Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Der Antragstext wird wie folgt geändert:
Die Verwaltung wird beauftragt, in Kooperation u.a. mit dem Land Niedersachsen, der Region Hannover, relevanten Kostenträgern wie GKV oder Rentenversicherung sowie den hiesigen freien Trägern der Suchthilfe einen Suchthilfeplan zu erarbeiten, um den Angebotsbestand zu erfassen und perspektivisch auf verlässlicher Grundlage die Weiterentwicklung der Suchthilfeangebote in Hannover zu gestalten.
Dieser Suchthilfeplan soll mindestens die folgenden Bereiche umfassen:
- Prävention (inklusive Zielgruppenansätze z.B. für Jugendliche, Senioren und Menschen mit Migrationshintergrund),
- Frühhilfen,
- Beratung (inklusive digitaler Angebote),
- Suchtmedizin und spezialisierte akutmedizinische Angebote (inklusive Substitution und Versorgung in Notfallsituationen),
- Rehabilitation (ambulant und stationär),
- soziale Teilhabe, ambulante und stationäre Eingliederungshilfe,
- Selbsthilfe (inklusive Unterstützung z.B. durch Peer-to-Peer-Projekte),
- Wohnen und Unterkunft (inklusive Housing-First-Ansätze in Kooperation mit der Wohnungswirtschaft),
- Tagesstruktur, Bildungs- und Arbeitsangebote (z.B. mit gezielten Programmen für die berufliche Wiedereingliederung),
- niedrigschwellige Angebote (inklusive Konsumräume),
- Streetwork,
- Alter und Pflege (inklusive spezialisierter Angebote für ältere Abhängige),
- Psychiatrie (Institutsambulanz, ambulante und stationäre Versorgung),
- Maßnahmen zur Integration von suchtkranken Menschen in die Gesellschaft (z.B. durch Kultur- und Freizeitprojekte).
Das Ziel ist es, im Rahmen des Suchthilfeplans Bedarfe darzustellen und ggf. passgenaue und partizipative Maßnahmen zu entwickeln, die dabei helfen, die Situation für abhängigkeitserkrankte und missbräuchlich konsumierende Personen in der Landeshauptstadt Hannover zu verbessern.
(….)
Dabei ist dafür Sorge zu tragen, dass die Hilfen für alkohol- und drogenkranke Menschen – in enger Zusammenarbeit mit der Polizei und den Ordnungsbehörden – bedarfsorientiert ggf. auch dezentralisiert angeboten werden.
Zudem wird die Stadtverwaltung aufgefordert, die Innenstadt nach einer zusätzlichen Akzeptanzfläche zu erkunden, die sich in fußläufiger Nähe zum Hauptbahnhof befinden und abseitig vom den Bahnhof durchquerenden Kunden- und Touristenverkehr liegen soll.
Im Rahmen der Erstellung des Suchthilfeplans sollen bedarfsorientierte Maßnahmen zur Unterstützung von wohnungslosen und drogengebrauchenden Menschen geprüft werden. Dazu gehören insbesondere:
- Vermittlung von Unterbringungsmöglichkeiten,
- Sicherstellung der Elementarversorgung (Essen, Trinken, Waschmöglichkeiten für Körper und Kleidung, medizinische Versorgung, Beratungsdienstleistungen),
- Aufzeigen von Bedarfen und Wegen zur Verbesserung der Unterbringung und Wohnungsversorgung einschließlich der Entwicklung von Housing-First-Projekten in Zusammenarbeit mit der städtischen Wohnungsbaugesellschaft hanova Wohnen und ggf anderen engagierten Wohnungsbauunternehmen
Wohnungswirtschaft und sowiesozialen Organisationen.
Im Rahmen der Erstellung des Suchthilfeplans sollte Die Stadtverwaltung weitet ihre bedarfsorientiert eine Ausweitung von Maßnahmen zur Unterstützung von wohnungslosen und drogengebrauchenden Menschen aus, geprüft werden, etwa indem durch eine die Vermittlung von Unterbringungsmöglichkeiten und die Sicherstellung der Elementarversorgung (Essen, Trinken, Waschmöglichkeiten für Körper und Kleidung, medizinische Versorgung, Beratungsdienstleistungen) proaktiv fördert. In Zusammenarbeit mit der Wohnungswirtschaft sowie in diesem Bereich tätigen sozialen Organisationen sollten Bedarfe und Wege zur Verbesserung der Unterbringung und Wohnungsversorgung von Suchtkranken aufgezeigt werden, dies soll auch den Bereich Housing First umfassen. zum Beispiel mit hanova Wohnen werden Housing-First-Ansätze etabliert.
Der Suchthilfeplan wird bis spätestens Dezember 2025 erstellt und dem Sozialausschuss im Januar 2026 vorgestellt. Notwendige personelle Ressourcen hierfür sind ggf. durch Umschichtungen innerhalb der Stadtverwaltung zu schaffen. Die Tätigkeit des Suchtbeauftragten der Landeshauptstadt soll durch die Erstellung des Suchthilfeplans nicht beeinträchtigt so wenig wie möglich eingeschränktwerden.
Er beinhaltet alle Maßnahmen, die bis zum Jahr 2030 umgesetzt werden sollen. Zudem wird erläutert, welche Zuständigkeit für die Umsetzung potentieller Maßnahmen gegeben ist, welche von der Verwaltung selbst umsetzt werden können und welche ggf. gemäß dem Subsidiaritätsprinzip an freie Träger vergeben werden und welche Kosten durch vorgeschlagene Maßnahmen entstehen würden.
Ziel ist es, den bisher in Hannover angewendeten Ansatz der akzeptierenden Suchthilfearbeit fortzuschreiben und weiterzuentwickeln. Hierfür sollte eine wissenschaftliche Begleituntersuchung in Kooperation mit Hochschulen realisiert werden.
Der Suchthilfeplan soll alle drei Jahre aktualisiert und dem Sozialausschuss zur Kenntnis gegeben werden.