Drucksache Nr. 0109/2009:
Umbesetzung in verschiedenen Aufsichtsräten

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
1. In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und
Rechnungsprüfung
2. In den Verwaltungsausschuss
3. In die Ratsversammlung
 
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0109/2009
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Umbesetzung in verschiedenen Aufsichtsräten

Antrag,

die folgenden Änderungen in der Besetzung der Aufsichtsräte zu beschließen und die Stimmführerinnen und Stimmführer anzuweisen, in den Gesellschafterversammlungen der genannten Unternehmen entsprechend zu votieren:

1. Aufsichtsrat der union-boden GmbH

bisher: neu:
Ratsherrn Jürgen Mineur Ratsfrau Anne Lossin

2. Aufsichtsrat der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH (VVG)

bisher: neu:
Beigeordnete Christine Kastning Ratsherr Ralf Borchers

3. Aufsichtsrat der üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG (üstra)

bisher: neu:
Ratsherr Ralf Borchers Ratsherr Jürgen Mineur

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Besetzung ist aus obiger Auflistung ersichtlich. Hinsichtlich der Rechte und Pflichten der Aufsichtsratsmitglieder bestehen keine geschlechtsspezifischen Auswirkungen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Die SPD-Fraktion hat mit Schreiben vom 09.12.2008 die obigen Wechsel in den drei Aufsichtsräten und die Vorschläge zur Nachfolge mitgeteilt.

zu 1: Aufsichtsrat der union-boden gmbh
Die Aufsichtsratsmitglieder der union-boden werden unmittelbar durch den Rat der Landeshauptstadt Hannover entsandt. Gemäß § 8 – Zusammensetzung des Aufsichtsrates – des Gesellschaftsvertrages entscheidet der Rat der Landeshauptstadt Hannover über die Entsendung nach den Vorschriften der NGO.


zu 2: Aufsichtsrat der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH
Die Aufsichtsratsmitglieder der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH werden gemäß § 16 (1) Nr. 6 des Gesellschaftsvertrages der VVG mbH durch die Gesellschafterversammlung gewählt und abberufen.


zu 3: Aufsichtsrat der üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG
Die Aufsichtsratsmitglieder der üstra AG werden durch die Regionsversammlung benannt. Nach einer Vereinbarung zwischen Landeshauptstadt und Region Hannover wird ein Aufsichtsratsmitglied durch den Rat der Landeshauptstadt Hannover vorgeschlagen.

Die Region Hannover wurde gebeten, die notwendige Beschlussfassung umzusetzen. Eine entsprechende Drucksache wird in der nächsten Sitzung der Regionsversammlung (März 2009) zur Beschlussfassung vorgelegt.

Die Aufsichtsratsmitglieder der üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG werden gemäß § 8 (2) der Satzung der üstra AG durch die Hauptversammlung der üstra AG gewählt. Der Stimmführer der VVG mbH in der Hauptversammlung der üstra AG bedarf gemäß § 13 (3) Nr. 6. e) des VVG-Gesellschaftsvertrages der Zustimmung des Aufsichtsrates der VVG mbH.
20.2 
Hannover / 19.01.2009