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Mandatsverzicht von Ratsfrau Selin Arikoglu
Antrag,
gemäß § 52 Absatz 2 NKomVG festzustellen, dass die Voraussetzungen für den Verlust des Sitzes von Ratsfrau Selin Arikoglu im Rat der Landeshauptstadt Hannover vorliegen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Das Ratsmandat geht auf die nächste dazu bereite Ersatzperson über.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Ratsfrau Selin Arikoglu hat am 19.11.2014 schriftlich erklärt, dass sie von Ihrem Ratsmandat zum 1.1.2015 zurücktritt. Damit endet die Mitgliedschaft im Rat gemäß § 52 Absatz 1 Ziffer 1 NKomVG.
Der Rat stellt die Voraussetzungen des Sitzverlustes nach § 52 Absatz 2 NKomVG fest.
18.60
Hannover / Jan 15, 2015