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Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Der Bezirksrat Bothfeld-Vahrenheide hat in seiner Sitzung am 19.01.2005 folgenden Antrag beschlossen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, die Planungen dahingehend zu ändern, dass die Breite der Parkbuchten mindestens 2,20 m beträgt.
Nach Auffassung des Bezirksrates sind beim Ausbau der Langenforther Straße die dort vorgesehenen Parknischen von 2 m Breite nicht breit genug und haben zu eigentümlichem Parkverhalten der Nutzer geführt .
Aus Sicht der Verwaltung sind die Parknischen mit einer Breite von 2 m breit genug. Auch die Parknischen entlang der General-Wever-Straße sollen der Regelbreite von 2 m ausgebaut werden. Die Fahrbahnbreite beträgt im 2-spurigen Bereich 6,50 m. In den Knotenpunktzufahrten ist die Fahrbahn durch Abbiegespuren aufgeweitet.
Sowohl die Fahrbahnbreite als auch die Breite der Parknischen entspricht den einschlägigen Richtlinien.
Bei anderen Projekten der letzten Jahre, wie z. B. dem Ausbau des Allerweges, dem Ausbau der Lange-Hop-Straße, dem Ausbau der Wunstorfer Straße etc. , ist es bei 2 m breiten Parkbuchten bei gleicher oder zum Teil geringerer Fahrbahnbreite bisher zu keinen Problemen gekommen. Breitere Parkbuchten von 2,50 m Breite werden bisher nur in Gewerbegebieten vorgesehen, damit dort auch LKW abgestellt werden können. Sollten in der General-Wever-Straße breitere Parkbuchten vorgesehen werden, ist zu befürchten, dass dort nicht nur Pkw sondern auch Lkw abgestellt werden.