Drucksache Nr. 0103/2016:
Umbesetzung in verschiedenen Gremien

Inhalt der Drucksache:

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0103/2016
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Umbesetzung in verschiedenen Gremien

Antrag,


a.) folgende Umbesetzungen festzustellen:
bisher: neu:

1. Schulausschuss
Ratsfrau Petra de Buhr Ratsherr Marc Müller-de Buhr

2. Sportausschuss
Ratsfrau Petra de Buhr Ratsherr Florian Spiegelhauer

3. Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
Ratsfrau Anne-Maria Gahbler Ratsherr Marc Müller-de Buhr

4. Betriebsausschuss Stadtentwässerung
Ratsfrau Anne-Maria Gahbler Ratsherr Marc Müller-de Buhr

5. Kommission Sanierung Stöcken
Ratsfrau Petra de Buhr Ratsherr Marc Müller-de Buhr

6. Beirat Jugend-Ferien-Service
Ratsfrau Petra de Buhr Ratsherr Bruno Gill
Die übrige Besetzung der Gremien bleibt unberührt.
b.) die Änderung im Vorsitz bzw. stellvertretenden Vorsitz der nachfolgenden Ausschüsse zur Kenntnis zu nehmen:
bisher: neu:

1. Schulausschuss (Vorsitz)
Ratsfrau Petra de Buhr Ratsherr Dr. Jens Menge
2. Jugendhilfeausschuss (Vorsitz)
Ratsfrau Petra de Buhr Ratsherr Marc Müller-de Buhr
3. Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
(stellvertretender Vorsitz)
Ratsherr Martin Hanske Ratsherr Ewald Nagel
4. Betriebsausschuss Städtische Häfen
gleichzeitig Aufsichtsrat Hannover Häfen (stellvertretender Vorsitz)
Ratsherr Martin Hanske Ratsfrau Christine Ranke-Heck
5. Betriebsausschuss Hannover Congress Centrum (HCC)
(stellvertretender Vorsitz)
Ratsherr Martin Hanske Ratsfrau Anne-Maria Gahbler

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Das Vorschlagsrecht für die Umbesetzungen liegt bei der SPD-Fraktion.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

a.) Im Zusammenhang mit dem Mandatsverzicht von Frau Petra de Buhr zum 31.12.2015 hat die SPD-Fraktion mit Schreiben vom 14. Dezember 2015 bzw. 13. Januar 2016 die vorstehenden Umbesetzungen mitgeteilt. Der Rat stellt die Besetzungen durch Beschluss fest.

b.) Gemäß § 71 Abs. 8 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) i.V.m.
§ 37 Geschäftsordnung des Rates (GO) werden die Ausschussvorsitze den Fraktionen nach dem d´Hondtschen Höchstzahlverfahren zugeteilt. Die Fraktionen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen, in der Reihenfolge der Höchstzahlen und bestimmen die Vorsitzenden aus der Mitte der den Ausschüssen angehörenden Ratsfrauen und Ratsherren. Die stellvertretenden Vorsitze werden gemäß § 37 GO entsprechend aus dem Kreis der stimmberechtigten Ausschussmitglieder bestimmt.

Die Fraktionen haben sich zu Beginn der Wahlperiode über die Verteilung verständigt.

Eines ausdrücklichen Feststellungsbeschlusses der Besetzung der Ausschussvorsitze und der stellvertretenden Vorsitze im Sinne des § 71 Abs. 5 NKomVG bedarf es nicht. Der Rat sollte jedoch von der Besetzung Kenntnis nehmen.
18.60  / Dez I
Hannover / 18.01.2016