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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandtBebauungsplan Nr. 506, 2. Änderung – Vahrenheider Markt -
Bebauungsplan der Innenentwicklung,
Satzungsbeschluss
Antrag,
den Bebauungsplan Nr. 506, 2. Änderung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 10 Abs. 1 und § 58 Abs. 2 NKomVG als Satzung zu beschließen und der Begründung zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Gender-Aspekte wurden eingehend geprüft.
Die planungsrechtliche Sicherung des Standortes als Nahversorgungszentrum für den Stadtteil Vahrenheide kommt insbesondere Menschen mit Mobilitätseinschränkungen zugute. Insbesondere für ältere und eingeschränkt mobile Bevölkerungsgruppen sind kurze Wege für die Versorgung mit Waren des täglichen Bedarfs von wesentlicher Bedeutung.
Benachteiligungen von Altersgruppen, geschlechtsspezifische Benachteiligungen oder anderweitige gruppenbezogene Benachteiligungen sind nicht zu erkennen.
Kostentabelle
Für die Durchführung des Bebauungsplans entstehen Kosten für die Stadt; siehe auch Anlage 2 zur Drucksache (Begründung zum Bebauungsplan Nr. 506, 2. Änderung, Abschnitt 6 (Kosten für die Stadt)).
Begründung des Antrages
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 506, 2. Änderung hat vom 28.06.2012 bis 27.07.2012 öffentlich ausgelegen. Stellungnahmen zur Planung sind nicht eingegangen.
Hinweise der Region zu Bodenbelastungen wurden in die Begründung eingearbeitet.
Für die Neuordnung der öffentlichen und privaten Flächen sowie die Umgestaltung des Vahrenheider Marktes wurden die Kosten ermittelt.
Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz, der auch die Belange des Naturschutzes wahrnimmt, ist als Anlage 3 beigefügt.
Der Beschluss ist erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren abschließen zu können.
61.13
Hannover / 17.01.2013