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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandtBebauungsplan Nr. 277, 7. Änderung – Döhrbruch / Lange-Hop-Straße -
Vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB
Satzungsbeschluss
Antrag,
den Bebauungsplan Nr. 277, 7. Änderung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 10 Abs. 1 NKomVG als Satzung zu beschließen und der Begründung zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Gender-Aspekte wurden eingehend geprüft. Durch das Ziel des Bebauungsplanes, Vergnügungsstätten auszuschließen, sind keine Bevorzugungen oder Benachteiligungen bezüglich des Geschlechts der Betroffenen zu erwarten.
Kostentabelle
Durch das Planverfahren entstehen der Stadt Hannover keine Kosten.
Begründung des Antrages
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 277, 7. Änderung hat vom 04.12.2014 bis zum 12.01.2015 öffentlich ausgelegen. Gegen die Inhalte des Planentwurfes gerichtete Stellungnahmen gingen nicht ein.
Die naturschutzfachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün ist als Anlage 3 beigefügt.
Der beantragte Beschluss ist notwendig um das Bebauungsplanverfahren abzuschließen.
61.13
Hannover / Jan 16, 2015