Drucksache Nr. 0066/2020:
Bebauungsplan Nr. 1835 - Steinbruchsfeld Ost -
Petition von Herrn Enrico Böhland, Bürgerinitiative Steinbruchsfeld

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0066/2020 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Misburg-Anderten

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten (zur Kenntnis)
 
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0066/2020
1
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauungsplan Nr. 1835 - Steinbruchsfeld Ost -
Petition von Herrn Enrico Böhland, Bürgerinitiative Steinbruchsfeld

Antrag,

dem Inhalt der Petition – „Keine Bebauung im Steinbruchsfeld auf Kosten unserer grünen
Lunge, in Verantwortung für Lebensqualität und zukünftige Generationen“ – nicht zu folgen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte wurden eingehend geprüft. Benachteiligungen von Altersgruppen,
geschlechtsspezifische Benachteiligungen oder anderweitige gruppenbezogene
Benachteiligungen sind nicht zu erkennen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Rechtsgrundlagen, Zuständigkeit

Bei der Petition handelt es sich um eine Anregung und Beschwerde im Sinne von
§ 34 Satz 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG). Inhalt der
Petition ist der Wunsch, den Wald im östlichen Steinbruchsfeld als Projekt in das
Freiraumentwicklungskonzept „Stadtgrün 2030“ aufzunehmen und den
Bebauungsplan Nr. 1835 dementsprechend zu ändern bzw. aufzuheben.
Gemäß § 15 Abs. 6 der Hauptsatzung der LHH ist die Entscheidung über Petitionen
dem Verwaltungsausschuss übertragen worden, bei denen keine ausschließlichen
Entscheidungsrechte des Rates betroffen sind.
Nach § 58 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 NKomVG trifft der Rat ausschließlich die abschließende
Entscheidung über die Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung von
Bauleitplänen. In diesem Fall handelt es sich jedoch um ein laufendes
Bebauungsplanverfahren, der Rat hat noch keine Beschlüsse gefasst (Beschluss
über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss), somit verbleibt die Zuständigkeit
gem. § 15 Abs. 6 der Hauptsatzung der LHH beim Verwaltungsausschuss.

Am 19.08.2019 hat Herr Enrico Böhland im Namen einer „Bürgerinitiative Steinbruchsfeld“
ein Schreiben an die Stadt Hannover gerichtet, in dem er auf die im Anhang liegende
Petition zum Bebauungsplan 1835 der Stadt Hannover verweist. In der Anlage wird
auf eine Online-Petition unter www.steinbruchsfeld.info verwiesen.

Die zu diesem Zeitpunkt online erfolgten Unterschriften (76500) liegen der Verwaltung
nicht vor.

Zusammenfassung des Petitionsinhalts

Das Schreiben nennt als Ziel, den Wald im östlichen Steinbruchsfeld als Projekt in das
Freiraumentwicklungskonzept „Stadtgrün 2030“ aufzunehmen. Außerdem wird verlangt,
den Bebauungsplan Nr. 1835 entsprechend zu ändern bzw. "zu streichen". Zudem solle
die Landeshauptstadt Hannover die bestehenden natürlichen Ressourcen nachhaltig nutzen
und den Lebensraum für die bedrohten Tierarten erhalten.

Stellungnahme der Verwaltung

Zur Forderung: Änderung des Konzeptes „Stadtgrün 2030“:



Das Freiraumentwicklungskonzept „Stadtgrün 2030“ wird nicht verändert. Es zeigt den
Stadtteil Misburg-Nord und insbesondere den Bereich rund um das zukünftige Wohnquartier
Steinbruchsfeld - Ost als überdurchschnittlich gut versorgt, sowohl mit wohnungsnahem
als auch mit siedlungsnahem Grün (Misburger Wald, Stadtpark, neuer Quartierspark
Steinbruchsfeld, Ufergrünzug am Mittellandkanal, Siegelwäldchen, Grünflächen an der
Willi-Blume-Allee). Die Umwandlung in Bauland ist deshalb vertretbar.

Zur Forderung: Änderung bzw. Streichung des Bebauungsplanes Nr. 1835:

Eine Änderung der Zielsetzung des Bebauungsplanes Nr. 1835 wird nicht vorgenommen.
Dieser befindet sich noch im Verfahren.
Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, die vom Verwaltungsausschuss als
Grundlage für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit am 01.11.2017 beschlossen
wurden, entsprechen in ihrer Zielsetzung den Darstellungen des Flächennutzungsplanes
und dem Wohnkonzept 2025. Die Planung leistet einen wichtigen Beitrag zur Deckung
des Bedarfes an Wohnbauland.
Eine vollständige Abwägung aller Belange durch den Rat der Stadt findet im weiteren
Bebauungsplanverfahren statt. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit besteht erneut
die Möglichkeit, Stellungnahmen zur Planung abzugeben, die im Rahmen der Abwägung
zu prüfen sind.

Zur Forderung: Nachhaltige Nutzung der Ressourcen und Erhalt eines
Lebensraumes für bedrohte Tierarten:


Mit der Planung wird ein angemessener und verantwortungsvoller Umgang mit
der knappen Ressource Bauland verfolgt. Durch die Entwicklung eines Wohngebietes
in dieser integrierten Lage werden aufwändige Maßnahmen zur äußeren Erschließung
vermieden. Bestehende Infrastruktureinrichtungen können mitgenutzt werden.

Um die Auswirkungen der vorgesehenen Nutzungsänderung des Steinbruchsfeld-Ost
auf das Schutzgut Pflanzen und Tiere beurteilen zu können, wurde in der
Vegetationsperiode 2016 eine floristische und faunistische Bestandsaufnahme
durchgeführt. Die Ergebnisse bilden die Grundlage für die Ermittlung der
Ausgleichsmaßnahmen und die artenschutzrechtliche Beurteilung. Schützenswerte
Biotope nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz liegen nach Einschätzung des
Flora-Fauna-Gutachtens nicht vor. Es wurden 20 potentielle Fledermaus-
Sommerquartiere in Gartenlauben und Höhlenbäumen entdeckt, deren tatsächliche
Nutzung jedoch nicht nachgewiesen werden konnte. Fledermäuse nutzen das Areal
ansonsten als Nahrungshabitat. Artenschutzrechtlich relevante Brutvogelarten
(landesweit gefährdete und/oder streng geschützte Arten) sowie artenschutzrechtlich
relevante Amphibienarten (Anhang IV-Arten der FFH-Richtlinie) kommen laut dem
Gutachten nicht vor. Der Eingriff in Natur und Landschaft wird gleichwohl durch
geeignete Maßnahmen innerhalb und außerhalb des Plangebietes kompensiert.

In der Anlage zum Petitionsschreiben werden weitere Forderungen erhoben:

Zur Forderung „Erhalt der Kleingartenkolonie“:
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich keine Kleingartenkolonie. Auf
einigen Grundstücken im Eigentum der Landeshauptstadt Hannover befinden sich
Grabelandparzellen, die mit 6-wöchiger bzw. jährlicher Kündigungsfrist verpachtet sind.

Zur Forderung „Erhalt der Lebensqualität der Anwohner“:
Der Bebauungsplan wird gemäß der im Baugesetzbuch beschriebenen Grundsätze der
Bauleitplanung aufgestellt. Die Lebensqualität der Anwohner wird erhalten.

Zur Forderung „Erhalt der grünen Lunge des Steinbruchsfeldes im Zeichen des
Klimawandels":
Die Auswirkungen der Planung auf das Klima sind Teil der in der
Abwägung zu berücksichtigenden Belange. Sie werden im Bebauungsplanverfahren
untersucht und bewertet.

Die Verwaltung empfiehlt daher, der Petition nicht zu folgen.
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Hannover / 14.01.2020