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Mandatsverzicht von Ratsherrn Ralf Borchers
Antrag,
gemäß § 52 Absatz 2 NKomVG festzustellen, dass die Voraussetzungen für den Verlust des Sitzes von Ratsherrn Ralf Borchers im Rat der Landeshauptstadt Hannover vorliegen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Das Ratsmandat geht auf die nächste dazu bereite Ersatzperson über.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Ratsherr Ralf Borchers hat am 16.11.2014 schriftlich erklärt, dass er von seinem Ratsmandat zum 31.12.2014 zurücktritt. Damit endet die Mitgliedschaft im Rat gemäß § 52 Absatz 1 Ziffer 1 NKomVG.
Der Rat stellt die Voraussetzungen des Sitzverlustes nach § 52 Absatz 2 NKomVG fest.
18.60
Hannover / Jan 15, 2015