Informationsdrucksache Nr. 0064/2026:
Förderrichtlinie für Zuwendungen im Rahmen des Programms „Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“ bei der Landeshauptstadt Hannover

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverInformationsdrucksache-ZeichenInformationsdrucksache
In die Kommission Sanierung Sozialer Zusammenhalt Sahlkamp-Mitte
In die Kommission Sanierung Sozialer Zusammenhalt Mühlenberg
In die Kommission Sanierung Sozialer Zusammenhalt Oberricklingen Nord-Ost
In den Sanierungsbeirat für Davenstedt und Körtingsdorf
In den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide
In den Stadtbezirksrat Ricklingen
In den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
In den Sozialausschuss
 
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0064/2026
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Förderrichtlinie für Zuwendungen im Rahmen des Programms „Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“ bei der Landeshauptstadt Hannover

In Stadtentwicklungskonzepten wird der Quartiersentwicklung auf Grund divergierender und spezifischer Ausgangslagen, Rahmenbedingungen und Bedarfe unterschiedlicher Sozialräume eine entscheidende Bedeutung zugemessen. Sie ist eines der wichtigsten kommunalen Steuerungsinstrumente zur Prävention, Intervention und Entwicklung nachhaltiger Lösungsansätze im Rahmen der Stadtentwicklung. Durch quartiersbezogene Konzepte, Maßnahmen und Projekte setzt die Landeshauptstadt Hannover bereits seit vielen Jahren wichtige Impulse zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts.

Von 1999 bis 2019 wurden über das Bund-Länder-Programm "Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – die soziale Stadt" verschiedene Quartiere in der Landeshauptstadt Hannover als Sanierungsgebiete ausgewiesen. Im Jahr 2020 wurde das Bund-Länder-Programm neu ausgerichtet und unter dem Titel "Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten" fortgeführt. In Stadtteilen und Gebieten mit besonderem Entwicklungsbedarf werden städtebauliche Investitionen mit Maßnahmen zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts verknüpft. Gebiete, die auf Grund der sozialen oder wirtschaftlichen Situation der Bewohner*innen vor besonderen Herausforderungen stehen, werden mittels gebündelter Maßnahmen und integrierter Lösungsstrategien aufgewertet und stabilisiert.

Übersicht der bisherigen und aktuell laufenden Programmgebiete:

Gebiet / QuartierSanierungs- / Programm- ZeitraumStatus Quo
Vahrenheide Ost01/1998 – 12/2013Zunächst Modellprojekt des Landes Niedersachsen mit dem “Aktionsprogramm Integrierte Sanierung Vahrenheide-Ost”, danach Programmgebiet „Soziale Stadt“;
abgeschlossen
Mittelfeld12/1999 – 12/2008abgeschlossen
Hainholzseit 11/2001Maßnahmen größtenteils abgeschlossen; der erste, weitaus größere Teilbereich des Sanierungsgebiets wurde 09/2024 entlassen; das Gebiet Hainhölzer Markt Süd ist noch bis 12/2027 im Programm
Stöckenseit 01/2008Maßnahmen größtenteils abgeschlossen; der erste, weitaus größere Teilbereich des Sanierungsgebiets wird voraussichtlich Anfang 2026 vollständig entlassen; das Brachen-Gebiet der ehemaligen Corvinus-Kirche sowie das Familienzentrum Corvinus sind noch im Programm
Sahlkamp Mitteseit 12/2009 geplant bis 12/2029 (DS 1653/2009 und DS 2650/2023)
Mühlenbergseit 12/2015 geplant bis 12/2030 (DS 2079/2015 N1 und DS 0335/2022)
Oberricklingen Nord-Ostseit 11/2018 geplant bis 12/2031 (DS 1690/2018)
Körtingsdorfseit 09/2023geplant bis 12/2037 (DS 1271/2023)
Davenstedtseit 09/2023geplant bis 12/2037 (DS 1272/2023)

Innerhalb der Programmfamilie der Städtebauförderung legt das Programm „Sozialer Zusammenhalt“ seinen besonderen Fokus auf eine sozial gerechte Entwicklung der Quartiere sowie auf den Abbau sich verstärkender sozialräumlicher Disparitäten. Die städtebaulichen Investitionen sind dabei auch Voraussetzung für die Wirksamkeit ergänzender sozial-integrativer Maßnahmen. Die Festlegung eines Programmgebiets setzt einen entscheidenden Impuls, um unter Einbezug wichtiger lokaler Akteur*innen der Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Vereine gemeinsame Lösungsstrategien zu entwickeln sowie bestehende und neue Maßnahmen vor Ort besser aufeinander abzustimmen, zu bündeln und effizienter zu gestalten. Die Koordinierung der Maßnahmen und die Beteiligung der Bewohner*innen übernimmt dabei das vor Ort im Stadtteil eingesetzte kommunale Quartiersmanagement als Mittler.

Die LHH stellt in den festgelegten Programmgebieten während des Sanierungsprozesses kommunale Fördermittel im Haushalt des Sozialdezernats / Fachbereichs Soziales für nicht-investive Vorhaben zur Verfügung. Träger, Vereine, Einrichtungen und Initiativen können über das lokale Quartiersmanagement des Fachbereichs Soziales Zuwendungen / Fördermittel für die Umsetzung von Projekten im jeweiligen Programmgebiet beantragen. Ziel der Förderung sind bedarfsorientierte Projekte, die nachhaltig dazu beitragen, soziale Ungleichheiten abzubauen, die Teilhabechancen und die Lebensqualität der Bewohner*innen zu verbessern, den Zusammenhalt aller Bevölkerungsgruppen zu stärken und sozialer Isolation sowie Segregationstendenzen in den Quartieren entgegenzuwirken.

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass das Projekt in die Handlungsfelder des Programms Sozialer Zusammenhalt eingebettet ist und den für das jeweilige Gebiet entwickelten und von der jeweiligen Sanierungskommission / Sanierungsbeirat beschlossenen Sanierungszielen entspricht.

Förderfähig sind dabei Maßnahmen

  • zur Verbesserung des Zusammenlebens, der Begegnung und des Austauschs im Stadtteil,
  • zur Förderung der Selbsthilfe und der Selbstorganisation der Bewohner*innen,
  • zur Aktivierung von bürgerschaftlichem Engagement und gesellschaftlicher, demokratischer Teilhabe,
  • zur Verbesserung der Bildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten,
  • zur Verbesserung kinder-, familien- und altersgerechter sowie sonstiger sozialer Infrastrukturen,
  • zur Stärkung der Beschäftigungsmöglichkeiten und der lokalen Wirtschaft,
  • zur Verbesserung der Wohn- und Lebensverhältnisse, unter anderem durch eine Aufwertung des Wohnumfeldes und des öffentlichen Raumes als Begegnungs-, Aufenthalts- und Bewegungsorte,
  • zur Verbesserung von Angeboten für Gesundheit, Sport, Bewegung und Ernährung,
  • zur Erweiterung des kulturellen Angebots,
  • zur Verbesserung der Teilhabe, Integration und Inklusion insbesondere benachteiligter Bevölkerungsgruppen.

Das bisherige, d.h. bereits praktizierte Verfahren der Mittelvergabe wurde im Rahmen einer Förderrichtlinie kompakt zusammengefasst, um allen antragstellenden Trägern Transparenz und Klarheit über die Vergabekriterien und die Möglichkeiten der Finanzierung von sozialen Projekten und Maßnahmen aus kommunalen Mitteln zu geben.

Die entsprechende Förderrichtlinie wurde als Anlage 1 beigefügt und ist zum 01.12.2025 in Kraft getreten.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die geförderten Maßnahmen und Projekte richten sich an die Bewohner*innen der jeweiligen Programmgebiete und gleichermaßen an alle Geschlechter. Benachteiligungen jeglicher Art soll entgegengesteuert, Chancengleichheit und eine Erhöhung von Teilhabemöglichkeiten erreicht werden. Um möglichst alle Geschlechter zu erreichen, sind die Zuwendungsempfänger*innen aufgefordert, diversitätssensible Methoden und Zugänge anzuwenden.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

50.5 
Hannover / Jan 16, 2026