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Der Antragstext wird wie folgt geändert:
Die Verwaltung wird beauftragt, folgende Änderungen vorzunehmen (Streichungen durchgestrichen, Ergänzungen fettkursiv):
Zu Kapitel 9: „Maßnahmen zur Minderung der Stickstoffdioxidbelastung im Überblick“
Seite 26: „Dabei werden zwei unterschiedliche Strategien verfolgt. Zum einen soll der Kfz-Verkehr durch die Verringerung der notwendigen Fahrleistung (Nahmobilität) und die Verlagerung der Mobilität auf den Umweltverbund (öffentlicher Nahverkehr, Radverkehr, Fußverkehr) so weit wie möglich vermieden werden, zum anderen sollen die Schadstoffemissionen des verbleibenden Kfz-Verkehrs reduziert werden. Dabei wird die Strategie verfolgt, die Schadstoffemissionen des bestehenden Kfz-Verkehrs zu reduzieren.“
Seite 27: Tabelle, linke Spalte, Eintrag „Unterstützende Maßnahmen (UM)“: „Erhöhung der Parkgebühren auf öffentlichen Stellplätzen; Reduzierung des Parkraums in der Innenstadt“
ebd.: Tabelle, rechte Spalte, Eintrag „Unterstützende Maßnahmen (UM)“: „Ausbau des Bewohner*innenparkens; Umgestaltung von Straßenräumen, Reduzierung der Fahrbahnbreite“
Zu Unterkapitel 10.2.2.2: „Ausbau des Bewohner*innenparkens (UM)“
Das Unterkapitel 10.2.2.2 wird wie folgt geändert:
Seite 46 f.: „Gemäß dem im März 2018 beschlossenen Antrag „Saubere Luft für Hannover“ (ergänzend: Haushaltsbegleitantrag 0160/2019) wird das Bewohner*innenparken in der hannoverschen Innenstadt und angrenzenden innenstadtnahen Wohnquartieren ausgeweitet, um so u.a. Pendler*innen zum Umstieg auf den öffentlichen Nahverkehr zu bewegen. Die Untersuchungen für Teilbereiche der Innenstadt sind abgeschlossen. Die ersten daraus resultierenden Bewohner*innenparkkonzepte (für die Südstadt) sind Anfang 2021 ins politische Verfahren gegangen. Nach umfangreichen politischen Diskussionen erfolgte die Beschlussfassung im Juli 2022. Teil dieses Beschlusses war der folgende Auftrag an die Verwaltung: ‚Die Einführung des Bewohner*innenparkens kontinuierlich zu evaluieren und den Ratsgremien und dem Bezirksrat erstmals ein Jahr nach Einführung einen Bericht vorzulegen. Das Bewohner*innenparken soll danach gegebenenfalls weiterentwickelt werden. Die Evaluation des Bewohner*innenparkens soll den Ratsgremien und dem Bezirksrat vorgestellt werden.‘ Die drei beschlossenen Zonen in der Südstadt sind in der ersten Hälfte 2023 vor Ort umgesetzt worden. Für den Bezirk Mitte befinden sich drei weitere Zonen in Vorbereitung für das politische Verfahren. Die Vorstellung des Evaluationsberichtes erfolgt, bevor die Einrichtung weiterer Zonen ins politische Verfahren gegeben wird.
Darüber hinaus wurde die Verwaltung der Stadt Hannover beauftragt, zusätzlich für die innenstadtnahen und baulich hochverdichteten Wohnquartiere der Landeshauptstadt Hannover ein Konzept zur Neuordnung des Parkraummanagements zu entwickeln. Das Konzept basiert auf der Vorgabe, zu ermitteln in welchen Quartieren bewirtschaftete Bewohner*innenparkzonen eingerichtet werden können. Aufgrund der Größe des Gebietes, in dem das erweiterte Bewohner*innenparken geplant wird, erfolgt die Ausschreibung für die Planung und Umsetzung der Maßnahme auf drei Teilflächen (‚Pakete‘ genannt, siehe Abb.19).
Das Paket 1 umfasst Teilbereiche der Stadtteile Zoo, Bult und Südstadt, das Paket 2 Teilbereiche der Stadtteile Mitte, Oststadt, List, Vahrenwald, Nordstadt und Hainholz und das Paket 3 Teilbereiche der Stadtteile Calenberger Neustadt, Linden-Nord, Linden-Mitte und Linden-Süd.
Die Datenerhebungen für das Paket 1 sind abgeschlossen, weisen jedoch Unstimmigkeiten auf, die sich noch immer in der Prüfung und Abstimmung mit dem Auftragnehmer befinden. Für das Paket 2 wurde die Datenerhebung abgeschlossen und befindet sich in der Ausarbeitung der Konzepte.
Für Teile der Innenstadt Hannovers bestehen bereits vier Bewohner*innenparkzonen. Diese wurden Ende der 1990er Jahre eingerichtet.
Die Maßnahmen haben das Ziel, das Parkraummanagement in den hochverdichteten Stadtteilen Hannovers neu zu ordnen. Bewirtschaftete Bewohner*innenparkzonen sollen insbesondere auch in den vom Parksuchverkehr bei Veranstaltungen betroffenen Stadtteilen eingeführt werden. Die Umsetzung der Bewohnerparkkonzepte für das Paket 2 ist unter dem Vorbehalt der Zustimmung des jeweiligen Stadtbezirksrates und der Ratsgremien ab dem Jahr 2024 geplant. Für das Paket 1 wird in Abhängigkeit der Prüfungsergebnisse der Datenerhebungen und des Evaluationsberichtes für die Südstadt das weitere Vorgehen und entsprechende Terminplanung festgelegt. Sobald Personalkapazitäten zur Verfügung stehen, wird die Ausschreibung für das Paket 3 für die Teilbereiche der Stadtteile Calenberger Neustadt, Linden-Nord, Linden-Mitte und Linden-Süd auf den Weg gebracht.
Durch die Maßnahmen soll das Einpendeln mit dem Auto in innerstädtische Bereiche mit folgendem Abstellen der Fahrzeuge in Nähe der Arbeitsstätten erschwert werden. Pendler*innen sollen dadurch bewegt werden, verstärkt den ÖPNV ab Wohnort oder ab P+R-Anlage am Stadtrand zu nutzen. Diese Maßnahmen sollen zur Reduzierung des Verkehrsaufkommens auf den durch NO2-Immissionen belasteten Hauptverkehrsstraßen beitragen. Gleichzeitig wird die Situation im ruhenden Verkehr für Bewohner*innen in den innenstadtnahen Wohnquartieren verbessert.
Die Minderungswirkung ist nicht konkret berechenbar. Sie ist Teil eines Maßnahmenpaketes, das dazu dient, den motorisierten Individualverkehr in der Stadt um bis zu 10 % zu reduzieren (siehe Tab. 3 und 4).“
Zu Unterkapitel 10.2.2.4: „Umgestaltung von Straßenräumen, Reduzierung von Fahrbahnbreiten (UM)“
Seite 50: Das Unterkapitel 10.2.2.4 wird ersatzlos gestrichen.
Zu Unterkapitel 10.3.5: „Erhöhung der Parkgebühren auf öffentlichen Stellflächen (UM)“
Seite 61: Das Unterkapitel 10.3.5 wird wie folgt geändert:
Für das Parken auf öffentlichen Straßen und Plätzen, die durch Beschilderung als gebührenpflichtig gekennzeichnet sind, hat der Rat der Landeshauptstadt Hannover Ende Februar 2019 eine Änderung der Gebührenordnung mit einem deutlichen Gebührenanstieg (zum Teil um bis zu 100 Prozent) beschlossen. Unter anderem wird damit im Sinne der Verkehrswende das Ziel verfolgt, den Umstieg auf die kostengünstigeren und gleichzeitig umweltfreundlichen Verkehrsmittel wie den ÖPNV und den Radverkehr zu beschleunigen. Mit der Änderung der Gebührenordnung wurde in Hannover jedoch auch die sogenannte „Brötchentaste“ eingeführt, ein kostenloses Parken für die Dauer von zehn Minuten. Ob der Missbrauch dieser in vielen Städten umstrittenen „Brötchentaste“ durch Kontrollen eingeschränkt werden kann, bleibt abzuwarten. Zudem besteht die Gefahr, dass die „Brötchentaste“ als Einladung zum Autofahren verstanden und zusätzlicher Kfz-Verkehr zulasten der Fahrgastzahlen bei Bus und Bahn sowie zusätzlicher Parksuchverkehr generiert wird. Aktuell (2023) ist die Verwaltung durch den Rat der Stadt noch einmal beauftragt worden, insgesamt das Parken durch eine deutliche Anhebung der Parkgebühren im Verhältnis zum Umweltverbund unattraktiver zu machen. Zusätzlich ist geplant, die „Brötchentaste“ wieder abzuschaffen.
Außerdem hat der Rat im Zuge des Haushaltssicherungskonzepts XI (DS-Nr. 2661/2022) beschlossen, die Erträge aus der Parkraumbewirtschaftung ab 2024 aufwachsend um 8 Mio. Euro zu erhöhen.
Zu Unterkapitel 10.3.6: „Reduzierung des Parkraums in der Innenstadt (UM)“
Seite 62.: Das Unterkapitel 10.3.6 wird ersatzlos gestrichen.
Zu Kapitel 11: „Unterstützende Maßnahmen auf europäischer und nationaler Ebene“
Seite 63: „Des Weiteren wird der Abbau umweltschädlicher Subventionen für den Dieselkraftstoff als notwendig erachtet. […] Es ist nicht nachzuvollziehen, dass die Diesel-Kfz als Hauptverursacher des NO2-Belastung gegenüber den Benzin-Kfz privilegiert werden.“
Zu Kapitel 12: „Ausblick“
Seite 64: „Es ist allerdings nicht auszuschließen, dass die NO2-Jahresmittelwerte in den Hauptverkehrsstraßen bei Inkrafttreten der neuen Grenzwerte noch so deutlich oberhalb der Grenzwerte liegen, dass auch wieder über Fahrverbote für Diesel-Kfz diskutiert werden muss.“
Sonstige Veränderungen:
Abbildungen, Tabellen und Diagramme, die aufgrund der Streichungen und Ergänzungen nicht länger benötigt werden, sind aus dem Entwurf zu entfernen.