Drucksache Nr. 0090/2018 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Persönlichen Budget
in der Ratssitzung am 22.02.2018, TOP 3.5.

Inhalt der Drucksache:

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0090/2018 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Persönlichen Budget
in der Ratssitzung am 22.02.2018, TOP 3.5.

In dem seit Ende 2016 beschlossenen Bundesteilhabegesetz finden sich im § 29 Regelungen zum Persönlichen Budget, mit dem ein Mensch sich Hilfen selbst organisieren und finanzieren kann. Es wurde mit diesem Paragrafen Klarheit über die Rolle der JobCenter und der Integrationsämter geschaffen und die Frage geklärt, dass auch Einzelbudgets zu gewähren sind. In den letzten Jahren war erwartet worden, dass viele Menschen mit Behinderung das Persönliche Budget nutzen würden, die tatsächlichen Zahlen blieben aber hinter den Erwartungen zurück.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Wie sind die aktuellen Zahlen derer, die ein Persönliches Budget beantragt haben und wie viele davon sind auch umgesetzt worden?

2. Gibt es eine erkennbare Veränderung der Zahlen zum Persönlichen Budget, in Abhängigkeit zum neuen Bundesteilhabegesetz oder zu anderen Entwicklungen?

3. Wie schätzt die Verwaltung die weitere Entwicklung im Bereich des Persönlichen Budgets ein?

Dr. Freya Markowis
Fraktionsvorsitzende

Text der Antwort


Frage 1: Wie sind die aktuellen Zahlen derer, die ein Persönliches Budget beantragt haben und wie viele davon sind auch umgesetzt worden?

Im Zeitraum vom 01.01.2017 bis Stand: 09.02.2018 wurden bislang 73 Anträge auf ein Persönliches Budget gestellt. Hiervon wurden 49 Anträge bewilligt und laufen aktuell noch. In 3 Fällen wurde der Antrag an den zuständigen Rehabilitationsträger weitergeleitet und in 3 weiteren Fällen wurde der Antrag zurückgezogen.

Insgesamt wurden 7 Anträge abgelehnt und 11 weitere sind derzeit in Bearbeitung.


Frage 2: Gibt es eine erkennbare Veränderung der Zahlen zum Persönlichen Budget, in Abhängigkeit zum neuen Bundesteilhabegesetz oder zu anderen Entwicklungen?

Es ist keine deutliche Veränderung der Antragszahlen erkennbar. Die Ergebnisse der Vorjahre bewegten sich im gleichen Rahmen (siehe 1.)


Frage 3: Wie schätzt die Verwaltung die weitere Entwicklung im Bereich des Persönlichen Budgets ein?

Kurzfristig sind keine Entwicklungen erkennbar, die auf eine gesteigerte Nutzung der Möglichkeit eines persönlichen Budgets hinweisen.

Durch die im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes noch einmal verstärkte Orientierung der Hilfe am individuellen Hilfebedarf und der Einführung eines neuen Hilfeplanverfahrens durch das Land Niedersachsen zum 01.01.2018 erwarten wir mittelfristig eine Zunahme der Fälle. In welchem Umfang sich dieses auswirken wird, bleibt aber abzuwarten.