Drucksache Nr. 0067/2005:
137. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Vahrenwald, Hainholz, Burg, Leinhausen, Herrenhausen, Nordstadt /
Hauptverkehrsstraßennetz, "Niedersachsenring"

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Vahrenwald-List
  • Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
  • Stadtbezirksrat Herrenhausen-Stöcken
  • Stadtbezirksrat Nord

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Vahrenwald-List (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Herrenhausen-Stöcken (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Nord (zur Kenntnis)
 
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0067/2005
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137. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Vahrenwald, Hainholz, Burg, Leinhausen, Herrenhausen, Nordstadt /
Hauptverkehrsstraßennetz, "Niedersachsenring"

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Antrag,

1. dem Entwurf der 137. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie dessen Begründung zuzustimmen (Anlage 2 zu dieser Drucksache),

2. die öffentliche Auslegung des Entwurfes mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die damit verfolgten Planungsziele wirken sich in gleichwertiger Weise auf die Belange von Männern und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages:

Bisherige Drucksachen und Beschlüsse:
Nr. 0264 / 2004 - Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger


Mit der 137. Änderung des Flächennutzungsplanes soll die Aufhebung der früheren Planung "Niedersachsenring" für den als Hauptverkehrsstraße dargestellten westlichen Abschnitt zwischen der Vahrenwalder Straße und dem Westschnellweg abgeschlossen werden.

Aufgrund des Beschlusses des Verwaltungsausschusses vom 17.06.2004 wurde die frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 20.07. bis 27.08.2004 durchgeführt. Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern gingen nicht ein.

In der Zeit vom 28.10. bis 03.12.2004 wurden auf gleicher Planungsgrundlage gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (in der seit dem 20.07.2004 geltenden Fassung) die Behörden und sonstigen Stellen, die öffentliche Belange zu vertreten haben, frühzeitig an dem Änderungsverfahren beteiligt. Sie wurden entsprechend der gesetzlichen Vorgaben auch aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der nach § 2 Abs. 4 BauGB (n.F.) erforderlichen Umweltprüfung zu äußern. Anregungen, Bedenken oder Hinweise zur Umweltprüfung wurden von den Beteiligten nicht vorgebracht.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (n.F.) sind neben Entwurf und Begründung des Bauleitplans auch die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen. Auszulegende umweltbezogene Stellungnahmen liegen nicht vor.

Die öffentliche Auslegung des Entwurfes und der Begründung wird gemäß der von § 4a Abs. 1 BauGB (n.F.) vorgesehenen Möglichkeit gleichzeitig mit dem Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB (n.F.) zur (zweiten) Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.


Fachliche Stellungnahme aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Die naturschutzfachliche Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz ist dieser Drucksache als Anlage 1 beigefügt.


Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das 137. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan fortsetzen zu können.
 61.15
Hannover / 11.01.2005