Anfrage Nr. 0090/2018:
Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Persönlichen Budget

Inhalt der Drucksache:

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Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Persönlichen Budget

In dem seit Ende 2016 beschlossenen Bundesteilhabegesetz finden sich im § 29 Regelungen zum Persönlichen Budget, mit dem ein Mensch sich Hilfen selbst organisieren und finanzieren kann. Es wurde mit diesem Paragrafen Klarheit über die Rolle der JobCenter und der Integrationsämter geschaffen und die Frage geklärt, dass auch Einzelbudgets zu gewähren sind. In den letzten Jahren war erwartet worden, dass viele Menschen mit Behinderung das Persönliche Budget nutzen würden, die tatsächlichen Zahlen blieben aber hinter den Erwartungen zurück.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Wie sind die aktuellen Zahlen derer, die ein Persönliches Budget beantragt haben und wie viele davon sind auch umgesetzt worden?

2. Gibt es eine erkennbare Veränderung der Zahlen zum Persönlichen Budget, in Abhängigkeit zum neuen Bundesteilhabegesetz oder zu anderen Entwicklungen?

3. Wie schätzt die Verwaltung die weitere Entwicklung im Bereich des Persönlichen Budgets ein?

Dr. Freya Markowis
Fraktionsvorsitzende