Drucksache Nr. 0092/2016 N1:
Verordnung zur Ausweisung eines Naturschutzgebietes "Mergelgrube bei Hannover (HPC I)" NSG-HA 205;
Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zum Entwurf der Region Hannover

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Neufassung
0092/2016 N1
2
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Verordnung zur Ausweisung eines Naturschutzgebietes "Mergelgrube bei Hannover (HPC I)" NSG-HA 205;
Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zum Entwurf der Region Hannover

Antrag,

der als Anlage 1 zu dieser Drucksache beigefügten Stellungnahme zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Ausweisung von Naturschutzgebieten betrifft unter Gender-Gesichtspunkten alle Bevölkerungsgruppen in gleichem Maße.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Die Region Hannover beabsichtigt, als für den Erlass von Naturschutzgebietsverordnungen zuständige Untere Naturschutzbehörde, im Bereich der ehemaligen Mergelgrube HPC I in Hannover-Misburg ein Naturschutzgebiet auszuweisen.
Mit der Ausweisung ist beabsichtigt, die nach dem Bodenabbau entstandenen, besonderen Lebensraumtypen zu erhalten, die einer Vielzahl von gefährdeten Tier- und Pflanzenarten als Lebensstätte dienen. Insbesondere soll den Anforderungen der Europäischen Union zur Umsetzung des Schutzes für das bereits vorhandene Flora-Fauna-Habitat-(FFH)-Gebiet „Mergelgrube bei Hannover“ im kohärenten Netz Natura 2000 nachgekommen werden.

Die Region Hannover hat deshalb mit Schreiben vom 28.10.2015 über die beabsichtigte Ausweisung des Naturschutzgebietes informiert und Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 31.12.2015 eingeräumt.

Zur erforderlichen Gremienbeteiligung wurde durch die Region Hannover eine Fristverlängerung bis zum 15.02.2016 eingeräumt. Auf Antrag der Landeshauptstadt Hannover wurde eine weitere Verlängerung der Frist bis zum 18.03.2016 gewährt. Sollte der Region Hannover bis zu diesem Zeitpunkt keine Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover vorliegen, geht sie davon aus, dass Bedenken und Anregungen seitens der Stadt nicht vorgebracht werden.

Grundsätzlich begrüßt die Landeshauptstadt Hannover die Ausweisung des Naturschutzgebietes, da hierdurch eine Klarstellung des Schutzstatus sowie der erforderlichen Pflege-, Entwicklungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen erfolgt. Die Anregungen und Bedenken der Landeshauptstadt Hannover beziehen sich auf einige Formulierungen des Verordnungsentwurfs und dienen in erster Linie der Klarstellung bzw. Konkretisierung des Verordnungstextes.

Die entsprechend abgefasste Stellungnahme ist als Anlage 1 dieser Drucksache beigefügt.
61.15 
Hannover / 18.02.2016