Drucksache Nr. 0095/2015:
Bebauungsplan Nr. 277, 7. Änderung – Döhrbruch / Lange-Hop-Straße -
Vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB
Satzungsbeschluss

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode (zur Kenntnis)
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0095/2015
4
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauungsplan Nr. 277, 7. Änderung – Döhrbruch / Lange-Hop-Straße -
Vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB
Satzungsbeschluss

Antrag,

den Bebauungsplan Nr. 277, 7. Änderung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 10 Abs. 1 NKomVG als Satzung zu beschließen und der Begründung zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Gender-Aspekte wurden eingehend geprüft. Durch das Ziel des Bebauungsplanes, Vergnügungsstätten auszuschließen, sind keine Bevorzugungen oder Benachteiligungen bezüglich des Geschlechts der Betroffenen zu erwarten.

Kostentabelle

Durch das Planverfahren entstehen der Stadt Hannover keine Kosten.

Begründung des Antrages

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 277, 7. Änderung hat vom 04.12.2014 bis zum 12.01.2015 öffentlich ausgelegen. Gegen die Inhalte des Planentwurfes gerichtete Stellungnahmen gingen nicht ein.
Die naturschutzfachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün ist als Anlage 3 beigefügt.

Der beantragte Beschluss ist notwendig um das Bebauungsplanverfahren abzuschließen.
61.13 
Hannover / 16.01.2015