Drucksache Nr. 0093/2014:
Konzept Beratungsstelle für Asylsuchende

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0093/2014 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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0093/2014
1
 

Konzept Beratungsstelle für Asylsuchende

Antrag,

das Betreuungskonzept von dezentral untergebrachten Flüchtlingen umzusetzen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Das beschriebene Angebot richtet sich grundsätzlich an beide Geschlechter, sowohl an Einzelpersonen als auch an Familien. Den Problematiken der einzelnen Personengruppen, die sich aus der Flüchtlings- und Exilsituation ergeben, wird in der Beratung und Begleitung Rechnung getragen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Die Verwaltung legte mit der Drucksache 1583/2011 das „Dreisäulenkonzept“ zur Unterbringung von Aussiedlerinnen, Aussiedlern und Flüchtlingen vor. Aufgrund des Ratsauftrages 2781/2012 „Leitbild zur Unterbringung von Spätaussiedlerinnen, Spätaussiedlern und Flüchtlingen“ wurden weitere Umsetzungsschritte konkretisiert.

Dabei wurde unter Punkt 4 gefordert, dass zur Betreuung der Flüchtlinge in Wohnungen die städtische Beratungsstelle beim Kommunalen Sozialdienst (KSD) personell wieder aufgestockt wird (2 Stellen) und ein Betreuungskonzept erarbeitet werden soll, in dem die sozialen Hilfen für die dezentral in Wohnungen untergebrachten Personen aufgezeigt werden.

Das Stellenbesetzungsverfahren wurde in 2013 abgeschlossen. Das Betreuungskonzept, nach dem die Beratungsstelle des KSD bereits arbeitete, wurde überarbeitet und inhaltlich fortgeschrieben und wird in der Anlage von der Verwaltung vorgelegt. Eine Abstimmung mit dem Runden Tisch für Gleichberechtigung und gegen Rassismus ist erfolgt.

Hintergrundinformationen

Allgemeine Entwicklung
Die Anzahl der Klientinnen und Klienten sowie die Verhandlungszahlen der Beratungsstelle sind seit mehreren Jahren weitgehend stabil und kaum verändert. Während der vergangenen 30 Jahre haben die wechselnden Hauptherkunftsländer der Klienten in der Beratungsstelle stets die weltweiten Krisenherde widergespiegelt.

Derzeit werden in der Beratungsstelle 462 Personen aus 30 Ländern betreut. Meist handelt es sich um Familien mit mehreren Kindern, gut ein Viertel der Klienten ist alleinstehend. Die Flüchtlinge verfügen über unterschiedlichste Bildungsniveaus und kommen aus allen sozialen Schichten. Je nach Problemlage und persönlichen Ressourcen der Asylsuchenden erfolgt die Begleitung/Beratung sehr engmaschig und intensiv bis sporadisch.

Ein großer Teil der Klientinnen und Klienten bezieht staatliche Transferleistungen; zunehmend werden auch Erwerbstätigkeiten ausgeübt (meist im Niedriglohnsektor, als Minijobber oder bei Zeitarbeitsfirmen) und dazu ergänzend Leistungen vom Fachbereich Soziales, Jobcenter oder der Familienkasse beantragt, da das Arbeitseinkommen den Lebensbedarf nicht deckt.

Ziele der Flüchtlingssozialarbeit und Beratungsangebot
Der Auftrag zur kommunalen Flüchtlingsberatung dokumentiert die Bereitschaft der Stadt, im schwierigen und teilweise auch rechtlich relevanten Feld der Asylbewerberberatung, insbesondere in der Anfangsphase, auch direkte Verantwortung zu übernehmen. Dies soll jedoch in Kooperation und Arbeitsteilung mit Diensten der Region, des Landes und der Freien Träger geschehen.

Nach einer ersten Eingewöhnungs- und Orientierungsphase in einer Gemeinschaftsunterkunft oder einem Wohnprojekt ist es Ziel der weiteren Betreuung, die Alltagskompetenz der Betroffenen zu stärken und ihnen Kenntnisse über Verfahrensabläufe sowie über ihre Rechte und Pflichten zu vermitteln. Hierbei soll, auch unter Erschließung der persönlichen Ressourcen, eine weitere Integration und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben herbeigeführt werden, soweit dies im Rahmen der ausländer- und sozialrechtlichen Bestimmungen möglich ist.

Das Beratungsangebot umfasst schwerpunktmäßig:
· Beratung in wirtschaftlichen Angelegenheiten und Unterstützung bei Antragstellungen
· Informationen zum Asylverfahren und in ausländerrechtlichen Fragen
· Vermittlung und Unterstützung im Umgang mit Behörden und Institutionen
· Hilfe bei Wohnungsproblemen

Die Beratung erfolgt im Rahmen von Einzelfallhilfe. Es werden Sprechstunden abgehalten und bei Bedarf sowohl Hausbesuche durchgeführt als auch Klientinnen und Klienten zur Vorsprache bei Behörden und Institutionen begleitet.

Dem Runden Tisch gegen Diskriminierung und Rassismus ist das Konzept vorgestellt worden. Er regt an bei der sprachlichen Verständigung vorrangig Dolmetscherdienste hinzuzuziehen und im Rahmen eines „Auszugsmanagement“ den Wechsel aus Gemeinschaftsunterkünften in eigenen Wohnraum intensiv zu begleiten.
51.2 
Hannover / 20.01.2014