Drucksache Nr. 0074/2020 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage von Ratsherrn Braune zu erweiterten Führungszeugnissen
in der Ratssitzung am 30.01.2020, TOP 3.6.6.

Inhalt der Drucksache:

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0074/2020 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage von Ratsherrn Braune zu erweiterten Führungszeugnissen
in der Ratssitzung am 30.01.2020, TOP 3.6.6.

Am 13.01.2020 wurde im Sportausschuss noch einmal deutlich gemacht, wie wichtig ein Erweitertes Führungszeugnis ist, wenn man mit Kindern zusammenarbeitet. Auch in der Stadtverwaltung gibt es eine Zusammenarbeit mit Kindern u.a. im Jugendamt, Gleichstellungsbüro und in der Antidiskriminierungsstelle.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

Liegen aus der Antidiskriminierungsstelle von allen Mitarbeiterinnen die Erweiterten Führungszeugnisse vor, wenn nein warum nicht ?

Liegen aus dem Bereich des Jugendamtes von allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen die Erweiterten Führungszeugnisse vor, wenn nein warum nicht?

Liegen aus dem Gleichstellungsbüro von allen Mitarbeitern die Erweiterten Führungszeugnisse vor, wenn nein warum nicht?

Mit besten Grüßen


Tobias Braune

Text der Antwort

Frage 1: Liegen aus der Antidiskriminierungsstelle von allen Mitarbeiterinnen die erweiterten Führungszeugnisse vor, wenn nein warum nicht?

Seit Einführung der erweiterten Führungszeugnisse wurde ein städtisches Verfahren implementiert. Danach stellen die Fachbereiche fest, auf welchen Arbeitsplätzen Mitarbeitende regelmäßig allein mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt kommen. Für diese Mitarbeitenden werden erweiterte Führungszeugnisse angefordert. Der Fachbereich Soziales hat diese Vorgabe umgesetzt. In Übereinstimmung mit den gesamtstädtisch vorgegebenen Kriterien ist festzustellen, dass die Mitarbeitenden der Antidiskriminierungsstelle keine erweiterten Führungszeugnisse vorlegen müssen, da sie im Rahmen ihrer Tätigkeit nicht allein mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt kommen. Es sind immer auch andere Personen zugegen, z.B. Lehrkräfte bei Besuchen in Schulen.

Frage 2: Liegen aus dem Bereich des Jugendamtes von allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen die erweiterten Führungszeugnisse vor, wenn nein warum nicht?

Auch der Fachbereich Jugend und Familie, für den das zu 1 erläuterte Verfahren ebenso gilt, setzt diese Vorgabe bei seinen Beschäftigten um, sodass alle Beschäftigten, bei denen es erforderlich ist, ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.

Frage 3: Liegen aus dem Gleichstellungsbüro von allen Mitarbeitern die erweiterten Führungszeugnisse vor, wenn nein warum nicht?

Auch für das Gleichstellungsbüro, das für Personalangelegenheiten dem Fachbereich Büro Oberbürgermeister zugeordnet ist, gilt das zu 1 erläuterte Verfahren, dessen Vorgaben entsprechend eingehalten werden. In Übereinstimmung mit den gesamtstädtisch vorgegebenen Kriterien ist festzustellen, dass die Beschäftigten des Gleichstellungsbüros keine erweiterten Führungszeugnisse vorzulegen haben, da sie im Rahmen ihrer Tätigkeit nicht allein mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt kommen.