Drucksache Nr. 0065/2025:
Widerruf der Widmung der Ehrengrabstätte Otto von Emmich

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0065/2025 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Südstadt-Bult

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Kulturausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0065/2025
1 (nur online)
 

Widerruf der Widmung der Ehrengrabstätte Otto von Emmich

Antrag,

zu beschließen, die Widmung der Ehrengrabstätte von General Otto von Emmich (04.08.1848 - 22.12.1915) auf dem Stadtfriedhof Engesohde gemäß § 5 Abs. 1 der Ehrengräbersatzung zu widerrufen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte werden durch diese Entscheidung insoweit berührt, als sich durch den Widerruf der Widmung der im Vergleich mit Frauen zu hohe Anteil an Ehrengrabstätten für Männer reduziert.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Die Drucksache hat keine Auswirkungen auf das Klima.

Kostentabelle

Der Kostenaufwand für die Pflege der Grabstätte bleibt unverändert.

Begründung des Antrages

Mit der Drucksache Nr. 15-1335/2021 hat der Bezirksrat beantragt, den Ehrengrabstatus der Grabstätte des Generals Otto von Emmich (04.08.1848 - 22.12.1915) zu entziehen. Wie bereits in der Antwort auf die Bezirksratsanfrage mitgeteilt, unterstützt die Verwaltung aus historiographischer Sicht, die Widmung der Grabstätte von Otto von Emmich als Ehrengrab zu widerrufen.

Die Ehrung durch eine Ehrengrabstätte erfolgte seinerzeit in Anerkennung der militärischen Leistungen von Otto von Emmich während des Ersten Weltkrieges, insbesondere während der Eroberung der Stadt Lüttich im Jahr 1914.
Die heutige Bewertung berücksichtigt jedoch, dass die deutschen Truppen während der Kämpfe um Lüttich rücksichtslos und unter Nichtbeachtung des Kriegsvölkerrechts gegen die belgische Zivilbevölkerung vorgegangen sind. Als kommandierender General trug Otto von Emmich die Verantwortung für zahlreiche als Kriegsverbrechen einzustufende Handlungen.
Otto von Emmich kommt daher aus fachwissenschaftlicher Perspektive nicht mehr für eine öffentliche Ehrung infrage und ist gem. § 5 Abs. 1 der Ehrengräbersatzung einer Ehrung durch den Status als Ehrengrabstätte unwürdig. Die Verwaltung schlägt gem. § 5 Abs 1 der Ehrengräbersatzung vor, die Widmung der Grabstätte von Otto von Emmich als Ehrengrab zu widerrufen.

Da die Grabstätte unter Ensembledenkmalschutz steht, obliegt der Landeshauptstadt Hannover weiterhin die Pflicht zur Erhaltung und Pflege. Darüber hinaus befürwortet die Verwaltung den Erhalt der Grabstätte, um sie als Teil der Geschichte Hannovers für historisch-politische Bildung nutzen zu können. Eine Beschilderung zur Historie von Otto von Emmich ist vorbereitet und wird unmittelbar nach Ratsentscheidung an der Grabstätte angebracht. Der Text ist zur Information als Anlage 1 beigefügt.

41.0  Zentr. Fachbereichsang.
Hannover / Jan 16, 2025