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Bebauungsplan Nr. 1425, 1. Änderung mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung, Börgerstraße, Satzungsbeschluss
Antrag,
den Bebauungsplan Nr. 1425, 1. Änderung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit
§ 6 NGO als Satzung zu beschließen und der Begründung zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Genderaspekte wurden eingehend geprüft. Es sind keine Gesichtspunkte erkennbar, die auf unterschiedliche Auswirkungen für Frauen und Männer hinweisen. Die positiven Gender-Aspekte wie familien- und kinderfreundliche Bebauung mit eingeschossigen Wohnhäusern, unmittelbare Nachbarschaft zum Spielplatz und Bolzplatz sowie zum öffentlichen Grünzug und der Seelhorst werden durch die Änderung nicht beeinflusst.
Kostentabelle
Zusätzliche Kosten für die Infrastruktur, Erschließung oder Grünflächen entstehen der Stadt durch die Planänderung nicht.
Begründung des Antrages
Der Entwurf des Bebauungsplanes 1425, 1. Änderung hat vom 24. November 2005 bis 23. Dezember 2005 öffentlich ausgelegen. Anregungen zur Planung gingen nicht ein.
Das Verfahren wird nach dem alten Baurecht (in der vor dem 20. Juli 2004 geltenden Fassung des BauGB) durchgeführt. Der beantragte Beschluss ist erforderlich, um das Verfahren abschließen zu können.
Die naturschutzfachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün ist als Anlage 3 beigefügt.
61.12
Hannover / 18.01.2006