Antrag Nr. 0103/2021:
Dringlichkeitsantrag von Ratsherrn Braune zur Nichtbefassung

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0103/2021 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

  • 28.01.2021: Ratsversammlung: eingebracht und überwiesen: • Geschäftsordnungskommission • Verwaltungsausschuss • Rat
  • 04.02.2021: Geschäftsordnungskommission: Einstimmig abgelehnt!
  • 11.02.2021: Verwaltungsausschuss: Einstimmig abgelehnt
  • 25.02.2021: Ratsversammlung: Gegen 7 Stimmen abgelehnt.

Antragsteller(in):

Ratsherr Tobias Braune

Inhalt der Drucksache:

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Dringlichkeitsantrag von Ratsherrn Braune zur Nichtbefassung

Antrag

Der Rat möge beschließen, dass die Möglichkeit einen Tagesordnungspunkt auf „Nichtbefassung“ aus der Geschäftsordnung zu streichen ist.

Begründung

Das Argument der Nichtbefassung wird oft als Argument gegenüber dem politischen Gegner Missbraucht. Selten oder nie wird ein Antrag aus eigenen Reihen oder des Koalitionspartners mit Nichtbefassung beglückt. Dabei verlässt man die Argumentation der inhaltlichen Auseinandersetzung und versucht die Geschäftsordnung politisch zu instrumentalisieren. Dafür ist diese aber nicht gedacht. Es ist ein demokratischer Grundsatz sich inhaltlich mit den einzelnen Positionen auseinanderzusetzen. Lassen Sie uns zurück kommen zum basisdemokratischen Diskurs. Zudem wird der Begriff der Nichtbefassung politisch von der NSDAP instrumentalisiert. Ich habe hier ein Zitat aus einer Schrift von 1939 eingefügt die das verdeutlicht.In diesem Artikel wird auch die Stellungnahme des Gauleiters Bohle zitiert, der die disziplinierende Wirkung der AO -Gruppen auf die deutschen Siedler hervorhob, die den fremden Regierungen die Gewähr dafür böte, dass „unsere Volksgenossen im Ausland den Grundsatz der Nichtbefassung mit anderen als reichsdeutschen Angelegenheiten strengstens beachten.“ Vgl. OAW, Juni 1939, „Keine unnütze Animosität“, BArch NS 5/VI 20443 Bl. 12.


Ich bitte um Ihre Zustimmung zur Dringlichkeit der Dringlichkeit und des Antrages selbst.

Mit besten Grüßen

Tobias Braune