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Feststellung über den Sitzverlust von Ratsfrau Charlotte Wallat
Antrag,
gemäß § 52 Absatz 2 NKomVG festzustellen, dass die Voraussetzungen für den Verlust des Sitzes von Ratsfrau Charlotte Wallat im Rat der Landeshauptstadt Hannover vorliegen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Das Ratsmandat geht auf die nächste dazu bereite Ersatzperson über.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Ratsfrau Charlotte Wallat hat im Zusammenhang mit ihrem Schreiben vom 06.01.2013 mitgeteilt, dass sie auf ihr Ratsmandat zur Ratsversammlung am 31. Januar 2013 verzichtet. Damit endet die Mitgliedschaft im Rat gemäß § 52 Absatz 1 Ziffer 1 NKomVG.
Der Rat stellt die Voraussetzungen des Sitzverlustes nach § 52 Absatz 2 NKomVG fest.
18.60
Hannover / 11.01.2013