderung und über die Festlegung der Förderhöhe trifft das Kulturbüro anhand der nachfolgend genannten Kriterien. Das Maß der Erfüllung der Kriterien spiegelt sich in den Förderhöhen wieder. Hier wird ein Ranking erstellt.
A. Kriterien für die Atelierförderung:
- Professionalität (Ausstellungen, Ausbildung, Preise)
- Nachwuchscharakter
- Entwicklungspotential und künstlerische Qualität
- Vernetzungsgrad
B. Kriterien für die Projektraumförderung:
- Qualität des Konzeptes des Projektraums
- Qualität der Programmgestaltung
- Nachwuchscharakter
- Grad der Vernetzung
- Öffentliche Sichtbarkeit
2. Erläuterungen zur Vergabe der Mittel 2022
Für die Atelier- und Projektraumförderung 2022 gingen insgesamt
48 Anträge ein. 38 Anträge beziehen sich auf eine Förderung von Ateliers und Ateliergemeinschaften und 10 Anträge auf eine Projektraumförderung. Das
beantragte Fördervolumen beträgt insgesamt
136.523 Euro.
Zur Atelierförderung:
Von den
38 eingereichten Anträgen mit einer Gesamt-Antragssumme von
86.448 Euro wurden
38 Ateliers und Ateliergemeinschaften für eine Förderung ausgewählt, mit einer Fördersumme von insgesamt
50.710 Euro gefördert.
Zur Projektraumförderung:
Für die Projektraumförderung haben sich insgesamt
10 Projekträume mit einem Antragsvolumen von
50.075 Euro beworben. Gefördert werden
10 Projekträume mit einer Fördersumme von insgesamt
32.990 Euro.
Mit der Einführung der Grundförderung für Projekträume stärkt die Landeshauptstadt Hannover den Kunststandort Hannover noch einmal deutlich und fördert dessen Weiterentwicklung durch die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Bildende Künstler*innen. Dies gilt zum einen, weil dadurch die Arbeit der fünf bereits professionell arbeitenden und überregional wirkenden Projekträume gesichert und entwickelt wird. Der entscheidende Vorteil der vierjährigen Grundförderung besteht in einer größeren Planungssicherheit und der Möglichkeit zur weiteren Professionalisierung. Denn neben reinen Mietkosten sind nun auch Honorarzahlungen aus der Förderung möglich. Außerdem zeigt sich, dass diejenigen Kulturschaffenden, die eine mehrjährige Förderung erhalten, deutlich besser durch die Krise kommen.
Zum anderen ist es nun durch den Aufwuchs der Mittel gleichzeitig möglich, weiteren Projekträumen eine höhere und damit wirksamere Förderung zuzusagen, sowie auch neuen Projekträumen eine Chance zu geben und damit verstärkt den Nachwuchs zu fördern. Auch im Bereich der Ateliergemeinschaften ist zum Teil eine Erhöhung der Förderungen möglich. Dadurch können nun die größeren Ateliergemeinschaften, die die Kriterien vollumfänglich erfüllen, besser gefördert werden.
Die Verwaltung wird Anfang 2024 eine Evaluierung der Grundförderung vorlegen, wie im Beschluss zum Antrag H-0342/2021 festgelegt wurde. Diese wird auch eine Evaluierung der Atelier- und Projektraumförderung enthalten.