Drucksache Nr. 0080/2024:

Haushaltssicherungskonzept XI (HSK XI) - Konkretisierung von Block C und D

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In die Stadtbezirksräte 01 - 13
In den Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Grünflächen
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Gleichstellungsausschuss
In den Ausschuss für Integration, Europa und Internationale Kooperation (Internationaler Ausschuss)
In den Jugendhilfeausschuss
In den Kulturausschuss
In den Personal-, Organisations- und Digitalisierungsausschuss
In den Schul- und Bildungsausschuss
In den Ausschuss für Sport, Bäder und Eventmanagement
In den Sozialausschuss
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen, Rechnungsprüfung, Feuerwehr und öffentliche Ordnung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
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0080/2024
2 (nur online)
 


Haushaltssicherungskonzept XI (HSK XI) - Konkretisierung von Block C und D

Antrag,

die Konkretisierung der Maßnahmen zum Haushaltssicherungskonzept XI aus Block C, wie in den Anlagen 1 und 2 dargestellt, einschließlich der Kompensationsmaßnahmen zu beschließen und außerdem dem für den Block D vorgeschlagenen Vorgehen zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung können in dieser Drucksache nicht getroffen werden. Es ist aber zu erwarten, dass sich aus der Umsetzung der auf dieser Drucksache basierenden Folgemaßnahmen besondere geschlechtsspezifische Betroffenheiten für Mitarbeitende oder Kund*innen ergeben. Auf diese wird in den Einzeldrucksachen hingewiesen, da die konkreten Auswirkungen aktuell nicht detailliert abzusehen sind.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Das Ergebnis der Klimawirkungsprüfung wird zunächst als neutral bewertet. Im Zuge der Umsetzung des HSK XI werden auch Maßnahmen zum Tragen kommen, bei denen von einer langfristig positiven Auswirkung auf klimaschädliche Emissionen ausgegangen werden kann.

Kostentabelle

Die Drucksache hat erhebliche finanzielle Auswirkungen, die in der Drucksache näher beschrieben sind, sich aber (noch) nicht in einer Kostentabelle abbilden lassen. Bei zahlreichen Maßnahmen werden einzelne Drucksachen zur Beschlussfassung vorgelegt und die finanziellen Folgen in der entsprechenden Kostentabelle abgebildet. Soweit die Auswirkungen bereits eindeutig zuzuordnen sind, werden diese in den Anlagen zu dieser Drucksache dargestellt.

Begründung des Antrages

1. Einführung und aktuelle Lage

Mit der Drucksache Nr. 2661/2022 wurde das Haushaltssicherungskonzept XI (HSK XI) mit 2 Änderungsanträgen und einem Volumen von 121,25 Mio. € für die Laufzeit von 2023 bis 2026 beschlossen.

Trotz bereits Ende 2022 absehbarer Sondereffekte im Bereich der Gewerbesteuer ist die finanzielle Lage der Landeshauptstadt Hannover unverändert kritisch und historisch schlecht: Der Jahresabschluss 2022 stellt ein Gesamtdefizit im Ergebnishaushalt von über 580 Mio. € fest. Darüber hinaus besteht zusätzlich eine investive Verschuldung von rd. 1.800 Mio. € (plus ÖPP und plus Liquiditätskredite), die sich durch die Investitionen in 2023 weiter erhöht hat und in den Folgejahren weiter deutlich steigen wird.

Der Einmaleffekt mit steuerlichen Zusatzerträgen aus dem Jahr 2023 (mit einem angestrebten ausgeglichenen Jahresergebnis) wird nach aktuellem Stand in 2024 zu einem weiteren Defizit von über 300 Mio. € führen, da sich dann die hohen Erträge aus 2023 in einer steigenden Regionsumlage sowie einem sinkenden Anteil der LHH an den (FAG-) Leistungen des Landes auswirken.

Vor diesem Hintergrund ist umso ernsthafter an der Umsetzung der derzeit laufenden Haushaltssicherungskonzepte X und XI zu arbeiten. Parallel werden erneut Bund und Land - auch gemeinsam mit anderen Städten - aufgefordert, eine auskömmliche Finanzierung der kommunalen Aufgaben sicherzustellen. Hintergrund ist neben den aktuellen Herausforderungen (z.B. in der Aufnahme, Unterbringung und Integration Geflüchteter) auch der Kontext der nicht eingehaltenen Konnexität. Eine ausführliche Darstellung dazu ist in der aktuellen Drucksache zum HSK X enthalten (DRS Nr. 0081/2024).

Mit dieser Drucksache wird dem Rat und seinen Gremien ein Vorschlag zur Konkretisierung der Maßnahmen aus Block C sowie ein Verfahrensvorschlag zum Umgang mit dem Block D einschließlich Kompensationsmaßnahmen vorgelegt.



2. Block C: Interne Optimierungen
HSK-Beitrag: bisher 44 Mio. €, neu 43,8 Mio. €

Wie in der Drucksache 2661/2022 beschrieben, werden neben den Ertragssteigerungen aus Block A in diesem Programmteil C erneut verwaltungsinterne und aufgabenbezogene Optimierungen vorgenommen. Durch Beschluss des Rates aus der Drucksache 3124/2022 ist dieser Block von 42 auf 44 Mio. € angehoben worden.

Bereits umgesetzt wurden in 2023 interne Optimierungen durch
o eine restriktive Haushaltsbewirtschaftung in Höhe von 10 Mio. € und
o eine Absenkung des Sachaufwands von 5 Mio. € über alle Produkte bei den Staffelpositionen "Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen"
sowie "Sonstige ordentliche Aufwendungen".

Im HSK XI außerdem vorgesehen ist ein Beitrag der Beschäftigten zur ZVK im Umfang von 10 Mio. € (entspricht 2,5 %) im Rahmen des Tarifvertrages Beschäftigungssicherung ab 2027. Der Vorschlag entspricht in seiner Mechanik insoweit der Rückkehr zu einem in der Vergangenheit über viele Jahre bewährten Modus der Tarifpartnerschaft.

Durch den genannten Ratsbeschluss sind im Bereich der weiteren internen Optimierungsfelder sowie aus der Fortsetzung des aufgabenkritischen Moderni-sierungsprozesses 19 Mio. € zu erbringen. Dazu sind in 2023 Konkretisierungen erfolgt und die bereits in der Anlage 1 der Drucksache 2661/2022 dargestellten Handlungsfelder in Bezug auf Ihre Umsetzbarkeit und das erreichbare Volumen geprüft worden. Das Ergebnis dieser Prüfungen zu Block C ist in den Maßnahmen 1-29 beigefügt. Zusätzlich sind als Maßnahmen 30 und 31 zwei Maßnahmen zusätzlich in den Block C aufgenommen worden. Aufgrund einer weiteren, ebenfalls zusätzlichen Maßnahme im Block E wird zudem vorgeschlagen, das Gesamtkonsolidierungsvolumen um 340.000 € abzusenken auf neu 43,8 Mio. €.
3. Block D: Freiwillige Zuwendungen HSK-Beitrag: bisher 6 Mio. €,
neu: Verzicht der Umsetzung für die Jahre 2025 bis 2027

Mit der oben genannten Ratsdrucksache 2661/2022 sind Kürzungen im Bereich der freiwilligen Zuwendungen in einem Volumen von 2 Mio. € (2025), 4 Mio. € (2026) und 6 Mio. € (2027) grundsätzlich beschlossen worden. Nunmehr schlägt die Verwaltung vor, diesen Beschluss zunächst nicht umzusetzen.

Ausschlaggebend hierfür ist die wirtschaftlich weiterhin schwierige Lage vieler Zuwendungsempfänger*innen sowie die – angesichts gegenwärtiger Polykrisen – besondere Bedeutung der von dort geleisteten Arbeit für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Insbesondere reflektiert die Verwaltung mit ihrer Entscheidung auf weiterhin nachwirkende Krisenphänomene sowie inflationsbedingte Zusatzbelastungen im Bereich der Zuwendungsempfänger*innen, die eine Umsetzung der ursprünglich getroffenen Beschlüsse derzeit nicht vertretbar erscheinen lassen.

Der einstweilige Verzicht auf eine Umsetzung der Anpassungen im Zuwendungsbereich macht eine entsprechende Gegenfinanzierung erforderlich. Konkret muss für die Jahre 2025-2027 ein Betrag von insgesamt 12 Mio. € kompensiert werden. Diesbezüglich schlägt die Verwaltung vor, eine Ende 2023 mit Wirksamkeit für das Jahr 2024 mit der Region Hannover verhandelte Teilrückzahlung der Regionsumlage für diesen Zweck zu verwenden. Exakt erhält die LHH aufgrund der mit der Region getroffenen Ausgleichsregelung einen Betrag von 12.000.188 €, der praktisch vollständig für das Aussetzen der zunächst beschlossenen Anpassungen bei den freiwilligen Zuwendungen in den Jahren 2025-2027 eingesetzt werden soll. Eine etwaig erforderliche Reaktivierung der mit der Drucksache 2661/2022 gefassten Beschlüsse ab dem Jahr 2028 wird im Rahmen der Haushaltsplanung 2027/2028 neuerlich zu erörtern sein.

Die bestehenden Zuwendungen bleiben damit jedenfalls für die Jahre 2025, 2026 und 2027 auf dem derzeitigen Niveau gesichert. Zum Beschlusszeitpunkt dieser Drucksache nicht bereits vertraglich vereinbarte Anhebungen von Zuwendungen sind hingegen ebenso ausgeschlossen wie die Aufnahme neuer Zuwendungsempfänger*innen soweit hierfür nicht im gleichen Umfang bestehende Zuwendungen gestrichen werden.


4. Block E: Beiträge der Beteiligungsunternehmen (Beteiligungen und Eigenbetriebe) HSK-Beitrag: bisher 17,2 Mio. €, neu: 17,84 Mio. €

Die Maßnahmen aus Block E laufen weitgehend planmäßig, die Verwaltung wird für die Haushaltsplanberatungen in 2024 eine entsprechende Berichtsdrucksache für alle Maßnahmen aus HSK XI vorlegen.

Zusätzlich ist für diesen Block eine neue Maßnahme E.9 zur Eigenkapitalverzinsung von aha mit einer Zielsumme von 340.000 € vorzusehen. Diese einvernehmlich mit dem Zweckverband Abfallwirtschaft Hannover (aha) vereinbarte Verzinsung des von der LHH bei Gründung von aha eingebrachten Kapitals erfolgt ab dem Wirtschaftsplan 2024, wird also ab 2025 haushaltswirksam.
20 /20.1
Hannover / Jan 25, 2024