Drucksache Nr. 0100/2007:
Richtlinie der Landeshauptstadt Hannover für die Aufnahme und Umschuldung von Krediten und den Abschluss von Derivaten nach § 92 Abs. 1 Satz 2 NGO

Inhalt der Drucksache:

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0100/2007
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Richtlinie der Landeshauptstadt Hannover für die Aufnahme und Umschuldung von Krediten und den Abschluss von Derivaten nach § 92 Abs. 1 Satz 2 NGO

Antrag,

die als Anlage beigefügte Richtlinie der Landeshauptstadt Hannover für die Aufnahme und Umschuldung von Krediten und den Abschluss von Derivaten nach § 92 Abs. 1 Satz 2 NGO zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Durch diese Richtlinie werden Gender-Aspekte nicht berührt.

Kostentabelle

Durch die Umsetzung dieser Richtlinie werden Zinsoptimierungen in noch nicht quantifizierbarer Höhe erwartet.

Begründung des Antrages

Die fortschreitende Globalisierung der Kapitalmärkte und die immer schnellere Kommunikationstechnik auf dem Banken- und Börsensektor führen zu noch kürzeren Bindungsfristen von Kredit- und Derivatangeboten.

Bisher lag die Beschlussfassung über Kreditaufnahmen nach § 40 Absatz 1 Ziffer 13 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) ausschließlich beim Rat der Stadt Hannover, der den Oberbürgermeister innerhalb eines vorgegebenen Rahmens zur Aufnahme von Krediten ermächtigt hatte.

Damit auf günstige Kapitalmarktangebote noch schneller und sicherer reagiert werden kann, wurde die NGO in der Fassung vom 22. August 1996 durch Gesetz vom18. Mai 2006 dahingegend geändert, dass nach § 92 Abs. 1 NGO die Gemeinde Richtlinien für die Aufnahme von Kredien aufzustellen hat. Weiterhin entfällt die ausschließliche Beschlussfassung über die Aufnahme von Krediten durch den Rat nach § 40 Abs. 1 Ziffer 13 und wurde durch die Regelung " Der Rat beschließt ausschließlich über die Richtlinien für die Aufnahme von Krediten (§ 92 Abs. 1 Satz 2)" ersetzt.

Aus diesem Grunde hat der Fachbereich Finanzen die beigefügte Richtlinie in Anlehnung an eine entsprechende Musterrichtlinie des Niedersächsichen Städtetages erarbeitet und zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Anwendung der Richtlinie führt zu einer noch größeren Flexibiliät bei der Gestaltung des bereits praktizierten aktiven Schuldenmanagements und dadurch zu weiteren Zinsoptimierungen.
20.53 
Hannover / 18.01.2007