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zu beschließen, die am 20.05.2010 beschlossene Festlegung des Gebietes Vinnhorst als Stadtumbaugebiet nach § 171 b BauGB aufzuheben.
Im Rahmen des Sanierungsverfahrens wurde eine Vielzahl von Projekten durchgeführt, die entsprechend ihrer Zielsetzung Gender-Aspekte berücksichtigt haben.
Durch die Aufhebung des Stadtumbaugebietes erfolgt keine Bevorzugung oder Benachteiligung bezüglich des Geschlechts oder des Alters der Betroffenen oder einzelner Gruppen, wie z. B. behinderter Menschen.
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Seit der Festlegung des Sanierungsgebietes Vinnhorst als Stadtumbaugebiet konnten mit dem Einsatz von insgesamt ca. 3,85 Mio. €, davon 1,17 Mio. € an Städtebauförderungsmitteln, die Sanierungsziele erfüllt werden.
Zu den wichtigsten Projekten, die innerhalb der Sanierung umgesetzt wurden, gehören:
- Neubau Nahversorgungszentrum
- Neubau Stadtplatz und Wegeverbindung
- Neubau Vereinsheim BV Werder/ Neue Stellplätze und Nebenanlage
- Umgestaltung Sportflächen BV incl. Freimachung und Dekontamination
- Umbau Einmündung Kurländer Weg/ Kreuzungsumbau Schulenburger Landstraße
- behindertengerechter Umbau ehemaliges Rathaus zum Stadtteiltreffpunkt
Die zum Einleitungszeitpunkt bestandenen städtebaulichen und funktionalen Missstände sind weitgehend behoben. Mit Hilfe der beschriebenen Maßnahmen wurden erfolgreich die Grundlagen für eine weiterhin positive Entwicklung der Stadtteile Vinnhorst und Ledeburg geschaffen.
Die Grundlage für die Gesamtmaßnahmen war ein städtebauliches Entwicklungskonzept, das unter Beteiligung aller Betroffenen aufgestellt wurde. Das Konzept umfasste räumlich und sachlich die Aspekte, welche für die Stadtumbaumaßnahme sowie für ihre Auswirkungen auf die Stadtentwicklung insgesamt bedeutsam sind. Das Konzept wurde bis auf eine Maßnahme (Umgestaltung Vorplatz Hotel, Schulenburger Landstraße 262) umgesetzt. Die Herstellung dieser Platzfläche stand im Zusammenhang mit baulichen Maßnahmen auf privaten Grundstücksflächen. Mit einer einheitlichen Gestaltung von öffentlichen und privaten Flächen sollte eine optisch zusammenhängende Fläche hergestellt werden. Eine seitlich angeordnete flache Rampe sollte einen barrierefreien Zugang zu den Gewerbeflächen im EG ermöglichen. Mit dem Grundstückseigentümer konnte jedoch trotz intensiver Verhandlungen keine Vereinbarung über die Maßnahmen auf den privaten Flächen abgeschlossen werden. Die Durchführung der Neugestaltung der Platzfläche scheiterte an tatsächlichen Hindernissen.
Somit ist die im Jahr 2010 erfolgte Festlegung als Stadtumbaugebiet, die für den Einsatz der Fördermittel aus dem Programm Stadtumbau West erforderlich war, nach § 171 b BauGB durch Beschluss aufzuheben.
Die Sanierungsmaßnahmen in Vinnhorst und Ledeburg sind in einer Abschlussbroschüre zusammenfassend dokumentiert, die als
Anlage 1 dieser Drucksache beigefügt ist.
Anlage 2: Gebietsumschreibung der Aufhebung des Stadtumbaugebietes Vinnhorst inkl. Plan