Drucksache Nr. 0076/2013:
Einrichtung einer Kindergartengruppe mit Einzelintegration in der Kindertagesstätte "Die Arche", Callinstr. 26 A, 30167 Hannover

Inhalt der Drucksache:

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0076/2013
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Einrichtung einer Kindergartengruppe mit Einzelintegration in der Kindertagesstätte "Die Arche", Callinstr. 26 A, 30167 Hannover

Antrag,

zu beschließen,
  • eine Kindergartengruppe der Kindertagesstätte "Die Arche", Callinstr. 26 A in 30167 Hannover in Trägerschaft des Ev.-luth. Stadtkirchenverbands Hannover mit 20 Plätzen in 3/4-Betreuung in eine Kindergartengruppe mit Einzelintegration (20 Plätze, 3/4-Betreuung) umzustrukturieren
und
  • dem Ev.-luth. Stadtkirchenverband ab 01.01.2013, spätestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, laufende Beihilfen für eine Einzelintegration auf Grundlage der Drucksache Nummer 2735/1997 "Förderung von Integrationsgruppen und Kindergruppen mit Einzelintegration - gemäß Anlage 2" zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Für die Umstrukturierung der Kindergartengruppe in eine Kindergartengruppe mit Einzelintegration entstehen keine Mehrkosten. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt kostenneutral und hat keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages


Die 5-gruppige Kindertagesstätte "Die Arche" verfügt neben einer Hortgruppe (20 Kinder), einer Krippengruppe (15 Kinder) und zwei Kindergartengruppen (50 Kinder) auch über eine Kindergartengruppe mit 20 Kindern in 3/4-Betreuung.
Der Ev.-luth. Stadtkirchenverband hat in seiner Eigenschaft als Träger der Einrichtung einen Antrag auf Umwandlung einer Kindergartengruppe (20 Kinder, 3/4-Betreuung) in eine Kindergartengruppe mit Einzelintegration gestellt.
Bei dem sich bereits in der Einrichtung betreuten Kind wurde der Bedarf einer Eingliederungshilfe gemäß § 53 SGB XII festgestellt. Auf Grund der guten Fortschritte befürworten die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Gruppe diese Maßnahme auch aus pädagogischen Gründen. Die Eltern des Kindes wünschen eine weitere Betreuung in der Kindertagesstätte.
Die personellen Voraussetzungen für die Umstrukturierung werden vom Träger vorgenommen. Durch die räumliche Situation in der Einrichtung können weiter 20 Kindergartenkinder in der Gruppe betreut werden. Durch die beantragte Einzelintegration wird keine Platzreduzierung erforderlich. Dem Stadtbezirk Nord gehen somit keine Kindergartenplätze verloren.
Die Erteilung einer geänderten Betriebserlaubnis wird vom Träger beim Niedersächsischen Kultusministerium entsprechend beantragt.
51.41 
Hannover / 15.01.2013