Drucksache Nr. 0087/2005:
Umgestaltung der General-Wever-Straße

Informationen:

Beratungsverlauf:

  • 19.01.2005: Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide: Beschlossen in der Fassung des Änderungsantrages aus Drucks.-Nr. 15-0113/2005.
  • 02.02.2005: Stadtentwicklungs- und Bauausschuss: zu Absätze 1-3 und 5 einstimmig, zu Absatz 4 7 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen und keine Enthaltung
  • 10.02.2005: Verwaltungsausschuss: zu Abs. 1 (Ausbau), Abs. 2 (finanz. Auswirkungen), Abs. 3 (Gesamtbaukosten), Abs.5 (Zuwendungen GVFG) einstimmig, zu Abs. 4 (Straßenausbaubeitragssatzung) 7 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
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Zu TOP
 
0087/2005
1
 

Umgestaltung der General-Wever-Straße

Antrag,

dem Ausbau der General-Wever-Straße zwischen der Langenforther Straße und dem Sahlkamp, wie in Anlage 1 dargestellt, dem Baubeginn sowie der Mittelfreigabe vorbehaltlich des Zuwendungsbescheides für die Förderung nach GVFG und der Rechtskraft des Haushaltes, zuzustimmen.


Finanzielle Auswirkungen:

Vermögenshaushalt
Haushaltsstelle 2.6300.950000.7-184 900.000,-€ Jahr 2005
Verpflichtungsermächtigung 1.900.000,-€ z. L. 2006

Bezeichnung Ausbau General-Wever-Straße/Tiefbau

Die Gesamtbaukosten für die Maßnahme betragen ca. 2.800.000,- €. Die Finanzierung erfolgt aus der Haushaltsstelle 2.6300.950000.7-184 (Einzelmaßnahmen). Im Vermögens-
haushalt 2005 stehen 900.000,- € sowie eine Verpflichtungsermächtigung von
1.900.000,- € zu Lasten des Jahres 2006 zur Verfügung

Bei der Maßnahme ist die Straßenausbaubeitragssatzung anzuwenden. Die Straße wird als Straße, die überwiegend dem Durchgangsverkehr dient, eingestuft.

Für die Baumaßnahme sind der Landeshauptstadt Hannover Zuwendungen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) in Höhe von 60% der zuwendungsfähigen Kosten in Aussicht gestellt.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Belange wurden bei der geplanten Maßnahme besonders beachtet. Im Rahmen der Planung der Maßnahme wurden Fragen der sozialen Sicherheit (Beleuchtung), der Querbarkeit und der Erreichbarkeit öffentlicher Einrichtungen sowie die behindertengerechte Gestaltung geprüft. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von Dritten2.016.000,00 €Betriebseinnahmen0,00 €
sonstige Einnahmen0,00 €Finanzeinnahmen von Dritten0,00 €
Einnahmen insgesamt2.016.000,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
Erwerbsaufwand0,00 €Personalausgaben0,00 €
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung2.800.000,00 €2.6300.950000.7-184Sachausgaben0,00 €
Einrichtungsaufwand0,00 €Zuwendungen0,00 €
Investitionszuschuss an Dritte0,00 €Kalkulatorische Kosten62.720,00 €Einzelplan 9
Ausgaben insgesamt2.800.000,00 € Ausgaben insgesamt62.720,00 € 
Finanzierungssaldo-784.000,00 € Überschuss / Zuschuss-62.720,00 € 
Haushaltsstelle 2.6300.950000.7-184 900.000,-€ Jahr 2005
Verpflichtungsermächtigung 1.900.000,-€ z. L. 2006

Bezeichnung Ausbau General-Wever-Straße/Tiefbau

Begründung des Antrages

1. Ausgangslage

Schon seit Jahren befindet sich der Straßenzug General-Wever-Straße in einem bautechnisch schlechten Zustand. Mit zunehmender Zeitdauer wurde der vorhandene Gebrauchszustand der vorgenannten Straße immer schlechter, so dass für die Grunderneuerung der Straße erheblicher Handlungsbedarf besteht.

Die General-Wever-Straße verläuft in Nord-Süd-Richtung zwischen den Stadtteilen Bothfeld und Sahlkamp im Stadtbezirk Bothfeld - Vahrenheide und hat durch ihre zentrale Lage, den geradlinigen Verlauf und die unmittelbare Nähe zur Autobahnanschlussstelle Hannover-Bothfeld eine übergeordnete Erschließungsfunktion für den nordöstlichen Bereich von Hannover.


Durch die General-Wever-Straße werden die Hauptverkehrsstraßen Langenforther Straße, Kugelfangtrift und Sahlkamp auf kürzestem Wege miteinander verbunden. Über die General-Wever-Straße und die Spannhagenstraße zur Podbielskistraße besteht zudem eine verkehrliche Verbindung zwischen City und der Autobahnanschlussstelle Hannover-Bothfeld.

Die General-Wever-Straße wird von den Buslinien 122 (Vier Grenzen – Langenhagen/Im Gehäge),125 (Anderten - Meierwiesen), N66 (Meierwiesen – Vier Grenzen) und N22 (Langenhagen – Misburger Straße) befahren.

Der vorliegende Entwurf wurde unter Berücksichtigung der Belange der Träger Öffentlicher Belange von der Verwaltung erarbeitet.

Für die Grunderneuerung der General-Wever-Straße wurden Zuwendungen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) beantragt. Im September des Jahres 2004 erfolgte für die General-Wever-Straße die Zusicherung über die Aufnahme des Projektes in das Jahresprogramm 2005 gemäß GVFG durch die Bezirksregierung Hannover.


2. Beschreibung des Vorhabens

Es ist geplant, die General-Wever-Straße mit einer Fahrbahnbreite von 6,50m auszubauen und die geradlinige Führung der Straße beizubehalten. In den Knotenpunkten werden entsprechend der erforderlichen Leistungsfähigkeit Abbiegespuren vorgesehen.

Im Bereich der Seitenanlagen werden getrennte Rad- und Gehwege entsprechend den Richtlinien in ausreichender Breite vorgesehen. Um die Qualität im Radverkehr zu verbessern und ständiges Queren der Fahrbahn zu vermeiden, sind die Radwege in 2,00 m Breite geplant, so dass ein Zweirichtungsverkehr ermöglicht wird. Die Breite der Gehwege beträgt 2,00 m bis 2,50 m.

Die einmündenden, untergeordneten Straßen werden mit Aufpflasterungen in Form von Gehwegüberfahrten an die General-Wever-Straße angeschlossen. Damit wird zum einen der Hauptverkehrsstraßencharakter der General-Wever-Straße dokumentiert, andererseits wird auf diese Weise den Kraftfahrern deutlich gemacht, dass sie in eine Tempo–30 Zone einfahren. Mit dieser Maßnahme ist auch gleichzeitig eine Verkehrsberuhigung in den nachgeordneten Straßen verbunden. Es ist außerdem zu erwarten, dass möglicher Schleichverkehr, wie er z. B. in der Straße Meierwiesen von den Anliegern vermutet wird, durch diese Gestaltung der Straßeneinmündungen reduziert wird. Auch die Bevorrechtigung von Fußgängern und Radfahrern im Bereich der Seitenanlage wird so besser kenntlich gemacht. Insgesamt verbessert eine solche Lösung somit auch die Verkehrssicherheit. Lediglich die Einmündung der Elmstraße wird aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung mit herumgezogenen Borden ausgeführt.

Um die Überquerbarkeit der Straße für Fußgänger zu verbessern, wird neben den lichtsignalgeregelten Querungsmöglichkeiten in den Knotenpunkten General-Wever-Straße / Kugelfangtrift, General-Wever-Straße / Langenforther Straße, General-Wever-Straße / Sahlkamp und der Fußgängerlichtsignalanlage in Höhe der Straße Meierwiesen eine zusätzliche Querungsmöglichkeit in Form einer Fußgängerschutzinsel in Höhe Elmstraße geschaffen. Eine weitere Fußgängerschutzinsel kann in Gegenlage zur Linksabbiegespur zum Gelände der Freiherr-von-Fritsch-Kaserne eingerichtet werden, wenn hier aufgrund der Entwicklung auf dem Kasernengelände Bedarf entsteht.

Im Bereich zwischen Kugelfangtrift und Sahlkamp sind zahlreiche Längsparkstände beidseitig der Fahrbahn vorgesehen. Aufgrund der anliegenden mehrgeschossigen Bebauung und dem daraus resultierenden Bedarf an Stellplätzen ist dies zwingend erforderlich. Das bisherige ungeordnete Senkrechtparken zwischen den Bäumen auf der Westseite der Straße entfällt dann. Die Längsparkstreifen erhalten eine Breite von 2,00 m und sind auf der Ostseite der Straße durch einen Sicherheitsstreifen vom Radweg getrennt.

Auf der Westseite der Straße entsteht ein durchgehender Baumstreifen, der nur durch Zufahrten unterbrochen wird. Geh- und Radweg verlaufen hinter dem Baumstreifen vor den Gebäuden.



Im Bereich zwischen Kugelfantrift und Langenforther Straße sind ebenfalls Längsparknischen im Bereich der Bebauung vorgesehen. Im Bereich von Längsparknischen sind auf der Westseite der Straße weitere Bäume als gliedernde Elemente vorgesehen, so dass auf dieser Seite eine durchgehende Baumreihe entstehen wird. Auf der Ostseite der Straße sind Bäume nur punktuell möglich. Hier müssen, um die Straße mit ihren Nebenanlagen bauen zu können, zahlreiche Gehölze entfernt werden. Insgesamt wird jedoch versucht, vorhandene Bäume so weit wie möglich zu erhalten. Die Bäume auf der Ostseite der General-Wever-Straße zwischen Elmstraße und Sahlkamp sind jedoch durch das derzeitige dichte Beparken und die vorhandene Befestigung der Fläche schon stark vorgeschädigt. Hier ist noch im Einzelfall zu prüfen, welcher Baum erhalten bleiben kann. Bäume, die nicht erhalten werden können, werden im Zuge der Baumaßnahme ersetzt.

Zwischen dem Spielplatzgelände auf Höhe der Einmündung Wiesengrund und der Einmündung des Kiefernpfades werden die vorhandenen Nebenanlagen erhalten, da sie sich in einem guten Zustand befinden und der aktuellen Planung entsprechen.

Die Kreuzungen mit der Kugelfangtrift und dem Sahlkamp erhalten separate Abbiegespuren. Durch Erweiterung der Lichtsignalanlagen werden die Knotenpunkte sehr viel leistungsfähiger. Dies kommt sowohl dem Kfz-Verkehr als auch dem Fußgänger – und Radverkehr zugute. Die Aufstellflächen für Fußgänger und Radfahrer an den lichtsignalgeregelten Überwegen erhalten mindestens eine Breite von 2,00 m und werden mit Aufmerksamkeitsflächen für Blinde ausgestattet.

Die Kennzeichnung der Fahrspuren erfolgt durch entsprechende Markierung.



Die Straße verfügt über eine ortsübliche Beleuchtung, die den neuen Gegebenheiten angepasst wird.

Der Entwurf ist in der Anlage 1 dargestellt.


3. UVP

Durch die Grunderneuerung der General-Wever-Straße zwischen Langenforther Straße und Sahlkamp wird die technische und städtebauliche Qualität sowie die Aufenthaltsfunktion der Straße verbessert. An den prinzipiellen Verhältnissen aus ökologischer Sicht wird nichts verändert.


4. Bauzeit / Bauablauf

Mit einer Baudurchführung soll im Sommer 2005 begonnen werden. Vorab wird der Leitungsbau durchgeführt. Über die Baumaßnahme, den Bauablauf und die Bauzeiten im Detail sowie mögliche Ansprechpartner während der Bauzeit erhalten die Anlieger rechtzeitig vor Baubeginn eine Anliegerinformation.
 66.41
Hannover / 12.01.2005