Drucksache Nr. 0095/2017:
Gewährung einer erhöhten Mietzahlung für die Kindertagesstätte Elfriede-Westphal-Haus in Trägerschaft der gemeinnützigen Gesellschaft für integrative Behindertenarbeit mbH (GIB)

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Jugendhilfeausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten (zur Kenntnis)
 
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0095/2017
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Gewährung einer erhöhten Mietzahlung für die Kindertagesstätte Elfriede-Westphal-Haus in Trägerschaft der gemeinnützigen Gesellschaft für integrative Behindertenarbeit mbH (GIB)

Antrag,

zu beschließen, der GIB für die Kindertagesstätte Elfriede-Westphal-Haus, Waldstraße 9, 30629 Hannover rückwirkend ab dem 01.08.2016 bis zum Umzug in den Neubau der Kindertagesstätte, Am Forstkamp 17, 30629 Hannover, voraussichtlich zum Ende des Jahres 2018, die entstehenden monatlichen Mietkosten in voller Höhe zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote der Kindertagestätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Kindertagesbetreuung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
   
   
Transferaufwendungen €12,532.56
   
Saldo ordentliches Ergebnis (€12,532.56)
   
  
Es handelt sich um Kosten, die zusätzlich zu den im Rahmen der Förderrichtlinie für Elterninititatitiven vorgesehenen Mietpauschalen übernommen werden. Die Mittel stehen im Verwaltungsentwurf der Haushalte 2017 und 2018 im Produkt Kindertagesbetreuung zur Verfügung.

Begründung des Antrages


Der Träger GIB betreibt die integrative Kindertagesstätte Elfriede-Westphal-Haus seit vielen Jahren in den Räumen des ehemaligen Misburger Rathauses. Bis zum 31.07.2016 wurden die integrativen Kindergartengruppen durch das Landes Niedersachsen im Zuge eines Modellversuchs gemäß § 1 Absatz 6 DVO Nds. AG SGB XII gefördert. Diese Sonder- regelung ist vor über 20 Jahren als Modellversuch des Landes Niedersachsen ins Leben gerufen worden. Im Rahmen der Förderung des Modellvorhabens des Landes Nieder- sachsen wurden 2/3 der Miet- und Energiekosten von der Landeshauptstadt Hannover getragen (DS 1557/1993). Der Landesrechnungshof hat die Aufhebung des Modellversuchs gefordert, weil es mittlerweile eine landeseinheitliche Regelung zur Finanzierung von integrativen Gruppen gibt, und somit keine Notwendigkeit der Fortführung dieser Regelung besteht. Das Land hat daher die Förderung zum 31.07.2016 eingestellt und den § 1 Abs. 6 DVO Nds. AG SGB XII zum 01.08.2016 gestrichen.

Mit Beschlussdrucksache 0853/2016 wurde die Förderung der Kindertagesstätte Elfriede-Westphal-Haus gemäß der Richtlinien über die Fördervoraussetzungen und Förderbeträge für Kleine Kindertagestäten und Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützigen anerkannten, eingetragenden Vereinen entsprechend umgestellt. Die Förderrichtlinie sieht vor, dass für eine zwei-gruppige Kindertagesstätte ein Mietzuschuss in Höhe von monatlich 1.900 € gewährt wird. Für die Räume der Kindertagesstätte wird eine monatliche Miete in Höhe von derzeit 2.944,38 € fällig. Die Räumlichkeiten verfügen über 336,81 m ² und über ein entsprechendes Außengeländes. Die GIB hat eine kosten- deckende Übernahme der Miete beantragt, weil der Träger nicht in der Lage ist die Mietzahlungen in dieser Höhe zu leisten.
Die GIB plant derzeit mit der Kreissiedlungsgesellschaft den Bau einer neuen Kinder- tagesstätte. Die beiden Kindergartengruppen aus dem Misburger Rathaus sollen in den Neubau verlagert werden. Mit dem Neubau werden zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen, damit der Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz umgesetzt werden kann. Nach derzeitigen Stand soll der Neubau Ende 2018 fertig gestellt werden. Aufgrund der besonderen Übergangssituation empfiehlt die Verwaltung die Übernahme der tatsächlichen Mietkosten bis zum Umzug in die neue Kindertagesstätte Am Forstkamp 17, da die Betreuungsplätze zur Umsetzung des Rechtsanspruch erforderlich sind.
51.4 
Hannover / Jan 16, 2017