Drucksache Nr. 0099/2005:
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
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In den Jugendhilfeausschuss
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Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0099/2005
3
 

Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII

Antrag, zu beschließen:


1. Gemäß den Empfehlungen aus dem „Gutachten zur Jugendhilfeplanung“ werden die Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII auf vier Arbeitsgruppen, entsprechend der Anlage 1 reduziert (Vorschlag der Verwaltung).

Oder:

2. Die Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII werden auf fünf Arbeitsgruppen, entsprechend der Anlage 2 reduziert.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Beide vorgeschlagenen Varianten berücksichtigen den Gender- Aspekt. Variante 1 in Form einer Daueraufgabe in allen Arbeitsgemeinschaften, Variante 2 als separate Arbeitsgemeinschaft.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Der Verwaltungsausschuss hat mit der Drucksache 2047/2004 am 4.11.04 die Verwaltung beauftragt eine Entscheidungsgrundlage zur Zusammenlegung von Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII zu erstellen. Hintergrund waren Empfehlungen aus dem „Gutachten zur Jugendhilfeplanung-Abschlussbericht“ (DS Nr. 2136/ 2003).
Im SGB VIII wird in § 78 formuliert: „Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen die Bildung von Arbeitsgemeinschaften anstreben, in denen neben ihnen die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sowie Träger geförderter Maßnahmen vertreten sind. In den Arbeitsgemeinschaften soll darauf hingewirkt werden, dass die geplanten Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden und sich gegenseitig ergänzen.“
Zur Zeit existieren acht Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII (siehe Anlage 3).


Zu 1.:
Die Institute ISSAB und ISA wurden 2002 beauftragt ein Gutachten zur Jugendhilfeplanung in Hannover zu erstellen. Auftrag war es u.a. Vorschläge für eine Straffung der Gremien- und Kommunikationsstruktur zu erarbeiten.
In dem Abschlussbericht vom Juli 2003 wurde die Empfehlung gegeben, die Struktur der Arbeitsgemeinschaften zu straffen. Vorgeschlagen wurde, künftig folgende Arbeitsgemeinschaften zu installieren:

· Kindertageseinrichtungen
· Jugendarbeit
· Beratung
· Hilfen zur Erziehung

Nach diesem Vorschlag würden die jetzt bestehenden Arbeitsgemeinschaften Jugendschutz, Jugendsozialarbeit und Jugendberufshilfe in die Arbeitsgemeinschaft Jugendarbeit integriert.
Die Arbeitsgemeinschaft Mädchenarbeit würde entfallen. Inhaltlich würde die Thematik Gender- Mainstreaming auf alle Arbeitsgemeinschaften als Querschnittsaufgabe übertragen.

Zu 2.:
Die Vorschläge zu den Arbeitsgemeinschaften aus dem Gutachten würden erweitert um eine „AG Geschlechterdifferenzierung“ mit den Unterarbeitsgemeinschaften „Mädchen“ und „Jungen“.
Die „Mädchen AG“ würde somit bestehen bleiben. Neu aufgenommen würde die „AG Jungen“.

Bewertung:
Die Straffung der Arbeitsgemeinschaften wird von der Verwaltung befürwortet.
Die Fachverwaltung empfiehlt eine Entscheidung gemäß dem Gutachten zur Jugendhilfeplanung -Antrag 1- vor folgendem Hintergrund:
Aus den Erfahrungen der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass sich die Thematik Mädchenarbeit durch die eigene Arbeitsgemeinschaft aus den allgemeinen, fachlichen Diskussionen in den anderen Arbeitsgemeinschaften losgelöst hat. Dies mit der Folge, dass in den übrigen Arbeitsgemeinschaften häufig formuliert wurde: „damit müssen wir uns nicht befassen, dies geschieht in der Mädchen-AG“. So hat nach Auffassung der Fachverwaltung kein ausreichender inhaltlicher Austausch mehr stattgefunden und die Thematik Geschlechterdifferenzierung und insbesondere Mädchenarbeit blieb ein „Spezialthema“. Wünschenswert ist es aus Sicht der Fachverwaltung dagegen, das Thema Gender- Mainstreaming, also die geschlechter-differenzierte Betrachtung, perspektivisch in allen Fachgebieten zu stärken und weiter zu entwickeln. Es wird daher für sinnvoll erachtet, wenn sich alle Arbeitsgemeinschaften regelmäßig mit der Thematik befassen und mindestens einmal jährlich ausschließlich mit dem Schwerpunkt Geschlechterdifferenzierung. Ziel ist es, dazu ein Berichtswesen einzuführen. Selbstverständlich können zu diesen Schwerpunkten Fachfrauen und Fachmänner eingeladen werden.

Antrag 2 trägt dem seit längerem bestehenden Wunsch der „Jungen AG“ Rechnung, den Status einer Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII zu erhalten sowie dem Wunsch der „Mädchen AG“ nach einer eigenen Arbeitsgruppe. Grundsätzlich wird es für erforderlich gehalten neben der Mädchenarbeit auch die Jungenarbeit im Rahmen der Geschlechterdifferenzierung zu berücksichtigen. Diese Variante verfestigt nach Auffassung der Fachverwaltung allerdings die „Spezialthemen“. Nach Kenntnissen der Verwaltung ist eine gemeinsame Arbeitsgemeinschaft „Geschlechterdifferenzierung“, in der die Mädchen und Jungen AG zusammenarbeiten nicht gewünscht, da die Arbeitsinhalte und Diskussionsstände zu unterschiedlich sind.

Die Verwaltung empfiehlt eine Beschlussfassung gemäß Antrag 1.
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Hannover / 12.01.2005