Drucksache Nr. 0109/2022:
Atelier- und Projektraumförderung 2022

Inhalt der Drucksache:

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0109/2022
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Atelier- und Projektraumförderung 2022

Antrag,

zu beschließen, den Förderempfehlungen zur Atelier- und Projektraumförderung für das Haushaltsjahr 2022 zu folgen (Anlage 1).

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Förderung richtet sich an Personen jeden Geschlechts.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 41 - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit €0.00
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit €0.00
Veräußerung von Sachvermögen €0.00
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen €0.00
Sonstige Investitionstätigkeit €0.00
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden €0.00
Baumaßnahmen €0.00
Erwerb von bewegl. Sachvermögen €0.00
Erwerb von Finanzvermögensanlagen €0.00
Zuwendungen für Investitionstätigkeit €0.00
Sonstige Investitionstätigkeit €0.00
  
Saldo Investitionstätigkeit €0.00
€0.00

Teilergebnishaushalt 41 - Investitionstätigkeit
Produkt 2520100
Atelier und Projektraumförderung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen €0.00
Sonstige Transfererträge €0.00
Öffentlichrechtl. Entgelte €0.00
Privatrechtl. Entgelte €0.00
Kostenerstattungen €0.00
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) €0.00
Sonstige ordentl. Erträge €0.00
  
Außerordentliche Erträge €0.00
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen €0.00
Personalaufwendungen €0.00
Sach- und Dienstleistungen €0.00
Abschreibungen €0.00
Zinsen o.ä. (TH 99) €0.00
Transferaufwendungen €83,700.00
Sonstige ordentliche Aufwendungen €0.00
  
Saldo ordentliches Ergebnis (€83,700.00)
Außerordentliche Aufwendungen €0.00
Saldo außerordentliches Ergebnis €0.00
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen €0.00
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen €0.00
Saldo gesamt (€83,700.00)

Im Haushalt der Stadt Hannover steht für 2022 ein Mittelansatz in Höhe von 83.700 Euro zur Verfügung.

Dieser Betrag errechnet sich wie folgt. Von den zur Verfügung stehenden 170.000 Euro wurden 60.000 Euro mit dem Haushaltsantrag H-0342/2021 an die fünf grundgeförderten Projekträume vergeben: „adad Project Space“, „Galerie BOHAI“, „Konnektor“, „Keller III“ und „Niki Residence“ (siehe DS Nr. 1702/2021). Diese haben aktuell auch keinen Antrag auf Projektraumförderung gestellt, da ihnen mit der DS Nr. 1702/2021 zusätzlich zur Grundförderung in Höhe von 12.000 Euro für die Jahre 2021-2024 auch ihre bestehende Projektraumförderung in Höhe der für 2020 bewilligten Mittel zugesagt wurde, das sind in der Summe 26.300 Euro. Damit verbleiben für 2022 und die Folgejahre 83.700 Euro für die übrigen Projekträume sowie für die Ateliers und Ateliergemeinschaften.

Begründung des Antrages

1. Förderprogramm und Verfahren

Mit dieser Förderung stärkt die Landeshauptstadt Hannover den Kunststandort Hannover und fördert dessen Weiterentwicklung durch die Schaffung angemessener Rahmenbedingungen. Die Atelier- und Projektraumförderung richtet sich an Bildende Künstler*innen und an Betreiber*innen von Projekträumen der Bildenden Kunst, die ihren jeweiligen Arbeits- bzw. Ausstellungsraum im Stadtgebiet Hannover haben. Die Atelier- und Projektraumförderung wird als Mietkostenzuschuss gezahlt.

Die Entscheidung über eine Förderung und über die Festlegung der Förderhöhe trifft das Kulturbüro anhand der nachfolgend genannten Kriterien. Das Maß der Erfüllung der Kriterien spiegelt sich in den Förderhöhen wieder. Hier wird ein Ranking erstellt.

A. Kriterien für die Atelierförderung:
- Professionalität (Ausstellungen, Ausbildung, Preise)
- Nachwuchscharakter
- Entwicklungspotential und künstlerische Qualität
- Vernetzungsgrad

B. Kriterien für die Projektraumförderung:
- Qualität des Konzeptes des Projektraums
- Qualität der Programmgestaltung
- Nachwuchscharakter
- Grad der Vernetzung
- Öffentliche Sichtbarkeit

2. Erläuterungen zur Vergabe der Mittel 2022
Für die Atelier- und Projektraumförderung 2022 gingen insgesamt 48 Anträge ein. 38 Anträge beziehen sich auf eine Förderung von Ateliers und Ateliergemeinschaften und 10 Anträge auf eine Projektraumförderung. Das beantragte Fördervolumen beträgt insgesamt 136.523 Euro.

Zur Atelierförderung:
Von den 38 eingereichten Anträgen mit einer Gesamt-Antragssumme von 86.448 Euro wurden 38 Ateliers und Ateliergemeinschaften für eine Förderung ausgewählt, mit einer Fördersumme von insgesamt 50.710 Euro gefördert.

Zur Projektraumförderung:
Für die Projektraumförderung haben sich insgesamt 10 Projekträume mit einem Antragsvolumen von 50.075 Euro beworben. Gefördert werden 10 Projekträume mit einer Fördersumme von insgesamt 32.990 Euro.

Mit der Einführung der Grundförderung für Projekträume stärkt die Landeshauptstadt Hannover den Kunststandort Hannover noch einmal deutlich und fördert dessen Weiterentwicklung durch die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Bildende Künstler*innen. Dies gilt zum einen, weil dadurch die Arbeit der fünf bereits professionell arbeitenden und überregional wirkenden Projekträume gesichert und entwickelt wird. Der entscheidende Vorteil der vierjährigen Grundförderung besteht in einer größeren Planungssicherheit und der Möglichkeit zur weiteren Professionalisierung. Denn neben reinen Mietkosten sind nun auch Honorarzahlungen aus der Förderung möglich. Außerdem zeigt sich, dass diejenigen Kulturschaffenden, die eine mehrjährige Förderung erhalten, deutlich besser durch die Krise kommen.


Zum anderen ist es nun durch den Aufwuchs der Mittel gleichzeitig möglich, weiteren Projekträumen eine höhere und damit wirksamere Förderung zuzusagen, sowie auch neuen Projekträumen eine Chance zu geben und damit verstärkt den Nachwuchs zu fördern. Auch im Bereich der Ateliergemeinschaften ist zum Teil eine Erhöhung der Förderungen möglich. Dadurch können nun die größeren Ateliergemeinschaften, die die Kriterien vollumfänglich erfüllen, besser gefördert werden.

Die Verwaltung wird Anfang 2024 eine Evaluierung der Grundförderung vorlegen, wie im Beschluss zum Antrag H-0342/2021 festgelegt wurde. Diese wird auch eine Evaluierung der Atelier- und Projektraumförderung enthalten.
41.1 
Hannover / Jan 13, 2022