Drucksache Nr. 0089/2016:
Ausbau der Nebenanlagen Schwarzer Bär zwischen Benno-Ohnesorg-Brücke und Einmündung Blumenauer Straße

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
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In den Verwaltungsausschuss
 
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0089/2016
1
 

Ausbau der Nebenanlagen Schwarzer Bär zwischen Benno-Ohnesorg-Brücke und Einmündung Blumenauer Straße

Antrag,

dem Umbau der Nebenanlage Schwarzer Bär zwischen Benno-Ohnsorg-Brücke und Einmündung Blumenauer Straße, wie in Anlage 1 dargestellt, mit Gesamtkosten i.H.v. 71.000 € sowie dem Baubeginn zuzustimmen.

- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 94 (1) Nr. 1+4 i.V. mit § 10 Abs. 1+4 der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 (2) NKomVG

Finanzielle Auswirkungen

Finanzhaushalt
Investitionsmaßnahme 54101902

Bezeichnung Gemeindestraßen nicht beitragsfähige Straßen



Die Finanzierung der Baumaßnahme wird in 2016 durch die Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Teilfinanzhaushalt OE 66 sichergestellt.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte und Belange wurden bei der geplanten Maßnahme beachtet. Im Rahmen der Planung der Maßnahme wurden Fragen der sozialen Sicherheit (Beleuchtung) und die behindertengerechte Gestaltung geprüft. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 54101902
Gemeindestraßen nicht beitragsfähige Straßen
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 71.000,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -71.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Produkt 54101
Gemeindestraßen
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 4.827,99 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 1.775,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 1.775,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -3.550,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 13.121,24 €
Saldo außerordentliches Ergebnis -8.293,25 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -11.843,25 €
Anmerkungen zu:

Einzahlungen
Bei der Maßnahme ist die Straßenausbaubeitragssatzung nicht anzuwenden. Die Einrichtung wird als Straße, die überwiegend dem Durchgangsverkehr dient, eingestuft.

Auszahlungen
In den dargestellten Kosten sind Ausgaben für Straßenabläufe und Anschlussleitungen in Höhe von ca. 10.000 € nicht enthalten. Diese werden nicht über die Investitionsmaßnahme, sondern über den Haushalt der Stadtentwässerung abgewickelt und finden im Rahmen der jährlichen Betriebsabrechnung der Stadtentwässerung Berücksichtigung.

Auflösung Sonderposten
Einzahlungen aus der Baumaßnahme / Nutzungsdauer (bei Straßen: 40 Jahre)

Abschreibungen
Kosten der Baumaßnahme / Nutzungsdauer (bei Straßen: 40 Jahre)

Außerplanmäßige Abschreibung und Auflösung von Sonderposten
Außerplanmäßige Abschreibung des Restbuchwertes der bestehenden Straße.
Außerplanmäßige Auflösung des bestehenden Sonderpostens.

Zinsen
Kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 5 % auf die durchschnittlich (zu 50 %) gebundene Investitionssumme (Saldo Investitionstätigkeit).

Begründung des Antrages


1. Ausgangslage

Die vorhandene Breite der Nebenanlage Schwarzer Bär zwischen Benno-Ohnsorg-Brücke und Einmündung Blumenauer Straße ist im gegenwärtigen Zustand entlang des Capitols mit einer Breite von 2,60 m an der engsten Stelle äußerst schmal. Daher war in diesem Abschnitt bisher eine Unterbrechung des getrennten Geh- und Radweges und ein gemeinsamer Geh- und Radweg in diesem Bereich erforderlich.

Insbesondere die intensive Nutzung der Nebenanlage durch den Radverkehr im Zweirichtungsbetrieb, viele Fußgänger sowie das häufige illegale Halten von Fahrzeugen in diesem Bereich führen zu Engpässen. Eine Verbreiterung der Nebenanlage, um einen ausreichend breiten getrennten Geh- und Radweg vorsehen zu können, wäre wünschenswert. Dies ist aber nur zu Lasten der Flächen des Kfz-Verkehrs möglich.

Die angrenzende Fahrbahn für den motorisierten Individualverkehr verläuft gegenwärtig 2 spurig in Fahrtrichtung stadtauswärts und hat eine Gesamtbreite von ca. 5,50 m.

Durch aktuelle Verkehrserhebungen, -beobachtungen und Berechnungen zur Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes konnte nachgewiesen werden, dass der Knotenpunkt über Kapazitätsreserven verfügt und die für den Kraftfahrzeugverkehr zur Verfügung stehenden zwei Fahrstreifen nicht zwingend benötigt werden.

2. Beschreibung des Vorhabens

Im Rahmen der Neugestaltung wird die getrennte Geh- und Radwegführung in diesem Bereich zu Lasten der Fahrbahn durchgehend hergestellt. Der Radweg erhält dabei eine Breite von 2,00 m, dies ermöglicht einen komfortablen Zweirichtungsbetrieb. Die Breite des Gehweges schwankt in diesem Abschnitt zwischen 2,40 m und 1,80 m an der engsten Stelle.

Die Fahrbahn ist zukünftig nur noch 4,00 m breit, daraus ergibt zwangsläufig eine 1-spurige Führung des motorisierten Kraftverkehrs in diesem Bereich.

Die verkehrstechnische Untersuchung des Gesamtknotens bezüglich der geplanten Änderungen hat ergeben, dass die zu erwartende Verkehrsqualität des motorisierten Individualverkehrs vor der Einmündung Blumenauer Straße zwar geringfügig abnimmt, gleichzeitig aber auch eine Verbesserung der Grünzeitlänge für die Fußgänger- und Radfahrerfurt über die Blumenauer Straße erzielt werden kann. Auf die übrigen Bereiche des Knotenpunktes Schwarzer Bär haben die geplanten baulichen Veränderungen und signaltechnischen Anpassungen keine spürbaren Auswirkungen.

Der Entwurf ist in Anlage 1 dargestellt.





3. UVP

Die geplante Baumaßnahme führt zu keiner Verschlechterung der bestehenden Umweltverhältnisse, da keine zusätzlichen Flächen versiegelt werden. Die Verbreiterung der Nebenanlage der Straße trägt vielmehr dazu bei, die städtebauliche Qualität der Straße und der unmittelbaren Umgebung zu stärken.
Die Verkehrssicherheit sowie die Nutzungsintensität insbesondere der Radfahrer wird sich deutlich spürbar erhöhen.
Negative Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes gehen von der Maßnahme nicht aus.

4. Bauzeit / Bauablauf

Vorbereitende Bauarbeiten, insbesondere Leitungsverlegungen an vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen erfolgen im Frühjahr 2016. Der Straßenbau erfolgt direkt im Anschluss nach Fertigstellung der Leitungsverlegungsarbeiten.

Gegenwärtig existieren noch keine Festlegungen für die Verkehrsführungen während der Bauphasen. Es ist möglich, dass temporär die stadtauswärtige Fahrtrichtung für den motorisierten Kraftverkehr gesperrt werden muss. Hierzu erfolgt zu gegebener Zeit eine gesonderte Information.
66.22 
Hannover / 15.01.2016