Drucksache Nr. 0063/2005:
173. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Misburg-Nord / Hauptverkehrsstraßennetz Misburg-Anderten - nördlicher Teil

Feststellungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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0063/2005
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173. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Misburg-Nord / Hauptverkehrsstraßennetz Misburg-Anderten - nördlicher Teil

Feststellungsbeschluss

Antrag,

die 173. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Erläuterungsbericht gemäß Anlage 3 zu dieser Drucksache zu beschließen (Feststellungsbeschluss).

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die mit der Beschlussempfehlung verfolgte Zielsetzung wirkt sich in gleicher Weise auf Männer und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus. Ferner ist damit eine geschlechtsbezogene bzw. gruppenbezogene Bevorzugung oder Benachteiligung nicht verbunden.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages:

Bisherige Drucksachen und Beschlüsse:
Nr. 1107 / 2002 - Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger
Nr. 2711 / 2003 - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss, vorbehaltlicher Feststellungsbeschluss


Der Rat der Landeshauptstadt Hannover hat in seiner Sitzung am 06.05.2004 den Entwurf zur 173. Änderung des Flächennutzungsplanes (Umsetzung des Verkehrskonzeptes Misburg-Anderten nördlich der Güterumgehungsbahn) sowie die auf dieser Grundlage durchzuführende öffentliche Auslegung beschlossen. Diese fand vom 21.05. bis 21.06.2004 statt. Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern gingen nicht ein.

Die Behörden und Stellen, die öffentliche Belange vertreten, wurden zuvor im Zeitraum vom 07.01. bis 11.02.2004 beteiligt.

Das Ergebnis wird in Anlage 2 zu dieser Drucksache dargestellt.

Der Rat der Landeshauptstadt hatte in seiner Sitzung am 06.05.2004 zusammen mit dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss auch für den Fall und unter dem Vorbehalt, dass während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes Anregungen nicht eingehen, den vorbehaltlichen Feststellungsbeschluss gefasst. Anregungen, über die zu entscheiden wäre, sind zwar nicht eingegangen, wegen der aufgrund des Hinweises der Region Hannover im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zur Darstellung des Schutzgutes Tiere und Pflanzen vorgenommenen Ergänzung des Erläuterungsberichtes wird jedoch ein förmlicher Feststellungsbeschluss beantragt.

Hinweis zum Zusammenhang mit dem Verkehrskonzept Misburg südlich der Güterumgehungsbahn:

Die vom Rat der Landeshauptstadt Hannover mit Beschluss vom 09.09.2004 beschlossene Änderung des Verkehrskonzeptes (Verlagerung der bisher über das Gelände der ehemaligen Germania Zementwerke geplanten und auszubauenden Verbindungsfunktion zwischen Anderter Straße und Lohweg nach Süden auf den vorhandenen Straßenzug Lohweg / Am Ahltener Weg) und dessen Umsetzung mit einer gesonderten Änderung des Flächennutzungsplanes (187. Änderungsverfahren in Vorbereitung) hat keine Auswirkungen auf das mit dem 173. Änderungsverfahren verfolgte Konzept für Misburg-Nord.




Fachliche Stellungnahme aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Die zum Entwurfs- und Auslegungsbeschluss aktualisierte naturschutzfachliche Stellungnahme des Bereiches Landschaftsräume und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün ist dieser Drucksache als Anlage 1 beigefügt.



Dazu wird angemerkt:
  • Ein inhaltlicher Zusammenhang zwischen der Neugestaltung des Hauptverkehrsstraßennetzes und der Planung für die ehemaligen Mergelbrüche "HPC I" und "HPC II" besteht nicht. Für den Bereich der Grube "HPC I" wurde das 82. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan, Teilbereich 82.1, bereits abgeschlossen, die Grube "HPC II" ist im Bereich des Teilbereiches 82.2 dieser Änderung gelegen, die sich noch im Verfahren befindet.
  • Die im Flächennutzungsplan darzustellende Hauptverkehrsstraße ist eine Zielplanung. Weder genaue Trassenführung noch dafür in Anspruch zu nehmende Fläche und damit der Umfang des zu erwartenden Eingriffes in Natur und Landschaft sind heute hinreichend bestimmbar. Soweit die Einzelmaßnahmen zur Kompensation eine Flächengröße erreichen, die der Maßstabsebene des Flächennutzungsplanes entspricht, wäre die Darstellung in einer gesonderten Änderung des Flächennutzungsplanes vorzunehmen.
  • Bereits in den Vorplanungen zur Bewerbung der Landeshauptstadt Hannover um eine mögliche Ausrichtung der IGA 2017 war die Neugestaltung des Misburger Hauptverkehrsstraßennetzes als Rahmenbedingung berücksichtigt worden. Ein Zielkonflikt besteht nicht.





Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das 173. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan abschließen zu können.
 61.15
Hannover / 10.01.2005