Anfrage Nr. 0079/2015:
Anfrage von Ratsherrn Hillbrecht zur Anlage von Radverkehrsanlagen

Inhalt der Drucksache:

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Anfrage von Ratsherrn Hillbrecht zur Anlage von Radverkehrsanlagen

Die Stadt Hannover hat sich ehrgeizige Ziele zur Förderung des Radverkehrs gesetzt. Die dänische Hauptstadt Kopenhagen fördert den Radverkehr bereits seit einigen Jahrzehnten auf verschiedene Weise, sodass der Anteil des Radverkehrs dort zu den höchsten der Welt zählt und insbesondere im angelsächsischen Sprachraum der Begriff "kopenhagenisieren" ("to copenhagenize") für die gezielte Förderung des Radverkehrs verwendet wird.

Der Radverkehr wird in Kopenhagen auch baulich gefördert. Drei Maßnahmen seien herausgegriffen:

- Vor Kreuzungen - auch im innenstädtischen Bereich - wird der Radweg zu einer überbreiten Fahrspur aufgeweitet, die dann von Radfahrern und rechtsabbiegenden Autofahrern gemeinsam genutzt wird. Dies ermöglicht eine Vorsortierung des Verkehrs - geradeaus fahrende Radfahrer können sich von vornherein links der Rechtsabbieger an der Ampel aufstellen - und vermindert die Gefahr von Rechtsabbiegerunfällen massiv durch die gemeinsame Führung.

- Radwege werden sowohl gegenüber den Fahrbahnen für den Autoverkehr als auch gegenüber dem Fußweg baulich durch einen vier bis sieben Zentimeter hohen Bordstein getrennt. Das reduziert massiv Situationen, in denen dieser Verkehrsraum vorsätzlich oder aus Unachtsamkeit von anderen Verkehrsteilnehmern zweckentfremdet wird, z.B. durch Falschparken.

- An einigen Ausfallstraßen werden die Ampeln so geschaltet, dass sich bei einer Geschwindigkeit von 20 km/h eine grüne Welle ergibt. Das ermöglicht dem Radverkehr, diese Straßen quasi ohne Ampelstopps zu durchfahren. Zudem wird am Beginn der Strecke der Beginn der nächsten Grünphase durch einen rückwärtslaufenden Zähler angekündigt.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

1) Gibt es gesetzliche Regelungen oder anderweitige Verordnungen, die eine Anlage von gemeinsamen Radwegen und Rechtsabbiegern wie oben beschrieben verhindern? Wenn ja, welche; wenn nicht, wo könnte sich die Verwaltung den Einsatz dieses Mittels zur Förderung des Radverkehrs vorstellen?

2) Gibt es gesetzliche Regelungen oder anderweitige Verordnungen, die eine Anlage von beidseitig von Bordsteinen begrenzten Radwegen wie oben beschrieben verhindern? Wenn ja, welche; wenn nicht, wo könnte sich die Verwaltung den Einsatz dieses Mittels zur Förderung des Radverkehrs vorstellen?

3) Gibt es gesetzliche Regelungen oder anderweitige Verordnungen, die eine Anlage von für den Radverkehr optimierten grünen Wellen wie oben beschrieben verhindern? Wenn ja, welche; wenn nicht, wo könnte sich die Verwaltung den Einsatz dieses Mittels zur Förderung des Radverkehrs vorstellen?

Dirk Hillbrecht, Hannover, 2015-01-14