Drucksache Nr. 0093/2021:
Leistungsvereinbarung über die Finanzierung der Familien- und Erziehungsberatung sowie Fachberatung zwischen der Region Hannover und der Landeshauptstadt Hannover

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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0093/2021
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Leistungsvereinbarung über die Finanzierung der Familien- und Erziehungsberatung sowie Fachberatung zwischen der Region Hannover und der Landeshauptstadt Hannover

Antrag,

dem Abschluss der als Anlage 3 beigefügten "Leistungsvereinbarung über die Finanzierung der Familien- und Erziehungsberatung sowie Fachberatung zwischen der Region Hannover und der Landeshauptstadt Hannover" zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Familien- und Erziehungsberatung richtet sich an Menschen jeden Geschlechts. Die Belange aller gesellschaftlichen Gruppierungen sind gleichermaßen betroffen.

Kostentabelle

Wenn die Leistungsvereinbarung geschlossen wird, entstehen im Jahr 2021 einmalige Mehreinnahmen in Höhe von rund 8.500 €.

Begründung des Antrages

Die Region Hannover fördert die Leistungen der Familien- und Erziehungsberatung gemäß § 28 SGB VIII aufgrund einer zum 1.1.2015 in Kraft getretenen Vereinbarung zwischen der Region und der Landeshauptstadt Hannover (Fördervertrag FEB; Anlage 1).

Diesen Fördervertrag hat die Region Hannover im Dezember 2020 zum 31.12.2021 gekündigt.

Zeitgleich wurde der Landeshauptstadt Hannover angeboten, den bestehenden Fördervertrag bereits ab 01.01.2021 durch eine neu abzuschließende Vereinbarung anzupassen.

Hintergrund des Angebots ist der Beschluss eines regionsweit einheitlichen "Konzepts zur Versorgung der Region Hannover mit Beratungsleistungen gemäß § 28 sowie §§ 8, 16, 17, 18, 41 SGB VIII für den Zeitraum 2021-2025 (Versorgungskonzept 2021-2025)" der Regionsversammlung (Anlage 2).


Durch den Abschluss der "Leistungsvereinbarung über die Finanzierung der Familien- und Erziehungsberatung sowie Fachberatung" wird die – bisher durch das "Förderkonzept FEB" geregelte – Finanzierung durch die Region Hannover fortgesetzt.

Da durch den Abschluss der neuen Vereinbarung für das Haushaltsjahr 2021 eine finanzielle Verbesserung in Höhe von rd. 8.500 € gegenüber der bisherigen Vertragsgrundlage eintritt, sollte der Vertrag rückwirkend zum 01.01.2021 abgeschlossen werden.
51.3 
Hannover / 18.01.2021