Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage von Ratsherrn Böning zu Velorouten
in der Ratssitzung am 27.01.2022, TOP 3.3.2.
An dem Konzept der Stadtverwaltung für die Schaffung der Velorouten gibt es Zweifel und Kritik von Seiten der Politik und von vielen Bürgerinnen und Bürgern aus den betroffenen Stadtbezirken. in den von den Velorouten betroffenen Straßen fallen viele Parkplätze für die Anlieger weg, ein schlüssiges Konzept, wie ein drei Meter breiter Fahrradweg auf ohnehin schon beengten Fahrbahnen geschaffen werden soll, fehlt noch völlig und auch das von der Verwaltung einkalkulierte Budget von insgesamt 10 Millionen dürfte eher zu knapp kalkuliert sein.
Vetorouten sind ebenso wie richtige Radschnellwege sinnvoll und eine gute Möglichkeit, um mehr Bürgerinnen und Bürger vom Fahrrad zu überzeugen. Allerdings sollten die Routen keinesfalls zu einem Gegeneinander einzelner Verkehrsteilnehmer oder zu einer Benachteiligung anderer Verkehrsteilnehmer führen.
Ich frage daher die Verwaltung:
1. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, um die wegfallenden Parkplätze für die Anlieger zu kompensieren?
2. Wie realistisch ist die Schaffung von drei Meter breiten Radwegen bei ohnehin schon engen Fahrbahnen?
3. In Anbetracht der Tatsache, dass derzeit bei nahezu allen Bauvorhaben die ursprünglich kalkulierten Preise massiv steigen: Geht die Verwaltung davon aus, dass das eingeplante Budget von 10 Millionen Euro am Ende auch tatsächlich ausreicht? Falls nein: Sind im Falle von "Kostenexplosionen" Finanzmittel im Haushalt als "Puffer" eingeplant? Und wodurch bzw wie sollen die dann benötigten Gelder finanziert werden?
Text der Antwort
Der Beantwortung der vorliegenden Ratsanfrage zu den Velorouten in Hannover sei Folgendes vorangestellt:
Die Velorouten verfolgen den Zweck, möglichst vielen Verkehrsteilnehmenden zukünftig durchgängige, zügige, sichere und komfortable Wegeverbindungen zwischen der Stadtmitte und den Stadtteilen für Alltags- und Freizeitfahrten zur Verfügung zu stellen und damit deutliche Anreize zum Wechsel vom MIV auf das Rad zu liefern. Der Ausbau der Wegeinfrastrukturen wird im Sinne eines ganzheitlichen Konzeptes flankiert von weiteren, den Radverkehr fördernden Maßnahmen, die von der zusätzlichen Bereitstellung von Abstellanlagen im öffentlichen Raum über separate diebstahlsichere und wetterfeste Abstellmöglichkeiten z.B. in Radstationen bis hin zu markierungstechnischen und verkehrsregelnden Anpassungen im Bestand reichen. Auch „weiche“ Unterstützungsmöglichkeiten wie digitale Services und Informationen sollen die Nutzung des Rades vereinfachen und zu verbessern helfen.
Bei alledem geht es nicht darum, andere Verkehrsteilnehmende zu beachteiligen. Vielmehr sollen mit dem Ausbau der Velorouten die Bedingungen für den besonders in der zweiten Hälfte des letzten Jahrhunderts (insbesondere 1950er bis 1980er Jahre) nachrangig behandelten Radverkehr verbessert und angeglichen werden. In dem Zuge wird es aber auch unausweichlich sein, die Aufteilung und Zuordnung der öffentlichen Verkehrsflächen daran anzupassen, um keine Scheinlösungen zu erzielen. Im Einzelnen:
Frage 1: Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, um die wegfallenden Parkplätze für die Anlieger zu kompensieren?
Tatsächlich wird insbesondere in den verdichteten Innenstadt- und Innenstadtrandbereichen eine Kompensation entfallender Parkmöglichkeiten auf öffentlichen Flächen regelmäßig nicht möglich sein, da bei den vorgegebenen Raumquerschnitten oftmals nicht genügend Platz dafür verbleibt. Denn neben den Flächen für den Auto- und Radverkehr sind auch für den Fußverkehr entsprechende Räume und Flächen – wie in der letzten Ratssitzung ausführlich diskutiert – freizuhalten. Teilweise stehen auch auf den privaten Grundstücken Abstellmöglichkeiten zur Verfügung, die stärker genutzt werden könnten.
Frage 2: Wie realistisch ist die Schaffung von drei Meter breiten Radwegen bei ohnehin schon engen Fahrbahnen?
Die Führung des Radverkehrs auf einem Radweg im Zweirichtungsverkehr mit einer Standardbreite von 3,0 m ist nur eine der im Verlauf einer Veloroute möglichen Führungsformen. Je nach örtlichen Randbedingungen können beispielsweise auch Einrichtungsradwege, Radfahrstreifen oder Fahrradstraßen mit ihren jeweils unterschiedlichen Breitenanforderungen zweckmäßig und im Sinne des Radverkehrs zielführend sein. Die geeignete Führungsform und die dabei ggf. auch baulich herzustellenden Breiten sind im jeweils individuellen Einzelfall festzulegen. Sofern der Radverkehr auf einem Teilabschnitt der Veloroute im Zweirichtungsverkehr betrieben werden soll, ist nach dem für die Velorouten definierten Standard die benannte Breite von 3,0 m anzustreben. Diese Breite wird auch vielerorts zu realisieren sein. Sollte die Standardbreite aufgrund einer lokalen Engstelle nicht realisierbar sein, so ist auch eine Reduzierung auf die Mindestbreite eines Zweirichtungsradwegs abseits der Velorouten nach den gültigen Regelwerken möglich.
Frage 3: In Anbetracht der Tatsache, dass derzeit bei nahezu allen Bauvorhaben die ursprünglich kalkulierten Preise massiv steigen: Geht die Verwaltung davon aus, dass das eingeplante Budget von 10 Millionen Euro am Ende auch tatsächlich ausreicht? Falls nein: Sind im Falle von „Kostenexplosionen“ Finanzmittel im Haushalt als „Puffer“ eingeplant? Und wodurch bzw. wie sollen die dann benötigten Gelder finanziert werden?
Die mit der Vorstellung des Veloroutenkonzeptes kommunizierten Finanzmittel von 10 Mio. € waren für die Realisierung der ersten, nicht jedoch aller Velorouten benannt. Für die Umsetzung der sechs aktuell in Bearbeitung befindlichen Velorouten 02, 03, 05, 06, 08 und 09 sind in den Haushaltsplanungen des zuständigen Fachbereichs Tiefbau in den kommenden Jahren etwa 23,5 Mio. € vorgesehen. Dabei können anteilig Fördermittel z.B. aus dem Landesförderprogramm „Stadt und Land“ und aus dem Förderprogramm „Nachhaltige Mobilität und Verbesserung der Luftreinhaltung“ zur Gegenfinanzierung eingesetzt werden. Auch die Finanzierungen der weiteren Velorouten werden sukzessive in den weiteren Haushaltsplanungen berücksichtigt. Es wird davon ausgegangen, dass Fördermittel für Projekte im Sinne der Verkehrswende auch zukünftig zur Gegenfinanzierung zur Verfügung stehen werden.