Antrag Nr. 0074/2004:
Antrag von Herrn Grube zur Regelung von Verfahrensfragen, Beschlussdrucksachen

Inhalt der Drucksache:

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Antrag von Herrn Grube zur Regelung von Verfahrensfragen, Beschlussdrucksachen


Antrag zur Regelung von Verfahrensfragen

- Beschlußdrucksachen




Die Kommission beschließt folgende (neue) Regelung:

Werden der Kommission Beschlußdrucksachen vorgelegt die Blöcke oder Plangebiete betreffen in denen Einwohner von den vorgeschlagenen Änderungen betroffen sein könnten, wird zukünftig eine vorherige Anwohner- oder Blockversammlung sichergestellt und so die Möglichkeit einer Teilhabe ermöglicht. – Das Ergebnis dieser Versammlung wird der Kommission vor einer erwünschten Beschlußfassung vorgelegt.

Begründung

Sanierung soll sich nicht gegen die bisher im Gebiet wohnende Bevölkerung richten. – Um eine demokratische Teilhabe zu ermöglichen, müssen
die Bewohner/innen die Gelegenheit haben, sich frühzeitig und vor eventuell in Gremien gefaßten Beschlüssen über den Sachverhalt zu informieren und ggf. ihre Wünsche oder Bedenken zu äußern.
Dabei können Eigentümerversammlungen allein, die Notwendigkeit von Bewohner-versammlungen nicht ersetzen. – Eigentümer sind zwar wichtige “Partner” bei geplanten Maßnahmen und letztlich oft die (zu überzeugenden) Investoren, allerdings nur ein geringer Teil (i.d.R. weniger als 10%) der dann später Betroffenen. Die große Mehrheit der Mieter/innen muß aber ebenfalls Gehör finden.


Rainer – Jörg Grube