Drucksache Nr. 0077/2014 N1:
Sonderprogramm für Straßenerneuerung – Grunderneuerung im Bestand
Grundsatzbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksräte 01 - 13

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An die Stadtbezirksräte 01 - 13 (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Neufassung
0077/2014 N1
10
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Sonderprogramm für Straßenerneuerung – Grunderneuerung im Bestand
Grundsatzbeschluss

Antrag,

1. den Änderungsempfehlungen der Stadtbezirksräte gemäß der Antrags- begründung zu Punkt 1 zu folgen, teilweise zu folgen, bzw. nicht zu folgen
2. dem Sonderprogramm für Straßenerneuerung (Grunderneuerung im Bestand) mit einem Finanzvolumen von 47,5 Mio. Euro grundsätzlich, vorbehaltlich der Zustimmung des Rates zu den jeweiligen Haushaltsplänen und vorbehaltlich der Rechtskraft der Haushaltssatzung
3. der Mittelfreigabe und dem Baubeginn der Einzelmaßnahmen

wie in der Begründung dargestellt, zuzustimmen.


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzhaushalt
Investitionsmaßnahme: I.54101.909
Bezeichnung: Gemeindestraßen, Grunderneuerung im Bestand
Ansatz 2014 4.000.000 €
MifriFi 2015 9.500.000 €
MifriFi 2016 9.500.000 €
MifriFi 2017 9.500.000 €
MifriFi 2018 9.500.000 €
MifriFi 2019 5.500.000 €

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Im Rahmen der Planung, Bauvorbereitung und -abwicklung werden genderspezifische Belange beachtet, Frauen und Männer sind gleichermaßen betroffen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme I.54101.909
Gemeindestraßen, Grunderneuerung im Bestand
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 20.000.000,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 47.500.000,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -27.500.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Produkt 54101
Gemeindestraßen
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 500.000,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 500.000,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 1.187.500,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 687.500,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -1.875.000,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -1.875.000,00 €
Die Gesamtkosten für das Sonderprogramm betragen 47,5 Mio. €.

Auflösung Sonderposten bedeutet in der Kostentabelle die buchhalterische Verteilung der Einzahlungen auf den Abschreibungszeitraum.

Begründung und Darstellung des Programms


1. Neufassung der Drucksache und Berücksichtigung der Änderungs- und Zusatzanträge

Auf Grund der Beratung in den Stadtbezirksräten wurden dreizehn Zusatz- und Änderungsanträge beschlossen. Die Änderungsanträge beziehen sich auf die Zusammenstellung der als Anlage 1 beigefügten Straßenliste sowie auf die Veränderung des Verfahrens zur Bürgerbeteiligung und die Anwendung der Straßenausbaubeitragssatzung.

Die Straßenliste im Anhang dieser Drucksache (Anhang 1) wurde entsprechend der Beschlussfassung in den Stadtbezirksräten mit den zu streichenden, bzw. zusätzlich aufzunehmenden Straßen angepasst. Die Prüfaufträge für weitere Straßen werden von der Verwaltung abgearbeitet.

Alle Änderungen in der Begründung und in den Anlagen sind kursiv und fett hervorgehoben. Wegfallende Textteile sind durchgestrichen.

1.1 Stadtbezirk 01 – Mitte, Änderungsantrag 15-0241/2014, nur Punkt 3 wurde beschlossen (Anlage 2)

Der Antragstext wird wie folgt ergänzt und neu gefasst:

3. vor Ausschreibung der Bauleistungen einer Straße im Stadtbezirk Mitte wird eine Bürgerbeteiligung in dieser Straße auf geeignete Art und Weise durchgeführt (z.B. Informationsveranstaltung, Umfrage, Straßenbegehung),

Antrag der Verwaltung: Der Empfehlung des Stadtbezirksrats nicht zu folgen.

Die Information der Anlieger bei Straßenerneuerungen ist geregelt und erfolgt auf der Grundlage eines Ratsauftrages aus dem Jahr 1995 (Drucksache 71/95). Danach werden die Straßenanlieger vor Beginn wesentlicher Straßenerneuerungen und -verbesserungen per Postwurfsendung über die geplante Baumaßnahme unterrichtet. Die Anliegerinformationsschreiben beinhalten u.a. folgende Angaben:
- Grund und Umfang der Baumaßnahme
- Angabe der voraussichtlichen Bauzeiten unter Darstellung etwaiger Benutzungsbeschränkungen
- Darstellung der in Aussicht genommenen Materialien
- Angabe der voraussichtlichen Kosten
- Nennung der von den Anliegern zu tragenden Kostenanteile nach § 4 der Straßenausbaubeitragssatzung

Bei ausbaubeitragsfähigen Straßenbaumaßnahmen ist in den Anliegerinformationsschreiben auch ein Ansprechpartner genannt, der Auskünfte über die zu erhebenden Straßenausbaubeiträge erteilen kann.

Entsprechend einer Anregung von Bündnis 90 / Die Grünen aus dem Jahr 2005 werden die Anliegerinformationsschreiben zusätzlich auch an die nicht vor Ort wohnenden Grundstückseigentümer / Erbbauberechtigten oder im Falle von größeren Wohnungseigentümergemeinschaften an den Verwalter der jeweiligen Wohnungseigentümergemeinschaft versendet.

Die betroffenen Eigentümer / Erbbauberechtigten werden von der Stadt außerdem einige Wochen vor dem Erlass der Beitragsbescheide über die bevorstehenden Beitragsveranlagungen unter Angabe der auf die Grundstücke entfallenden Beiträge informiert.


1.2 Stadtbezirk 01 – Mitte, Änderungsantrag 15-0718/2014 (Anlage 3)
Der Antragstext wird wie folgt geändert:

1. Die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Bezirksrat Mitte informiert die betroffenen AnliegerInnen frühzeitig vor allen Maßnahmen im Rahmen des Sonderprogramms für Straßenerneuerung über die vorhandenen Schäden, die die Straßenerneuerung erforderlich machen, die vorgesehene Planung und die anfallenden Kosten (Schätzung). Darüberhinaus erhalten die AnliegerInnen eine niedrigschwellige Möglichkeit (z.B. Hotline oder E-Mail), der Verwaltung Vorschläge zur Verbesserung der Verkehrssicherheit vor allem für Kinder und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen im Rahmen der Straßenerneuerung zu geben (z.B. sog. „Nasen“).








2. Im Rahmen des Sonderprogramms werden, sofern sie aufgrund der vorgegebenen Kriterien und der vorhandenen Schäden infrage kommen, folgende Straßen im Stadtbezirk Mitte erneuert:
· Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg
· Hausmannstraße
· Fischerstraße
· Rambergstraße
· die Nebenanlagen in der Bernadotte- und Fritz-Behrens-Allee
· Hinüberstraße (Schiffgraben bis Königstraße)
· Lüerstraße (Zeppelinstr. bis Bristoler Str.)
Antrag der Verwaltung zu Punkt 1 des Änderungsantrages: Der Empfehlung des Stadtbezirksrats nicht zu folgen. Die Begründung entspricht derjenigen aus Punkt 1.1, weiterhin gibt es bereits eine Bürgerhotline im Fachbereich Tiefbau, bei der Anregungen und Beschwerden weiter gegeben werden können.

Antrag der Verwaltung zu Punkt 2 des Änderungsantrages: Der Empfehlung im Sinne eines Prüfauftrags zu folgen. Bei einem positiven Prüfergebnis werden die Straßen in das Programm aufgenommen.


1.3 Stadtbezirk 03 – Bothfeld Vahrenheide, Änderungsantrag 15-0506/2014N1
(Anlage 4)

Die Verwaltung wird gebeten, die in der Drucksache Nr. 0077/2014 vorgesehene Grunderneuerung der Straße Beckmannhof auf 2016/2017 zu verschieben und stattdessen für 2014/2015 die Hebbelstraße im Abschnitt zwischen Sahlkamp und Eulenspiegelweg (einschließlich befestigte / abgesetzte Geh- und Radwege sowie Parkbereiche) in das Sonderprogramm für Straßenerneuerung aufzunehmen.

Antrag der Verwaltung: Der Empfehlung in dem Sinne zu folgen, dass der Beckmannhof im Programm bleibt und später umgesetzt wird und für die Hebbelstraße geprüft wird, ob sie in das Sanierungspramm passt. Bei einem positiven Ergebnis wird die Hebbelstraße in das Programm aufgenommen.


1.4 Stadtbezirk 03 – Bothfeld Vahrenheide, Zusatzantrag 15-0733/2014 (Anlage 5)

Die Drucksache Nr. 0077/2014 wird um folgende Punkte ergänzt:

1. Bei Tiefbaumaßnahmen im Stadtbezirk, bei denen die Straßenausbaubeitragssatzung der LHH zur Anwendung kommt, werden die AnliegerInnen frühzeitig über die Planung durch Anschreiben informiert. Hierbei ist eine Zeitplanung, eine Kostenschätzung sowie eine Benennung der Schäden, die eine Straßenerneuerung erforderlich machen, vorzulegen.

2. Die AnliegerInnen werden bei der Ausbauplanung durch Anschreiben über sämtliche Beteiligungsmöglichkeiten, wie z.B. Sitzungstermine, informiert.

3. Die Verwaltung stellt schnellstmöglich, spätestens jedoch bis Ende des Jahres, den Gesamtkatalog der Straßen zusammen, die im Rahmen des fünfjährigen Sonderprogramms Berücksichtigung finden sollen und veröffentlicht diesen.

4. Die Entscheidung über die Aufnahme in bzw. die Streichung von Straßen aus dem Sonderprogramm für Straßenerneuerung obliegt dem Stadtbezirksrat. Die Ausbauplanung der jeweiligen Straßen ist dem Bezirksrat vor der Umsetzung vorzustellen.

5. Dort wo es sinnvoll erscheint und technisch möglich ist, prüft die Verwaltung, ob im Rahmen der Grunderneuerung Bordsteine abgesenkt sowie punktuell verkehrsberuhigende Maßnahmen, wie z.B. vorgezogene Nasen, umgesetzt werden können.


Antrag der Verwaltung zu den Punkten 1 uns 2 des Zusatzantrages: Der Empfehlung nicht zu folgen. Die Begründung entspricht derjenigen aus Punkt 1.1, weiterhin werden Tagesordnungen und Sitzungstermine von Stadtbezirksratssitzungen bereits heute ortsüblich bekannt gemacht.

Antrag der Verwaltung zu Punkt 3 des Zusatzantrages: Der Empfehlung des Stadtbezirksrates nicht zu folgen. Die abschließende Liste für das Sonderprogramm liegt derzeit noch nicht vor, die Fertigstellung einer nächsten Liste ist für Ende 2014/Anfang 2015 geplant. Im Rahmen der Abarbeitung des Programms erscheint es sinnvoll, mehrere Listen zur Beschlussfassung vorzulegen, um im Programmverlauf ggfs. auf Veränderungen reagieren zu können.

Antrag der Verwaltung zu Punkt 4 des Zusatzantrages: Der Empfehlung des Stadtbezirksrates nicht zu folgen. Der Stadtbezirksrat hat bereits heute das abschließende Entscheidungsrecht bei Fragen der Grunderneuerung von Straßen, deren Bedeutung nicht über den Stadtbezirk hinausgeht. Die Vorlage von Planungen von Straßen aus dem Sonderprogramm ist aus Sicht der Verwaltung nicht zielführend. Im Rahmen des Sonderprogramms sind keine Veränderungen an den Querschnitten oder Flächenverteilungen vorgesehen. Die Straße wird in der Form wieder gebaut, wie sie heute vorhanden ist – nur neuwertig. Es gibt keine Neuplanung, der Ausbauplan entspricht dem Bestandsplan.

Antrag der Verwaltung zu Punkt 5 des Zusatzantrages: Der Empfehlung teilweise zu folgen. Bordsteinabsenkungen oder Veränderungen von Querneigungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit werden beim Neubau berücksichtigt, Elemente zur Verkehrsberuhigung erfordern in der Regel eine Umplanung und sind im Programm nicht vorgesehen.


1.5 Stadtbezirk 05 – Misburg Anderten, Zusatzantrag 15-0554/2014 (Anlage 6)
Der Oberbürgermeister wird gebeten, den entsprechenden Fachbereich prüfen zu lassen, ob die Straßen Eschenplan, Julius-Brecht-Str. und Ostergrube jetzt oder in einer der nächsten Sanierungsphasen einbezogen werden können.

Antrag der Verwaltung: Folgen, bei einem positiven Prüfergebnis werden die Straßen in das Programm aufgenommen.



1.6 Stadtbezirk 05 – Misburg Anderten, Änderungsantrag 15-0561/2014 (Anlage 7)
Sofern möglich, wird bei der Sanierung der Straße "An der Brauerei" die Deckschicht auf gleiche Höhe wie der danebenliegende Gehweg gebracht. Weiter wird die Straße mit den Schildern für einen verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325) gekennzeichnet.

Antrag der Verwaltung: Der Empfehlung im Sinne eines Prüfauftrags zu folgen.

1.7 Stadtbezirk 08 – Döhren Wülfel, Änderungsantrag15-0663/2014 (Anlage 8)
Der Antrag wird wie folgt geändert und ergänzt:
1. Streichung der Brandensteinstraße und Roßkampstraße aus der Liste "der von Grund auf zu erneuernden Straßen".
2. Die Verwaltung nimmt die Helenenstraße und die Querstraße in das Sanierungsprogramm auf.
3. Vor Ausschreibung der Bauleistung einer Straße im Stadtbezirk Döhren-Wülfel wird eine Bürgerbeteiligung in geeigneter Art und Weise durchgeführt (z.B. eine Informationsveranstaltung, Ortsbegehung, Umfrage o.ä.)
4. Der Bezirksrat wird im Vorfeld des Verfahrens an den Vorschlägen der Verwaltung zur Sanierung einer Straße, im Stadtbezirk Döhren-Wülfel beteiligt.
5. Die Verwaltung unterrichtet den Bezirksrat über die kalkulierten Baukosten der vorgeschlagenen Sanierungen im Stadtbezirk Döhren-Wülfel sowie die voraussichtlich zu erwartenden Anliegerbeiträge je Straße.
6. Bei historisch-kulturellen Straßenzügen mit bestehendem Kopfsteinpflaster wird das Kopfsteinpflaster wieder hergestellt.

Antrag der Verwaltung zu den Punkten 3 und 4: Der Empfehlung des Stadtbezirksrats nicht zu folgen; Begründung zu Punkt 3 siehe 1.1; Zu Punkt 4: Für die Beteiligung des Stadtbezirksrats an den Vorschlägen der Verwaltung gibt es ein eingeführtes Verfahren. Die Stadtbezirksräte können über Anträge jederzeit Vorschläge für Straßen machen. Im Rahmen der von der Verwaltung vorgelegten Drucksachen mit den Straßenlisten werden die Stadtbezirksräte ebenfalls beteiligt.

Antrag der Verwaltung zu den Punkten5 und 6: Folgen

1.8 Stadtbezirk 08 – Döhren Wülfel, Änderungsantrag 15-0666/2014 (Anlage 9)
Für eine gerechtere und gleichmäßigere Belastungsverteilung sollen die in der StrAB vorgesehenen Beiträge für die Straßensanierung- als jährlich.wiederkehrende Beiträge erhoben werden. Eigentümer, die innerhalb der letzten 10 Jahren Beiträge gemäß der alten StrAB entrichtet haben, sollen ab In-Kraft-Treten der neuen Regelung für 10 Jahre von den neuen Beiträgen befreit werden.
Die Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, beim Land Niedersachsen auf eine Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen hinzuwirken, um die Maßnahmen gemäß dieses Punktes durchführen zu können.

Antrag der Verwaltung: Den Empfehlungen des Stadtbezirksrats nicht zu folgen. In der Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschuss am 5.3.2014 wurde die Straßenausbaubeitragssatzung im Zusammenhang mit dem Antrag 0428/2014 ausführlich diskutiert. Aus der Diskussion ergab sich, dass weder eine Abschaffung noch Veränderung der Straßenausbaubeitragssatzung nicht beabsichtigt ist, der Antrag 0428/2014 wurde abgelehnt.

1.9 Stadtbezirk 09 – Ricklingen, Zusatzantrag 15-0288/2014N1, Beschluss nur für Punkt 9 (Anlage 10)
9. Die Liste der von Grund auf zu erneuernden Straßen wird um die Springer Straße im Abschnitt Levester Straße - Rohrskamp ergänzt.

Antrag der Verwaltung: Den Empfehlungen des Stadtbezirksrats im Sinne eines Prüfauftrags zu folgen. Bei einem positiven Prüfergebnis wird die Straße in das Programm aufgenommen.

2. Sonderprogramm für Straßenerneuerung

Zur Substanzerhaltung der Straßen in Hannover hat die Fachverwaltung ein Konzept erarbeitet, mit dem, bei deutlich reduzierten Realisierungszeiten, in vereinfachter Form ohne vorherige Neuplanung des Straßenraums, Grunderneuerungen von Straßen durchgeführt werden sollen.

Ausgangslage:

Das Straßennetz der Landeshauptstadt Hannover hat eine Länge von insgesamt ca. 1.300 km und ist mit einem Infrastrukturvermögen von etwa 1 Mrd. € bewertet worden. Die Straßen und somit das Infrastrukturvermögen sind zu erhalten.

Das Straßennetz besteht aus verschiedenen technischen Aufbauten (Asphalt, Pflaster), wobei diese im Laufe der Zeit durch die Einwirkungen von Verkehr, Klima und Aufgrabungen einem stetigen Substanzverlust unterliegen, der sich anhand der Oberflächenschäden darstellt. Oberflächenschäden können unter anderem Unebenheiten, Risse und Ausmagerungen sein.

Diesem Substanzverlust muss mit Erhaltungsmaßnahmen entgegen gewirkt werden. Unter Erhaltung sind folgende Maßnahmen zu verstehen:

- Unterhaltungsmaßnahmen, wie z.B. Abfräsen von Verformungen, Flicken von Schlaglöchern

- Instandsetzungsmaßnahmen, wie z.B. Maßnahmen des Deckenprogramms, Erneuerung von Verschleißschichten

- Erneuerungsmaßnahmen, wie z.B. die Erneuerung des technischen Aufbaus eines Straßenabschnitts (Grunderneuerung).

Eine Erneuerung wird dann erforderlich, wenn aufgrund des Zustands der Straße eine Unterhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahme technisch und wirtschaftlich nicht mehr vertretbar ist.

Derzeit investiert der Fachbereich Tiefbau jährlich rund 16,35 Mio. Euro in die Straßenerhaltung (Investitionsmittel, Sach- und Personalaufwand), nach den gängigen Richtlinien wäre für das Straßennetz der LHH aber ein Finanzbedarf von 21,1 Mio. Euro erforderlich. Damit ergibt sich eine jährliche Unterdeckung bei der Straßenerhaltung von 4,75 Mio. Euro.

Im Rahmen des hier vorgelegten Sonderprogramms soll dem aus der seit Jahren andauernden Unterdeckung der Kosten resultierenden Sanierungsstau entgegengewirkt und die Straßensubstanz deutlich verbessert werden.

Konzeptidee:

1. In einem vorläufigen Fünfjahresprogramm soll die Substanz der Straßen deutlich verbessert werden. Insgesamt werden dafür 50 Mio. Euro veranschlagt - 47,5 Mio. Euro für Straßenbaumaßnahmen im Teilfinanzhaushalt 66 und 2,5 Mio. Euro für Sach- und Personalaufwand im Teilergebnishaushalt 66. Das entspricht Grunderneuerungen in rund 200 Straßen. Das Programm wird zusätzlich zu den ohnehin geplanten Grunderneuerungen durchgeführt.

2. Abweichend zur bisherigen Vorgehensweise, bei der für Straßenerneuerungen auch immer der Straßenraum grundsätzlich überplant und Veränderungen in der Querschnittsaufteilung realisiert wurden, soll bei dem Sonderprogramm Grunderneuerung im Bestand die bestehende Straßengestaltung nicht verändert werden. Das werden in der Regel Straßen im untergeordneten Straßennetz sein, die nach der Erneuerung genauso aussehen werden wie vorher, nur in einem bautechnisch neuwertigen Zustand. Der Planungs- und Abstimmungsaufwand kann damit auf ein Minimum beschränkt werden. Dies hat zur Konsequenz, dass grundsätzlich keine Veränderungen in den Straßen wie z.B. zusätzliche Bäume, veränderte Parkstreifen oder Nebenanlagen möglich sind! Bei der Auswahl der Straßen wird angestrebt, dass eine Gleichverteilung über alle Stadtbezirke erreicht wird.

3. Abweichend zur bisherigen Vorgehensweise, für jede Straßenerneuerung einen eigenen politischen Beschluss herbeizuführen, ist eine Grundsatzdrucksache zu Beginn des Programms vorgesehen (diese Drucksache). Mit dieser Grundsatzdrucksache wird die Verwaltung beauftragt, zunächst innerhalb von fünf Jahren das Thema Grunderneuerung im Bestand mit einem jährlichen Finanzvolumen von rund 10 Mio. Euro (inkl. Personalkosten) umzusetzen. Weiterhin werden mit der Grundsatzdrucksache die ersten Straßen der insgesamt rund 200 geplanten Straßen zur Beschlussfassung vorgelegt, die in 2014 und 2015 realisiert werden sollen (s. Anlage 1). Nach der Vorbereitung der weiteren Maßnahmen werden diese in einer weiteren Drucksache Ende 2014/Anfang 2015 zum Beschluss vorgelegt. Einzelbeschlüsse für jede Straße sind in diesem Programm nicht vorgesehen. Damit kann der Aufwand für die politische Beratung deutlich reduziert werden.

4. Zur Reduzierung des Aufwands bei der Ausschreibung, Vergabe und Bauabwicklung sollen jeweils mehrere gleichartige Straßen als Paket ausgeschrieben werden, ähnlich den Rahmenverträgen in der Straßenunterhaltung. Dadurch können die Submissions- und Vergabestelle entlastet und Zeiten für Veröffentlichungen, Submissionen und Vergaben reduziert werden. Außerdem gibt es in der Bauabwicklung insgesamt weniger Vertragspartner, mit denen sich die Bauleitung auseinander setzen muss. Auf die Preise dürfte sich diese Vorgehensweise auch positiv auswirken, da die Auftragsgröße und damit die Massen höher liegen.

5. Da das geplante Programm zusätzlich zu den Arbeiten des Fachbereichs Tiefbau umgesetzt werden soll, ist für die Realisierung des Konzeptes zusätzliches Personal erforderlich. Das Konzept soll mit einer neuen Arbeitsgruppe abgewickelt werden, die im Wesentlichen aus vier Personen besteht (2x Ingenieur, 2x Techniker):


· Ingenieur 1 bereitet die Maßnahmen vor und begleitet sie bis zur Ausschreibung

· Ingenieur 2 begleitet die Maßnahmen in der Bauphase als Oberbauleiter

· 2 Techniker betreuen die Maßnahmen vor Ort in der Bauabwicklung


Auswahl der zu erneuernden Straßen:

Alle öffentlichen Straßen in Hannover werden regelmäßig auf ihren baulichen Zustand hin untersucht. Schadstellen werden je nach Umfang und Ursache mit kleineren oder größeren Unterhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen beseitigt. Wenn aufgrund des Zustands der Straße eine Unterhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahme technisch und wirtschaftlich nicht mehr vertretbar ist, wird eine Erneuerung der Straße angestrebt.

Mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln ist es möglich, einen Großteil der notwendigen Straßenerneuerungen durchzuführen. Bei der Auswahl der tatsächlich zu erneuernden Straßen ist jedoch nicht nur der technische Zustand ausschlaggebend, häufig werden Straßenerneuerungen im Zusammenhang mit großen privaten oder öffentlichen Baumaßnahmen oder im Rahmen von Stadtentwicklungs- und Sanierungsprogrammen durchgeführt. Dies hat in der Vergangenheit dazu geführt, dass insbesondere in den Wohn- und Gewerbegebieten Erneuerungen von Straßen immer wieder verschoben wurden.

Mit dem hier vorgelegten Konzept sollen die bereits zur Erneuerung vorgesehenen, aber noch nicht realisierten Straßen abgearbeitet werden. Das bedeutet, dass für das Programm keine Straßen gesucht werden, die erneuert werden müssen, sondern dass auf Straßen zurückgegriffen wird, die bereits in den vergangenen Jahren zur Grunderneuerung vorgesehen waren und derzeit lediglich durch Unterhaltungsmaßnahmen in einem verkehrssicheren Zustand gehalten werden.

Wesentliche Randbedingung bei der Auswahl aus den bereits zur Grunderneuerung vorgesehenen Straßen ist außerdem, dass die vorhandene Querschnittsaufteilung (Gehweg, Radweg, Parken, Fahrbahn) den heutigen Anforderungen entspricht. Die Straßen werden nach der Erneuerung das gleiche Aussehen haben, wie vorher, nur in einem technisch neuwertigen Zustand.

Das Programm schließt auch Grunderneuerungen von Geh- und Radwegen ein, die unabhängig von Straßen des Kraftfahrzeugverkehrs verlaufen, jedoch im Verwaltungsvermögen des Fachbereichs Tiefbau liegen.

Finanzierung:

Die Investitionsmittel wurden in den Finanzhaushalt ab 2014ff unter dem PSP-Element I.54101.909 Grunderneuerung im Bestand eingebracht. Im ersten Jahr der Realisierung wird ein reduzierter HH-Ansatz in Höhe von 4,0 Mio. Euro in den Finanzhaushalt eingestellt, da zunächst Personal gewonnen und die Projekte vorbereitet werden müssen, für die Folgejahre sind im Finanzhaushalt in der MifriFi 9,5 Mio. Euro und im letzten Programmjahr 5,5 Mio. Euro vorgesehen.

Der Personal- und Sachaufwand für vier Stellen wurde ebenfalls ab 2014ff in den Ergebnishaushalt eingestellt. Der Personal- und Sachaufwand wurde zunächst mit rund 500.000 € pro Jahr geplant.

Die HH-Mittel werden im Teilhaushalt 66 zusätzlich zu den bisher geplanten Ansätzen zur Verfügung bereitgestellt.

Grundsätzlich erfolgt mit dem Programm Grunderneuerung im Bestand ein kostengünstiger Ausbau der Straßen, da die Maßnahmen im Paket ausgeschrieben werden sollen und damit günstige Preise realisiert werden können. Darüber hinaus dürfte sich die zeitnahe Realisierung der Maßnahmen auf Grund der zu erwartenden Baupreissteigerungen kostendämpfend auswirken. Weitere wirtschaftliche Vorteile ergeben sich für die Anlieger und die Stadt, weil die Straßen im gleichen Standard wieder hergestellt werden und keine kostenerhöhenden Faktoren neu geplant werden. Insofern führt das Programm dazu, dass die voraussichtlichen Anliegerbeiträge vergleichsweise niedriger liegen dürften, als bei einer herkömmlichen Herangehensweise. Für die Immobilien der Anlieger wirkt das Programm mindestens werterhaltend, wenn nicht sogar wertsteigernd.

Eine teilweise Refinanzierung der Investitionen erfolgt über die Straßenausbaubeitragssatzung. Ob und bei welchen Projekten die Satzung angewandt werden muss, wird im Einzelfall geprüft.

Die Einzahlungen werden zeitversetzt nach der Baumaßnahme erfolgen, da erst nach der Ab-rechnung der Baumaßnahme die Anliegerbeiträge ermittelt werden können. Nach einer ersten Abschätzung können etwa 50% der Investitionskosten über Straßenausbaubeiträge refinanziert werden.

Bei allen für eine Grunderneuerung im Bestand vorgesehenen Straße handelt es sich um Straßen, die schon seit längerem grunderneuerungsbedürftig sind und die in den nächsten Jahren hätten grunderneuert werden müssen. Dies würde dann voraussichtlich deutlich später als im geplanten Programm „Grunderneuerung im Bestand“ geschehen, würde aber in jedem Fall auch zur Erhebung von Beiträgen von den Anliegern führen, sofern die Straßenausbaubeitragssatzung anzuwenden ist.

Die Einstufung der für die Grunderneuerung im Bestand vorgesehenen Straßen wird im Einzelfall vorgenommen. Die Straßenausbaubeitragssatzung wird überwiegend zur Anwendung kommen.

UVP

Das Programm sieht vor, dass die Straßen nach der Erneuerung genauso aussehen wie vorher, das bedeutet, dass keine zusätzlichen Flächen versiegelt werden.

Umsetzung des Programms:

Mit der Umsetzung des Programms soll 2014 begonnen werden, sobald die Arbeitsgruppe eingerichtet ist. Erste Vorarbeiten zur Auswahl der zu erneuernden Straßen sind bereits im Jahr 2013 durchgeführt worden. Es sind rund 50 Straßen geprüft und mit den Arbeiten der Leitungsträger koordiniert worden, um für die Jahre 2014 und 2015 die ersten Maßnahmen festlegen zu können. Das Ergebnis dieser Vorarbeiten ist die Straßenliste im Anhang dieser Drucksache.

Mit der Einrichtung der Arbeitsgruppe werden die weiteren zu erneuernden Straßen überprüft und koordiniert, so dass in einer zweiten Drucksache diese Straßen der Politik vorgelegt werden können. Eine Gleichverteilung der zu erneuernden Straßen über die Stadtbezirke wird dabei angestrebt.

Für die zweite Jahreshälfte 2014 ist vorgesehen, mit den ersten Baumaßnahmen aus der beiliegenden Straßenliste zu beginnen.

Die Dauer des Sonderprogramms ist derzeit bis 2019 vorgesehen, anschließend folgen noch die Abrechnungen der letzten Baumaßnahmen.

66.3 
Hannover / 31.03.2014