Informationsdrucksache Nr. 0067/2022:
Bericht über die Prognose zum Personalaufwand 2022 (Stand 31.12.2021)

Inhalt der Drucksache:

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0067/2022
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Bericht über die Prognose zum Personalaufwand 2022 (Stand 31.12.2021)

Mit dieser Informationsdrucksache legt die Verwaltung den achten Bericht über die Prognose zum Personalaufwand 2021 mit dem Stand 31.12.2021 vor.

Der beigefügten Prognose für die Kernverwaltung liegen die Aufwendungen für das beschäftigte Personal (disponible Personalaufwendungen), die Versorgungsempfänger/-innen und die Beihilfen im Krankheitsfall (nicht disponible Personalaufwendungen), die Pensions- und Beihilferückstellungen und die Arbeitsgelegenheiten (AGH) zu Grunde.

Die aktuell zur Verfügung stehende Haushaltsermächtigung basiert auf dem Haushaltsansatz 2021, der sich um bewilligte Haushaltsreste aus 2020 und um umgewandelte Sachaufwendungen und erzielte Mehreinzahlungen erhöht.

Die aktuelle Prognose weist eine Unterschreitung von ca. 17,18 Mio. € (2,51%) (Vormonat: Unterschreitung von ca. 16,88 Mio. € (2,47%)) aus.

In der aktuellen Prognose wurden für die Tarifbeschäftigten ab dem 01.04.2021 eine Tariferhöhung in Höhe von 1,40 % und für die Beamten ab dem 01.03.2021 eine Besoldungsanpassung von 1,40 % berücksichtigt.

Diese Prognose kann durch eine Neuberechnung der Pensions- und Beihilferückstellungen noch erheblich beeinflusst werden. Diese Berechnung ist noch nicht im Detail erfolgt und insofern in dieser Prognose noch nicht berücksichtigt.

Zudem sind aktuell noch nicht alle Abschlussbuchungen erfolgt. Die endgültigen Zahlen werden somit erst mit dem Jahresabschluss 2021 Anfang April den politischen Gremien vorgelegt.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte werden von dieser Informationsdrucksache nicht berührt.

Kostentabelle


Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen, da es sich ausschließlich um die Dokumentation einer regelmäßig zu erstellenden Prognose handelt.

18.10 
Hannover / 11.01.2022