Drucksache Nr. 0096/2023:
Bebauungsplan Nr. 1901 – Schulzentrum Anderten -
Satzungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Misburg-Anderten
  • Ausschuss für Umweltschutz Klimaschutz und Grünflächen
  • Stadtentwicklungs- und Bauausschuss

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten (zur Kenntnis)
An den Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Grünflächen (zur Kenntnis)
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
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0096/2023
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauungsplan Nr. 1901 – Schulzentrum Anderten -
Satzungsbeschluss

Antrag,

den Bebauungsplans Nr. 1901 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB und § 10 Abs. 1 NKomVG als Satzung zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte wurden eingehend geprüft. Genderspezifische Auswirkungen
sind nicht zu erkennen.

Kostentabelle

Grunderwerbskosten entstehen nicht. Für den Umbau der angrenzenden Straße fallen voraussichtlich Kosten von ca. 1.500.000 € an.
Der Neubau des Schulzentrums Anderten ist nicht Gegenstand dieses Rechtsetzungsver-
fahrens, der Bebauungsplan schafft lediglich die planungsrechtlichen Voraussetzungen (siehe Anlage 2 zur Drucksache, Begründung Kapitel 7 - Kosten für die Stadt). Die Kosten für die Hoch- und Tiefbaumaßnahmen werden in gesonderten Drucksachen benannt.

Begründung des Antrages

Das Schulzentrum (SZ) Anderten besteht aus der Pestalozzi-Oberschule (OBS), der Kurt- Schumacher-Grundschule, einer Sporthalle, einer Schwimmhalle und dem Jugendtreff Anderten. Aufgrund steigender Schülerzahlen muss das Raumangebot der beiden Schulen den aktuellen sowie den zukünftig zu erwartenden Schülerzahlen angepasst werden.
Der Gebäudebestand beider Schulen, der Sporthalle und des Hallenbades wird aufgrund der baulichen Situation und des bauzeitlichen Zustands als strukturell nicht zukunftsfähig eingeschätzt. So ist z. B. im Bereich der OBS keine Barrierefreiheit herzustellen. Die Sport-
halle ist zu klein und nicht erweiterbar. Dächer und Fassaden vieler Gebäudeteile sind sanierungsbedürftig, die technische Gebäudeausrüstung ist abgängig und kann nur noch notdürftig repariert werden. Mit der Außerbetriebnahme von Gebäudeteilen ist perspekti-
visch zu rechnen.

Mit der Drucksache 1611/2021 hat der Gebäudewirtschaftsbetrieb Im Jahr 2021 einen Masterplan für den Neubau des Schulzentrums und der Sporthalle Anderten vorgelegt. Darin ist der gesamte Neubau in mehrere Bauabschnitte aufgeteilt, damit insbesondere der Schulbetrieb weitergeführt werden kann. Der Abriss der vorhandenen Sporthalle und der Schwimmhalle sind gemäß dem zugrundeliegenden Bauablaufplan im Jahr 2028 vorgese-
hen. Der Neubau der Sporthalle ist im Ablaufplan auf 2026 bis 2028 terminiert. Mit der Fortschreibung des Sanierungskonzeptes ( DS 0544/2022 und 1708/2022) hat die Ratsversammlung am 30.6.2022 beschlossen, dass ein Neubau zur Nutzung bereit stehen soll, bevor das bestehende Anderter Bad abgerissen wird. Dieses Ziel kann nur unter der Voraussetzung erreicht werden, dass es gelingt, die überalterte Bausubstanz über einen ausreichenden Zeitraum instandzuhalten.

Die Verwaltung arbeitet derzeit an Konzepten, wie die Finanzierungsfrage eines neuen Bades vor dem Hintergrund der schwierigen Haushaltslage bei gleichzeitig wachsenden Anforderungen im Bereich der Unterbringung und der humanitären Hilfen gelöst werden kann. Für die Sporthalle und das Hallenbad stehen Standorte auf dem nordöstlich benachbarten Grundstück (heutiges AMK-Haus) außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes 1901 in einem Sondergebiet „Sportpark“ zur Verfügung. Der Bebauungsplan 1901 bildet die Grundlage dafür, die Schulneubauten planungsrechtlich zu ermöglichen, die Hochbauplanung ist Gegenstand separater Verfahren.

Im Rahmen der Beteiligung zum Bebauungsplan hat sich der Stadt-Sport-Bund gemeldet und die Befürchtung geäußert , dass die Aufstellung und Umsetzung des Bebauungsplans Nr.1901 in unmittelbarem Zusammenhang mit der Planung für Sporthalle und Schwimmhal-
le stehe. Die Sporthalle und die Schwimmhalle seien für beide Vereine von großer Bedeu-
tung. Ohne Schwimmhalle könne der TSV Anderten den Mitgliedern der Abteilung Schwim-
men und Tauchen kein Angebot mehr machen. Es sei nicht erkennbar, ob Sporthalle und Schwimmhalle auf dem Gebiet des Bebauungsplans errichtet werden sollen. Eine isolierte Betrachtung des Schulzentrums Anderten würde der Verantwortung der Stadt Hannover für den Sportstandort Anderten nicht gerecht werden und gefährde die Existenz der Sportvereine.

Die Stellungnahme des Stadt-Sport-Bundes wird als Hinweis für die weitere Projektplanung für Sporthalle und Schwimmbad gewertet, ist jedoch nicht abwägungsrelevant für den Bebauungsplan 1901, der die Durchführung des Masterplanes aus Drucksache 1611/2021 ermöglicht. Die Errichtung einer Schwimmhalle und einer Sporthalle sind planungsrechtlich auf Flächen im Bereich des nördlich an den Geltungsbereich angrenzenden Sportparkes möglich. Alternativ sind im Geltungsbereich 1901 innerhalb des festgesetzten Wohngebie-
tes ebenfalls Anlagen für sportliche Zwecke zulässig.

Der Entwurf des Bebauungsplans hat vom 10.11.2022 bis 09.12.2022 öffentlich ausgele-
gen. Abwägungsrelevante Stellungnahmen sind während der Auslegung ist nicht ein-
gegangen.

Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 07.11.2022 über die öffentliche Auslage benachrichtigt. In diesem Rahmen sind keine abwägungsrele-
vanten Stellungnahmen eingegangen.

Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz, der auch die Belange des Naturschutzes wahrnimmt, sowie die weiteren umweltbezogenen Stellung-
nahmen sind in Anlage 3 beigefügt.

Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren abschließen zu können.

61.13 
Hannover / Dec 21, 2022