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Aus der Baumaßnahme und deren finanziellen Auswirkungen ergibt sich keine spezifische Gender-Betroffenheit.
Nach der Zerstörung im 2. Weltkrieg der ursprünglich östlich vom Neuen Rathaus gelegenen Bauverwaltung, wurde die heutige Bauverwaltung nach Plänen von Rainer Dierschke 1953 westlich des Neuen Rathauses neu errichtet.
Das Gebäude folgt in seiner Gebäudekonzeption den Gestaltungszielen seiner Zeit. Den neuen Standort wählte man in der Grünanlage westlich des Neuen Rathauses, um die Grünverbindung der Stadt zum Maschsee zu verbessern.
Mit seiner lockeren und offenen Struktur bildet die Bauverwaltung einen Kontrast zur geschlossenen monumentalen Baumasse des Neuen Rathauses. Man wollte „ein zweckentsprechendes, den Bedürfnissen einer technischen Verwaltung gerecht werdendes Bürogebäude in Anlehnung an das Rathaus so schlicht und einfach wie möglich“ errichten (Zitat R. Hillebrecht. aus: Das neue Bauamtshaus in Hannover, 1954). Damit reiht sich die Bauverwaltung in eine noch heute für Hannover stadtbildprägende Architektursprache der Nachkriegsmoderne ein und ist Teil der Wiederaufbau-Planung von R. Hillebrecht. Die Bauverwaltung wurde von Beginn an als zeitgemäße Antwort und Ergänzung zum Neuen Rathaus gedacht und ist Ausdruck eines neuen demokratischen Selbstverständnisses. Die Liegenschaften sind bau- und stadtgeschichtlich, trotz ihrer sehr unterschiedlichen Architektursprache, nicht trennbar und sollten stets gemeinsam betrachtet werden.
Das gesamte Areal, Neues Rathaus, Maschpark, Bauverwaltung und Kestner Museum stehen unter Denkmalschutz. Die Stadt Hannover sieht sich in der Verantwortung, das baukulturelle Erbe zu pflegen und zu erhalten - dies ergibt sich bereits aus der Verpflichtung des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes. Darüber hinaus ist es dem Fachbereich Gebäudemanagement ein Anliegen, die Bauverwaltung als ein Gebäude mit besonderem bauhistorischen Wert zu bewahren und auch künftig als städtisches Verwaltungsgebäude in direkter Nachbarschaft zum Neuen Rathaus zu nutzen.
Ein diesen Zielen entsprechendes Handeln setzt eine umfassende Sanierung des Gebäudes voraus. Eine lediglich auf die Fassadensanierung reduzierte Teilsanierung ist aufgrund des Schädigungsgrades und der technischen und baulichen Abhängigkeiten ausgeschlossen.
In der vorgelegten Sanierungsplanung (Stand Vorentwurfsplanung Dezember 2019) wurden die Anforderungen aus dem Denkmalschutz einerseits, und die nutzungsspezifischen, technischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen (Brandschutz, Barrierefreiheit, energetische Anforderungen, etc.) andererseits berücksichtigt. Von einer Fortschreibung der Planung wurde vor dem Hintergrund der angespannten Finanzsituation bislang abgesehen.
Die Standzeit des vorhandenen Sicherungsgerüsts muss somit verlängert werden, um die Verkehrssicherungspflichten weiterhin gewährleisten zu können.
Nachdem sich 2014 einzelne Natursteinplatten ablösten, wurden für die Sicherheit von Beschäftigten und Besucher*innen ein Sicherungsgerüst und Bauzäune aufgestellt. Die Haushaltsmittel wurden auf Grundlage der Drucksache 1397/2014 zur Verfügung gestellt.
Die Fassaden werden seitdem regelmäßig über das Gerüst begangen. Gutachter kontrollieren den Schadensfortschritt. Fachfirmen befestigen in regelmäßigen Abständen provisorisch lose Teile und offene Fugen werden geschlossen, um die Durchfeuchtung zu mindern und den Schädigungsprozess der dahinter befindlichen Stahlbetonkonstruktion zu verzögern.
Die Maßnahmen sind gemäß gutachterlicher Festlegung bis zur Gebäudesanierung unbedingt aufrecht zu erhalten. Ein Ersatz des Gerüsts beispielweise durch ein Netz würde die Wartung und die regelmäßigen Reparaturarbeiten ausschließen und damit den Schädigungsprozess unkontrolliert beschleunigen.
Die für die Drucksache 1397/2014 ermittelten Kosten berücksichtigten die seinerzeit prognostizierte Gerüststandzeit von vier Jahren (2014 bis 2018). Die Planungen für die Gebäudesanierung mussten jedoch zwischen 2015 und 2017 aufgrund der Priorisierung der Flüchtlingsunterbringung unterbrochen werden. Aktuell stehen für das Projekt in der mittelfristigen Finanzplanung keine Mittel zur Verfügung. Infolge dessen erscheint ein Beginn der Sanierungsarbeiten nicht vor 2025 möglich. Aus diesem Grund muss das Projektbudget für die Gerüstmiete für die Jahre 2021 bis 2025 und die jährlichen Verkehrssicherungsbegehungen erweitert werden.
Die Verwaltung wird in 2022 einen Vorschlag zum Umgang mit der Sanierung machen.
Baubeschreibung
Weitere Einzelheiten der beabsichtigten Baumaßnahme können der als Anlage 1 beigefügten Maßnahmenbeschreibung und den als Anlage 3 beigefügten Plänen entnommen werden.