Drucksache Nr. 0082/2005:
Auswärtiger Leihverkehr bei der Stadtbibliothek Hannover

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Kulturausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0082/2005
0
 

Auswärtiger Leihverkehr bei der Stadtbibliothek Hannover

Antrag,

zu beschließen,

rückwirkend ab dem 02.01.2005 in Anlehnung an die Regelungen des Landes Niedersachsen für den Bezug von Werken im Auswärtigen Leihverkehr für jede einzeln zu erledigende aufgegebene Bestellung ein Entgelt in Höhe von 1,50 € (bisher 1,00 €) zu erheben.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Gender-Aspekte werden von der vorstehenden Beschlussdrucksache nicht berührt.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von Dritten0,00 €Betriebseinnahmen1.300,00 €1.3520.110000.5
sonstige Einnahmen0,00 €Finanzeinnahmen von Dritten0,00 €
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt1.300,00 € 
AusgabenAusgaben
Erwerbsaufwand0,00 €Personalausgaben0,00 €
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung0,00 €Sachausgaben0,00 €
Einrichtungsaufwand0,00 €Zuwendungen0,00 €
Investitionszuschuss an Dritte0,00 €Kalkulatorische Kosten0,00 €
Ausgaben insgesamt0,00 € Ausgaben insgesamt0,00 € 
Finanzierungssaldo0,00 € Überschuss / Zuschuss1.300,00 € 

Begründung des Antrages

Der so genannte ‚Auswärtige Leihverkehr’ bezeichnet den überregionalen Leihverkehr zwischen Bibliotheken der Bundesrepublik Deutschland. Dieser Leihverkehr beruht auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit. Das bedeutet, dass alle Teilnehmerbibliotheken sich am gebenden und nehmenden Leihverkehr beteiligen. Die Stadtbibliothek Hannover ist als gebende und nehmende Bibliothek ebenfalls an den Deutschen und Internationalen Leihverkehr angeschlossen. Für die im Rahmen des Leihverkehrs erbrachten Dienstleistungen werden in der Regel zwischen den Bibliotheken keine Kosten berechnet. Der/die ausleihende Benutzer/in kann allerdings zu den Kosten herangezogen werden.

Beim gebenden Leihverkehr sucht ein/e Benutzer/in außerhalb des Einzugsbereiches von Hannover in seiner ortsansässigen Bibliothek ein Medium, das dort nicht vorhanden ist, aber z.B. in der Stadtbibliothek Hannover. Der/die Benutzer/in bestellt über die dortige Bibliothek das Buch und erhält es von der Stadtbibliothek Hannover, wenn es verfügbar (also nicht gerade ausgeliehen) ist.

Fallzahlen: ca. 10.000 Bearbeitungsfälle jährlich

Beim nehmenden Leihverkehr dagegen sucht ein/e Benutzer/in in Hannover ein Medium. Dieses Medium ist aber nicht im Bestand in einer der Bibliotheken in Hannover, aber z.B. an der Universitätsbibliothek Göttingen verfügbar.

Fallzahlen: ca. 2.600 Bearbeitungsfälle jährlich


Für diese Dienstleistungen bezahlt der/die Benutzer/in bisher das Porto (derzeit 0,45 €) für die Benachrichtigung, wenn das Medium eingetroffen ist und ein Entgelt in Höhe von bisher 1,00 €.

Ab dem 01.01.2005 erhebt das Land Niedersachsen für diese Dienstleistung eine Gebühr in Höhe von 1,50 € (bisher 1,00 €). Die Stadt muss sich aus Sicht der Verwaltung dieser Erhöhung zwingend anschließen. Es ist sonst zu erwarten, dass Benutzer/innen, die bisher die in Trägerschaft des Landes Niedersachsen stehenden Bibliotheken für diesen Dienst in Anspruch genommen haben, nun den preisgünstigeren Service der Stadtbibliothek Hannover in Anspruch nehmen.

Innerhalb eines Einzugsbereiches mehrerer Bibliotheken ist eine Kostengleichheit somit zwingend geboten, um nicht eine Bibliothek gegen die andere auszuspielen bzw. zu benachteiligen. Insofern ist die Entgelterhöhung auch eine Maßnahme eines gewissen „Selbstschutzes“.

Die Einnahmen beziehen sich allerdings nur auf den nehmenden Leihverkehr. Bei etwa 2.600 Fällen x 0,50 € Erhöhung ergibt sich eine Mehreinnahme von ca. 1.300 € jährlich.
 Dez. IV / 42
Hannover / 11.01.2005