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1. dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 473, 2. Änderung und der Begründung mit Umweltbericht zuzustimmen,
2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen,
3. die Verwaltung zu beauftragen, die öffentliche Auslegung erst zu veranlassen, wenn der für das Bebauungsplangebiet zu schließende Grundstückstauschvertrag und der städte- bauliche Vertrag unterzeichnet sind und
4. die Einziehung der bisherigen öffentlichen Verkehrsfläche im Bereich der derzeitigen P+R Anlage gemäß § 8 NStrG zu beschließen.
Die Gender-Aspekte wurden geprüft. Genderspezifische Auswirkungen sind nicht erkennbar.
Das Ergebnis der Klimawirkungsprüfung (KWP) ist in Anlage 4 dargestellt.
siehe Anlage 2 zur Drucksache, Begründung Kapitel 8 - Kosten für die Stadt.
Die zweite Änderung des Bebauungsplans Nr. 473 soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen schaffen, um an einem etablierten Bürostandort den Neubau von modernen, energieeffizienten Bürogebäuden zu ermöglichen. Damit verbunden sind ein neuer Grundstückszuschnitt und eine Neugestaltung der P+R Anlage Paracelsusweg.
Im städtebaulichen Vertrag sollen die erforderlichen städtebaulichen Rahmenbedingungen
(zum Beispiel architektonische Gestaltung, Energiestandards, Mobilitätsanforderungen, Erschließungsmaßnahmen, Freiflächengestaltung) geregelt werden. Die öffentliche Auslegung ist erst durchzuführen, wenn der städtebauliche Vertrag und der Grundstückstauschvertrag von den Vertragspartner*innen rechtswirksam abgeschlossen wurde. Damit soll sichergestellt werden, dass nicht vor Abschluss des Vertrages ein Anspruch auf eine Baugenehmigung nach § 33 Abs.1 BauGB entstünde. Dies wäre der Fall, wenn während der öffentlichen Auslegung keine Stellungnahmen zum Bebauungsplan eingehen.
Der Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide hat am 09.06.2021 (Drs. 0545/2021 E1) die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen. Sie fand in der Zeit vom 29.07. bis 10.09.2021 statt. Während dieser Zeit ist keine Stellungnahme eingegangen.
Die Beteiligung der Behörden und Träger sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB fand vom 13.12.2022 bis 16.01.2023 statt. Während dieser Zeit sind keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen.
Die Fläche der heutigen P+R Anlage ist gewidmete öffentliche Verkehrsfläche. Die Planung beinhaltet eine Standortverlagerung der öffentlichen Stellplätze. Der heutige Standort wird mit der Neuordnung des Plangebiets zukünftig von geplanten Baukörpern in Anspruch genommen. Es ist somit erforderlich, die Verkehrsfläche (P+R Anlage) in Bauland umzuwandeln. Um die Verkehrsfläche dem Bauland zuordnen zu können, und damit die Aufhebung des Gemeingebrauchs zu ermöglichen, ist eine Einziehung der Fläche nach § 8 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) erforderlich. Dies erfolgt im Rahmen des vorliegenden Bebauungsplanverfahrens.
Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landwirtschaft und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, der auch die Belange des Naturschutzes wahrnimmt, ist der Drucksache als Anlage 3 beigefügt.
Der beantragte Beschluss ist erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren weiterführen zu können.