Drucksache Nr. 0084/2016:
Kindertagespflegesatzung; Änderung der zur Kindertagespflegesatzung gehörenden Anlage 2, Neufassung des Kostenbeitrages zum 01.08.2017

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0084/2016 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Jugendhilfeausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0084/2016
1
 

Kindertagespflegesatzung; Änderung der zur Kindertagespflegesatzung gehörenden Anlage 2, Neufassung des Kostenbeitrages zum 01.08.2017

Antrag,

zu beschließen, dass ab dem 01.08.2017 die Kostenbeiträge, der zur "Satzung über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege gemäß §§ 23, 24 Sozialgesetzbuch Achtes Buch und über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in der Kindertagespflege" - gehörenden Anlage 2, Anwendung finden.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Umsetzung des Ratsbeschlusses wirkt sich grundsätzlich in gleicher Weise auf Frauen und Männer aus. Die Betreuung in der Tagespflege schließt Mädchen und Jungen gleichermaßen ein.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36101
Tagespflege
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 61.000,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis 61.000,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt 61.000,00 €

Begründung des Antrages

Neufassung der Kostenbeiträge ab dem 01.08.2017 (Anlage 2 der Kindertagespflegesatzung)

Mit Drucksache 1916/2014 wurde den Ratsgremien das Haushaltssicherungskonzept 2015 bis 2017 zur Entscheidung vorgelegt. Unter Ziffer 58 der Anlage war die Erhöhung der Kita-Betreuungsentgelte sowie der Kostenbeiträge in der Kindertagespflege mit einem finanziellen Volumen von insgesamt 1,4 Mio. € ausgewiesen.
Der Rat hat in der Sitzung am 03.12.2015 die neue Elternbeitragsstaffel (DS 2093/2015) beschlossen. Die Regelung der neuen Entgeltstaffel werden hiermit auf die Kindertagespflege übertragen, so dass eine Angleichung der Kostenbeiträge in der Kindertagespflege erfolgt.
51.4 
Hannover / 14.01.2016