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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandtVerordnung zur Ausweisung eines Naturschutzgebietes "Mergelgrube bei Hannover (HPC I)" NSG-HA 205;
Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zum Entwurf der Region Hannover
Antrag,
der als Anlage 1 zu dieser Drucksache beigefügten Stellungnahme zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Ausweisung von Naturschutzgebieten betrifft unter Gender-Gesichtspunkten alle Bevölkerungsgruppen in gleichem Maße.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Die Region Hannover beabsichtigt, als für den Erlass von Naturschutzgebietsverordnungen zuständige Untere Naturschutzbehörde, im Bereich der ehemaligen Mergelgrube HPC I in Hannover-Misburg ein Naturschutzgebiet auszuweisen.
Mit der Ausweisung ist beabsichtigt, die nach dem Bodenabbau entstandenen, besonderen Lebensraumtypen zu erhalten, die einer Vielzahl von gefährdeten Tier- und Pflanzenarten als Lebensstätte dienen. Insbesondere soll den Anforderungen der Europäischen Union zur Umsetzung des Schutzes für das bereits vorhandene Flora-Fauna-Habitat-(FFH)-Gebiet „Mergelgrube bei Hannover“ im kohärenten Netz Natura 2000 nachgekommen werden.
Die Region Hannover hat deshalb mit Schreiben vom 28.10.2015 über die beabsichtigte Ausweisung des Naturschutzgebietes informiert und Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 31.12.2015 eingeräumt.
Zur erforderlichen Gremienbeteiligung wurde durch die Region Hannover eine Fristverlängerung bis zum 15.02.2016 eingeräumt. Auf Antrag der Landeshauptstadt Hannover wurde eine weitere Verlängerung der Frist bis zum 18.03.2016 gewährt. Sollte der Region Hannover bis zu diesem Zeitpunkt keine Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover vorliegen, geht sie davon aus, dass Bedenken und Anregungen seitens der Stadt nicht vorgebracht werden.
Grundsätzlich begrüßt die Landeshauptstadt Hannover die Ausweisung des Naturschutzgebietes, da hierdurch eine Klarstellung des Schutzstatus sowie der erforderlichen Pflege-, Entwicklungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen erfolgt. Die Anregungen und Bedenken der Landeshauptstadt Hannover beziehen sich auf einige Formulierungen des Verordnungsentwurfs und dienen in erster Linie der Klarstellung bzw. Konkretisierung des Verordnungstextes.
Die entsprechend abgefasste Stellungnahme ist als Anlage 1 dieser Drucksache beigefügt.
61.15
Hannover / 18.02.2016