Anfrage Nr. 0078/2015:
Anfrage von Ratsherrn Leineweber zu Fehlern im Personalausweis

Inhalt der Drucksache:

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Anfrage von Ratsherrn Leineweber zu Fehlern im Personalausweis

Anfrage gemäß § 14 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover sowie § 56 NKomVG zur schriftlichen Beantwortung

Sehr geehrter Herr Schostok,

mir ist aufgefallen, dass in meinem Personalausweis behördlicherseits Fehler vorhanden sind.

Laut Personalausweisgesetz § 5 muss im Ausweis der Begriff Familienname stehen. Dies würde auch den dort stehenden englischen und französischen Begriffen entsprechen. Tatsächlich findet sich aber dort die Bezeichnung Name.

Des Weiteren steht auf meinem Personalausweis unter Geburtsort:


Hannover auf der Rückseite hingegen als Ausstellende Behörde, die Landeshauptstadt Hannover. Warum ist beides nicht identisch?

Laut Personalausweisgesetz § 27 ist der Ausweisinhaber verpflichtet bei unrichtigen Eintragungen den Ausweis unverzüglich vorzulegen,

Jetzt ergeben sich für mich folgende Fragen:


1. Kann die Landeshauptstadt Hannover, eine unterschiedliche Eintragung bezüglich des
Geburtsortes korrigieren?
2. Kann die Landeshauptstadt Hannover, die nicht dem Gesetz entsprechende Bezeichnung Name durch die richtige Bezeichnung Familienname ersetzen?
3. Wieso heißt der Ausweis Personalausweis und nicht Identitätskarte, was der englischen und französischen Bezeichnung auf demselben entspräche?

Die rechtlichen Grundlagen legen Sie bitte der Antwort ausgedruckt als Anlage bei. Mit freundlichem Gruß




Alexander Leineweber, Ratsherr