Antrag Nr. 0082/2022:
Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 2626/2021: Antrag von Ratsherrn Böning zu Ordnungswidrigkeitsverfahren bei widerrechtlich abgestellten E-Scooten

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0082/2022 (Originalvorlage)
2626/2021 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

CDU-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 2626/2021: Antrag von Ratsherrn Böning zu Ordnungswidrigkeitsverfahren bei widerrechtlich abgestellten E-Scooten

Antrag

Der Antragstext wird wie folgt ersetzt:

Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, innerhalb des City Rings fest definierte Abstellflächen für E-Scooter auszuweisen.

Das Abstellen von E-Scootern aus Verleihsystemen (sharing) wird innerhalb des City Rings ausschließlich in diesen Bereichen erlaubt. Das korrekte Abstellen im dort ausgewiesenen Bereich hat der Anbieter sicherzustellen.

Begründung


E-Scooter dürfen grundsätzlich am Straßenrand und auf den Bürgersteigen abgestellt werden, insofern sie keine anderen Verkehrsteilnehmer behindern. Die Landeshauptstadt Hannover hat bereits mit den Anbietern von verleihbaren E-Scootern vereinbart, dass in sensiblen Bereichen (unter anderem Grünanlagen und Parks, Fußgängerzonen, Veranstaltungsorte, Friedhöfe und Stadtteilparks) keine Geräte abgestellt werden dürfen. In der Praxis kommt es dennoch zu Beeinträchtigungen. Oftmals behindern neben unachtsam einzeln abgestellten E-Scootern auch die vom Anbieter in großer Anzahl nebeneinander aufgestellten E-Scooter die störungsfreie Nutzung von Gehwegen. Dies betrifft insbesondere die Innenstadt. Um dem willkürlichen Abstellen in der Innenstadt zu begegnen, wird die Stadtverwaltung aufgefordert, feste Abstellflächen für E-Scooter innerhalb des City Rings auszuweisen. Das Beispiel Paris zeigt, wie wirksam ein flächendeckendes System von fest definierten und verpflichtenden Abstellflächen sein kann.

Das Einleiten von Ordnungswidrigkeitsverfahren gegenüber dem Absteller ist jedoch nicht das richtige Instrument dem Problem zu begegnen. Die allermeisten Falschabstellungen erfolgen weniger von privaten E-Scootern, sondern vielmehr durch Leihgeräte. Bei Leihgeräten ist es für die Verwaltung aufwändig den letzten Fahrer zu ermitteln und noch schwerer zu belegen, dass diese Person den E-Scooter falsch abgestellt hat. Aus Sicht der CDU-Fraktion ist es sinnvoller, dass die korrekte Abstellung in der Verantwortung der Anbieter verbleibt. Der Verwaltungsaufwand beim Verhängen und Eintreiben von Bußgeldern ist bei einem festen Ansprechpartner wesentlich geringer. Wie die Anbieter das korrekte Abstellen innerhalb des City Rings seitens ihrer Kunden sicherstellen wollen, bleibt den Anbietern überlassen. Anbieter haben grundsätzlich mehrere Möglichkeiten: Vertragsstrafen beim falschen Abstellen, Bildnachweis des korrekten Abstellens oder der Verhinderung des App-Logouts in bestimmten Bereichen via GPS-Ortung.

Felix Semper

Fraktionsvorsitzender