Drucksache Nr. 0079/2014:
Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative:
231. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Badenstedt / "Auf dem Empelder Rahe"

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss,

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
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0079/2014
4
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative:
231. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Badenstedt / "Auf dem Empelder Rahe"

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss,

Antrag,

1. dem Entwurf der 231. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie dessen Begründung zuzustimmen (Anlage 1 zu dieser Drucksache),

2. die öffentliche Auslegung des Entwurfes mit Begründung sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die damit verfolgten Planungsziele wirken sich in gleichwertiger Weise auf die Belange von Männern und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus.

Kostentabelle

Es entstehen auf der Planebene des Flächennutzungsplanes keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Angesichts der gestiegenen Zahlen zugewiesener Flüchtlinge durch das Land und des daraus resultierenden Erfordernisses, entsprechende Unterkünfte vorzuhalten, wurden Standorte innerhalb des Stadtgebietes gesucht, die bestimmte Anforderungskriterien (kurzfristige Verfügbarkeit, d.h. im Eigentum der Landeshauptstadt Hannover und zum anderen eine integrierte Lage, d.h. vorhandener Anschluss an den ÖPNV, erreichbare Nahversorgung, Eignung für Wohnzwecke) erfüllen. Der Standort „Auf dem Empelder Rahe“ erfüllt diese Kriterien.

Neben der kurzfristig zu realisierenden Unterbringungsmöglichkeit für Flüchtlinge auf der bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche soll durch die beabsichtigte Entwicklung einer Wohnbaufläche für ca. 20 Wohneinheiten ein Beitrag zum Entgegenwirken der sich abzeichnenden Wohnraumknappheit im Stadtgebiet Hannovers geleistet und somit dem Wohnkonzept 2025, welches der Rat der Landeshauptstadt Hannover in seiner Sitzung am 13.06.2013 beschlossen hat, Rechnung getragen werden.

Im Zuge der Änderung ist ebenfalls beabsichtigt, eine allgemeine Grünfläche entlang der B65 darzustellen sowie den im Nahverkehrsplan 2008 der Region Hannover bereits optional vorgesehenen und nach wie vor erforderlichen P+R-Platz, durch die Darstellung des dafür vorgesehenen Symbols “P“ planerisch zu sichern.

Der Flächennutzungsplan soll daher für das Plangebiet im Wesentlichen von "landwirtschaftlich genutzter Fläche" in "Wohnbaufläche" geändert und im nord-östlichen Bereich im Zuge der Änderung durch das Symbol „P“ ein P+R-Platz ausgewiesen werden.

Die nach § 4 Abs. 1 BauGB vorgeschriebene frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde mit Anschreiben vom 28. Juni 2013 mit Frist bis zum 12. August 2013 durchgeführt.
Die nach § 3 Abs. 1 BauGB vorgeschriebene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom 04.Oktober 2013 bis 04. November 2013 durchgeführt.
Die fachlichen Beiträge der Träger öffentlicher Belange sowie die fachlich relevanten Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger wurden in die Begründung eingearbeitet, soweit sie die Maßstabsebene des Flächennutzungsplanes betreffen.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind neben Entwurf und Begründung des Bauleitplans auch die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen. In der Anlage 2 zu dieser Drucksache sind die in diesem Sinne bisher vorliegenden Stellungnahmen aufgeführt.


Fachliche Stellungnahme aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Die aktuelle fachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün ist in der Anlage 3 wiedergegeben.

Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das 231. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan fortführen zu können.
61.15 
Hannover / 07.01.2014