Antrag Nr. 0106/2024:
Dringlichkeitsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei: AfD-Verbotsverfahren jetzt einleiten

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0106/2024 (Originalvorlage)
0179/2024 (Änderungsantrag)

Beratungsverlauf:

  • 18.01.2024: Verwaltungsausschuss: Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen
  • 25.01.2024: Ratsversammlung: Einschl. Änderungsantrag aus Drucks. Nr. 0179/2024 mit 59 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen und 2 Enthaltungen beschlossen.
  • 25.01.2024: Verwaltungsausschuss: Einschl. Änderungsantrag aus Drucks. Nr. 0179/2024 einstimmig beschlossen

Antragsteller(in):

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei

Inhalt der Drucksache:

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Dringlichkeitsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei: AfD-Verbotsverfahren jetzt einleiten

Antrag



Der Rat der Landeshauptstadt Hannover fordert das Land Niedersachsen und den Bund auf, ein Verbotsverfahren gegen die AfD einzuleiten. Zudem wird die Landeshauptstadt Hannover über den niedersächsischen sowie deutschen Städtetag Unterstützung für ein solches AfD-Verbotsverfahren bei anderen Kommunen suchen, um sich gemeinsam mit ihnen an die jeweiligen Länder und den Bund zu wenden.

Begründung


Die AfD geht gezielt vor, um die Grundpfeiler der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu beseitigen. Sie zeigt als Gesamtpartei eine rassistische, national-völkische Ausrichtung und spricht sich damit gegen die in Artikel 1 GG verankerte Menschenwürde aus. Dies ergibt sich aus der Programmatik der Partei und Äußerungen ihrer führenden Politiker*innen.

Die beim Treffen in Potsdam genannten Ziele von „Remigration“ und „Deportation“ von Millionen in Deutschland lebenden Menschen in ein als „Musterstaat“ bezeichnetes Gebiet stehen im klaren Widerspruch zu Artikel 1 GG und sind klar verfassungsfeindlich. Die Gefahr, dass die AfD die Möglichkeit erhält, massiv Einfluss zu nehmen und unsere verfassungsmäßige Ordnung zu beseitigen, ist gegeben. Dies müssen alle Demokrat*innen verhindern.

Unsere wehrhafte Demokratie kann und muss sich gegen die AfD als verfassungsfeindliche Partei durch ein vom Bundesverfassungsgericht ausgesprochenes Parteiverbot gemäß Artikel 21 GG schützen. Voraussetzung hierfür ist ein Verbotsantrag von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung.

Als Vertreter*innen der Landeshauptstadt Hannover, die eine weltoffene Stadt ist und in der es keinen Platz für rechte Ideologien und Menschenfeindlichkeit geben darf, fordern wir in Bund und Land alle für den Parteiverbotsantrag Verantwortlichen auf, diesen umgehend zu stellen, um unsere plurale Gesellschaft und unsere Demokratie zu schützen.